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   BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57   

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https://dejure.org/1958,605
BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,605)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1958 - I ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,605)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1958 - I ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 945
  • MDR 1958, 482
  • GRUR 1958, 395
  • DB 1958, 514
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
    1 St 403/53">GRUR 1954, 276 und BayObLGSt NF 6, 75; KG a.a.O., OLG Koblenz GRUR 1952, 246 und WRP 1955, 125, OLG Bremen WRP 1955, 127, OLG Oldenburg NdsRpfl 1954, 16, OLG Hamburg WRP 1957, 83, LG Köln GRUR 1954, 37, neuerdings auch BVerwG BB 1958, 245, Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 94,Kap. Bem.

    Aus Sinn und Zweck der Vorschrift, die in erster Linie dem Schütze der Mitbewerber dient (vgl. Amtliche Begründung zu § 9 a UWG in DJ 1935, 424), kann jedoch gefolgert werden, daß in erster Linie auf den in der betreffenden Branche üblichen und als angemessen empfundenen Geschäftsverkehr abzustellen ist und nicht so sehr darauf, ob sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem Veranstalter üblicherweise gezeigten Geschäftsgebahrens hält (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl. 1954, 16, OLG Koblenz WRP 1955, 125, 126, BVerwG BB 1958, 245; für die Abstellung auf die Eigenart des jeweiligen Unternehmens dagegen OLG Bremen WRP 1955, 127, 128 und BayObLGSt NF 6, 76 unter b).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
    Dies wäre sowohl dann der Fall, wenn die Vorschriften der Anordnung einzelnen Bestimmungen des Grundgesetzes widersprechen würden, als auch dann, wenn sie mit allgemeinen - geschriebenen oder ungeschriebenen - Verfassungsgrundsätzen der freiheitlichen Demokratie nicht in Einklang stehen würden (BVerfGE 6, 389, 418) [BVerfG 10.05.1957 - 1 BvR 550/52] .
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 80/53

    Verbot der Laienwerburg für Büstenmittel - Gültigkeit eines Verbotes von

    Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
    Mit dem Erlöschen von Ermächtigungen auf Grund des Art. 129 Abs. 3 GG wird nicht auch das auf Grund der betreffenden Ermächtigung s. Zt. rechtswirksam geschaffene Recht hinfällig (BGHSt 5, 12, 14 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53] ; BGHZ 22, 167, 173 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; BayObLGSt NF 1 (1951), 533).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57
    Mit dem Erlöschen von Ermächtigungen auf Grund des Art. 129 Abs. 3 GG wird nicht auch das auf Grund der betreffenden Ermächtigung s. Zt. rechtswirksam geschaffene Recht hinfällig (BGHSt 5, 12, 14 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53] ; BGHZ 22, 167, 173 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; BayObLGSt NF 1 (1951), 533).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (z. B. Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Pieper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (vgl. BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362).

  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon ausgegangen, daß es in rechtlicher Hinsicht maßgeblich darauf ankommt, wie die angegriffene Ankündigung vom Publikum aufgefaßt werden konnte, ob sie insbesondere den Eindruck vermittelt hat, daß sich hier eine nur vorübergehende, besonders günstige Gelegenheit zum Einkauf biete (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).

    Dabei hat das Berufungsgericht einerseits nicht außer acht gelassen, daß es sich bei der angekündigten Veranstaltung nicht um eine Pelzausstellung allein gehandelt hat, sondern zugleich um eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs und ferner, daß erfahrungsgemäß gerade die zeitliche Begrenzung eines bestimmten Angebots häufig geeignet ist, den Eindruck einer nur kurze Zeit andauernden Kaufgelegenheit mit besonderen Einkaufsvorteilen zu erwecken (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).

  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des BGH, derartige Verkaufsaktionen als Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 UWG zu werten (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; WRP 2002, 1105; WRP 2003, 511, 513; ebenso auch OLG Köln, MD 2003, 362).

  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87

    "Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten

    Zeitlich befristete Verkaufsveranstaltungen des stationären Einzelhandelsunternehmens sieht das Publikum hingegen grundsätzlich als Verkaufsveranstaltungen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsbetriebs an (BGH, Urt. v. 25.3.1958 I ZR 38/57, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; Urt. v. 10.10.1980 - I ZR 108/78, GRUR 1981, 284, 286 Pelz-Festival).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 750/02

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für

    Ob die Beklagte selbst solche Aktionen in der Vergangenheit bereits durchgeführt hat und ob sie sie in Zukunft regelmäßig durchführen will, ist rechtlich unerheblich, denn es kommt im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG - anders als bei § 7 Abs. 2 - nicht auf die individuelle Betriebsüblichkeit, sondern auf die Branchengepflogenheiten an (vgl. BGH GRUR 58, 395, 397; 72, 125, 126; Köhler / Piper, UWG, 3. Aufl. Rdn. 20 zu / 7 mwNw.).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Zweck des Verbotes sei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I) zu verhindern, daß der Kunde zu unbedachten Käufen angereizt werde; das Wesen der zeitlichen Begrenzung liege demnach gerade darin, daß das Angebot nur kurze Zeit gelte.
  • OLG München, 21.01.1999 - 29 U 4712/98

    Lagerverkauf eines Sportgeschäfts als Sonderveranstaltung

    Bei der Bewertung kommt der zeitlichen Begrenzung besondere Bedeutung zu; "ein zeitlich befristetes Angebot wird daher meist den Eindruck einer Sonderveranstaltung ... erwecken" (BGH GRUR 1958, 395/397; Jestaedt, a.a.O. Rdnr. 50).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 25. März 1968 - I ZR 38/57 - GRUR 1958, 395 f - Sonderveranstaltung I).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des

    Auch dort kommt es darauf an, ob die angesprochenen Verkehrskreise nach den gesamten Umständen, insbesondere nach dem Inhalt der Werbung, den Eindruck einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 AO gewinnen, wobei in erster Linie maßgeblich ist, ob sich die Veranstaltung als eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt (BGH GRUR 1958, 395, 397).
  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76

    Möbeleinzelhandel - Veröffentlichung einer halbseitigen Anzeige in der

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an

  • OLG Köln, 26.05.1993 - 6 U 214/92
  • OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 205/87

    Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;

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