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   BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56   

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https://dejure.org/1956,766
BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56 (https://dejure.org/1956,766)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1956 - I ZR 34/56 (https://dejure.org/1956,766)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1956 - I ZR 34/56 (https://dejure.org/1956,766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 93
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
    Erfahrungsgemäß aber ist auf eine Wettbewerbsabsicht zu schließen, wenn Mitbewerber im geschäftlichen Verkehr Äußerungen tun, die objektiv geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit des Mitbewerbers zu beeinträchtigen (BGHZ 3, 270 [277] = Constanze I).

    Wenn die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsgrundsätze verweist, die der erkennende Senat über die Voraussetzungen, unter denen geschäftsschädigende Äußerungen durch die Wahrung berechtigter Interessen gedeckt sein können, herausgestellt hat (BGHZ 3, 270 [280 ff] - Constanze I; 8, 142 - Kreditschutzlisten), so geht dieser Hinweis schon deshalb fehl, weil dort geschäftsschädigende Werturteile zu beurteilen waren, bei denen das weitere Tatbestandsmerkmal des § 14 UnlWG - das Handeln zu Wettbewerbszwecken - nicht festgestellt war.

  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
    Wenn die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsgrundsätze verweist, die der erkennende Senat über die Voraussetzungen, unter denen geschäftsschädigende Äußerungen durch die Wahrung berechtigter Interessen gedeckt sein können, herausgestellt hat (BGHZ 3, 270 [280 ff] - Constanze I; 8, 142 - Kreditschutzlisten), so geht dieser Hinweis schon deshalb fehl, weil dort geschäftsschädigende Werturteile zu beurteilen waren, bei denen das weitere Tatbestandsmerkmal des § 14 UnlWG - das Handeln zu Wettbewerbszwecken - nicht festgestellt war.
  • RG, 28.02.1905 - II 384/04

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
    Denn auch die Absicht, sich selbst vor geschäftlichem Schaden zu bewahren, kann genügen, das Erfordernis eines Handelns zu Wettbewerbszwecken zu erfüllen (RGZ 60, 189 [190]).
  • RG, 18.01.1927 - I 513/26

    1. Kann in der Leistung eines Offenbarungseides nach § 807 ZPO. ein mit bedingtem

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
    Eine solche Zueignungsabsicht aber kann selbst aus einem ungerechtfertigten Ableugnen des Eingangs des fraglichen Betrages noch nicht ohne weiteres gefolgert werden (RGSt 61, 159), zumal in laufenden Abrechnungsverhältnissen bei einzelnen Beträgen leicht ein Irrtum unterlaufen kann, der wohl den Vorwurf eines vertragswidrigen Verhaltens, nicht aber den sehr viel schwerwiegenderen Vorwurf einer strafbaren Handlung zu rechtfertigen vermöchte.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    (BGH GRUR 1957, 93 (94) - Jugendfilmverleih).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die Darlegungs- und Beweislast für den Wahrheitsgehalt der von der Beklagten in dem Rundschreiben aufgestellten Tatsachenbehauptungen über mangelnde Bezugs- und damit Liefermöglichkeiten der Klägerin obliege der Beklagten, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 34/56, GRUR 1957, 93, 94 = WRP 1957, 19 - Jugendfilmverleih; Urt. v. 16.5. 1961 - I ZR 175/58, GRUR 1962, 34, 35 - Torsana).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 54/07

    Zeichen 4E

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90

    Bauausschreibungen - Anschwärzung

    Ein Handeln im berechtigten Interesse zugunsten der Beklagten unterstellt, fehlt es jedenfalls an dem Erfordernis der Vertraulichkeit der Mitteilung, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kumulativ hinzutreten muß (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 34/56, GRUR 1957, 93, 95 - WRP 1957, 19, 21 - Jugendfilmverleih, unter Hinweis auf RG GRUR 1937, 237, 240; Urt. v. 8.1.1960 - I ZR 7/59, GRUR 1960, 331, 333 - Schleuderpreise).
  • OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 64/07

    Kein regional beschränkter Markenschutz bei bundesweitem Angebot der

    Es kann vielmehr - allerdings nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz, weswegen der unbeschränkte Verfügungsantrag aus Markenrecht auf dieser Grundlage von vornherein nur zum Teil Erfolg haben könnte - genügen, wenn die hinreichende Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet erreicht worden ist (BGH GRUR 57, 93 - "Ihr Funkberater"; GRUR 67, 482, 485 - "WKS Möbel II"; GRUR 79, 470, 472 - "RBB/RBT"; GRUR 92, 865 - "Volksbank", sämtlich noch zum Warenzeichengesetz; OLG Dresden GRUR-RR 02, 257 - "Halberstädter Würstchen"; Ingerl/Rohnke a.a.O. Rz 22; Hacker, a.a.O. Rz 32).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Begründung der Wettbewerbsabsicht auch genügt, wenn der Handelnde bestrebt war, sich vor Schaden zu bewahren, und insbesondere, Kunden nicht zu verlieren (BGH GRUR 1957, 93, 94 - Jugendfilmverleih; RGZ 60, 189, 190).
  • BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77

    Voraussetzungen - Handelsvertreter - Verrichtungsgehilfe - Unternehmer

    Für die Schadensersatzpflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UWG genügt zwar, daß die behaupteten oder verbreiteten geschäftsschädigenden Tatsachen nicht erweislich wahr sind, derjenige, der sie zu Zwecken des Wettbewerbs behauptet oder verbreitet, also haftet, wenn er den ihm obliegenden Wahrheitsbeweis nicht führen kann, ohne daß noch der Nachweis eines Verschuldens erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 93, 95 = LM § 14 UWG Nr. 4 - Jugendfilmverleih).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht, insoweit in freier Beweiswürdigung des Tatrichters davon ausgeht, daß für den Wettbewerbszweck einer wie hier im Geschäftsverkehr gemachten Äußerung nach allgemeinen Erfahrungssätzen eine innere Wahrscheinlichkeit streitet, die der Äußernde nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins zu entkräften hat (RG MuW 1941, 90; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Einl. UWG Anm. 139; Callmann, Der unlautere Wettbewerb 1929 S. 22; BGHZ 3, 270, 277; 14, 163, 171 - Constanze II; GRUR 1957, 93, 94 - Jugendfilmverleih).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 110/55

    Rechtsmittel

    Denn auch die Absicht, sich selbst vor geschäftlichem Schaden zu schützen, kann ausreichen, ein Handeln zu Wettbewerbszwecken anzunehmen (Urteil vom 12. Oktober 1956 - I ZR 34/56 - Jugendfilm-Verleih).
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