Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 28, 320
  • NJW 1959, 675
  • GRUR 1959, 182



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (103)  

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89  

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    b) Das Berufungsgericht hat nämlich nicht hinreichend beachtet, daß - auch bei seiner Betrachtungsweise - verbleibende klangliche Unterschiede der gegenüberstehenden Bezeichnungen vom Verkehr wesentlich schneller erfaßt werden, so daß es im Verkehr gar nicht erst zu Verwechslungen kommt, wenn eine der gegenüberstehenden Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist (vgl. BGHZ 28, 320, 323 f. - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion; Urt. v. 24.6.1982 - I ZR 62/80, GRUR 1982, 611, 613 - Prodont; Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 256 - Zentis).

    Ein solcher Rest von Verwechslungsgefahr kann nämlich, da er ersichtlich praktisch nicht ins Gewicht fällt, unbeachtet bleiben (vgl. BGHZ 28, 320, 325 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion).

    Der von den Klägerinnen beanspruchte Sonderschutz aus dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr ihrer Klagebezeichnung »Bally« als eines berühmten Kennzeichens, welcher seine Rechtsgrundlage in § 1004 ,§ 823 Abs. 1 BGB findet (BGHZ 28, 320, 328 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 2.4.1988 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours; Urt. v. 21.9.1989 - I ZR 34/88, GRUR 1990, 37, 39 - Quelle), scheidet aus.

    Ist aber - wie im Streitfall - im Hinblick auf die leichte begriffliche Erfaßbarkeit der angegriffenen Bezeichnung »BALL« der Grad der kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr trotz der Warengleichartigkeit und der überschneidenden Geschäftsbereiche als gering einzustufen, kann eine Beeinträchtigung des Werbewerts der berühmten Marke nicht angenommen werden (vgl. BGHZ 28, 320, 327 - Quick/ Glück; BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; BGH-Quelle aaO.).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02  

    il Padrone/Il Portone

    a) Die Ähnlichkeit von Wortzeichen ist anhand ihres Klangs, ihres Schriftbilds und ihres Sinngehalts zu ermitteln, wobei regelmäßig die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht ausreicht (EuGH, Urt. v. 22.6.1999 - C-342/97, Slg 1999, I - 3819 Tz. 27 f. = GRUR Int 1999, 734 = WRP 1999, 806 - Lloyd; BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück; 139, 340, 347 - Lions).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84  

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    »a) Die Sinngehaltsabweichung, die sich bei den Zeichen "Indorektal" und "Indohexal" aus dem fremdsprachlichen Bezug der Wortendungen "rektal" und "hexal" ergeben kann, ist für den angesprochenen Verkehr nicht leicht faßlich bzw. deutlich ausgeprägt im Sinne der (auf das Urteil BGHZ 28, 320 ff. - Quick/Glück zurückgehenden) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß es Fälle gibt, in denen trotz an sich bestehender Annäherung im Klang oder im Schriftbild die Gefahr einer entsprechenden Verwechslung nicht besteht, weil die angesprochenen Kreise zugleich mit dem Hören oder Sehen die ihnen bekannte, leicht faßliche Sinnbedeutung des Zeichens in sich aufnehmen und dadurch die Gefahr einer Verwechslung nach Klang und/oder Schriftbild zurückgedrängt wird (vgl. BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.12.1974 - I ZR 12/74, GRUR 1975, 441, 442 - Passion; BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL m.w.N.; BGH aaO. WRP 1993, 694, 696 - apetito/apitta).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht