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   BGH, 13.04.1959 - II ZR 39/58   

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https://dejure.org/1959,938
BGH, 13.04.1959 - II ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,938)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1959 - II ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,938)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1959 - II ZR 39/58 (https://dejure.org/1959,938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 551
  • GRUR 1959, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 13.04.1959 - II ZR 39/58
    Das gilt in der Regel namentlich dann, wenn es sich um die Beurteilung der Verkehrsauffassung bei Gegenständen des täglichen Bedarfs handelt, bei denen die Allgemeinheit als Käufer der in Betracht kommenden Waren auftritt (RG GRUR 1939, 489; BGH GRUR 1952, 511 [516]; 1957, 286).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

    Seinem Träger wird in der breiten Öffentlichkeit - gleich ob zu Recht oder zu Unrecht - besonderes Vertrauen in seine intellektuellen Fähigkeiten, seinen guten Ruf und seine Zuverlässigkeit entgegengebracht (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1959 - II ZR 39/58, GRUR 1959, 375, 376; Urteil vom 10. November 1969 - II ZR 273/67, BGHZ 53, 65, 67 [juris Rn. 6]; Urteil vom 5. April 1990 - I ZR 19/88, GRUR 1990, 604 [juris Rn. 14] - Dr. S. - Arzneimittel; Urteil vom 24. Oktober 1991 - I ZR 271/89, GRUR 1992, 122 [juris Rn. 15] = WRP 1992, 101 - Dr. Stein ... GmbH).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Gerade im Bereich der Medizin ist in Betracht zu ziehen, daß der Verkehr den Professoren-Titel einer medizinischen Fakultät zurechnet und deshalb auf diesem Gebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erwartet (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1959 - II ZR 39/58, GRUR 1959, 375, 376 = WRP 1959, 180 - Doktortitel).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 135/59

    Hühnergegacker

    Soweit jedoch - wie hier - die Beurteilung der Verkehrsauffassung im Sinne des § 3 UWG bei der Werbung für Gegenstände des täglichen Bedarfs und bei Beurteilung von Vorgängen des täglichen Lebens in Rede steht, kann der Richter häufig in der Lage sein, die einschlägigen fragen auf Grund eigener Lebenserfahrung ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe zu beantworten (BGH a.a.O. - Medaillenwerbung -, BGH GRUR 1959, 375, 376 - Doktortitel).
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 271/89

    Dr. Stein ... GmbH - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, findet der Unterlassungsanspruch seine rechtliche Grundlage in § 18 Abs. 2, § 37 Abs. 2 HGB, § 3 UWG (BGH, Urt. v. 13.4.1959 - II ZR 39/58, GRUR 1959, 375, 376 - WRP 1959, 180 - DoktorTitel; Urt. v. 5.4.1990 - I ZR 19/88, GRUR 1990, 604, 605 = WRP 1990, 752 - Dr. S.-Arzneimittel).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine für den Kaufentschluß des Publikums erhebliche Täuschung über Gesellschaftsverhältnisse und über Umstände, die für die Herstellung der Produkte bedeutsam sind, vorliegen kann, wenn nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs einem in der Firma enthaltenen Doktor-Titel entnehmen, daß ein promovierter Akademiker ein die Gesellschaftsbelange maßgeblich mitbestimmender Gesellschafter sei oder gewesen sei, und daraus herleiten, daß besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten auf dem Fachgebiet des in Frage stehenden Geschäftsbetriebs die Güte der angebotenen Waren mitbestimmten (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1959 II ZR 39/58, GRUR 1959, 375, 376 - Doktortitel; BGHZ 53, 65, 67 f - Doktor-Firma; zum vergleichbaren Problem der Führung der Bezeichnung "Diplom-Ingenieur" vgl. BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 86/63, GRUR 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 51/18
    Welche Bedeutung dem Doktortitel in einer bestimmten Firma zukommt, beurteilt sich allerdings nach dem Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Gegenstand des Unternehmens (BGH, GRUR 1959, 375, 376 - Doktortitel; BGH, Beschl. v. 08.05.2018, Az.: II ZB 27/17, BeckRS 2018, 15312; Köhler/Bornkamm, a.a.O.).
  • KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99

    Irreführende Werbung: Vortäuschen einer Kontinuität durch Weiterführung einer

    Damit wurde der Eindruck einer Verknüpfung zwischen den Veranstaltungen erzeugt, der in Wirklichkeit nicht bestand (vgl. BGH GRUR 1959, 367 - Ernst Abbe; bei dem allerdings der BGH die Irreführung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung angenommen hat, vgl. dazu auch die Anmerkung von Bußmann in GRUR 1959, 375).
  • BPatG, 29.03.1990 - 25 W (pat) 217/88

    Eintragung der Bezeichnung "DR. SCHOCK'S" als Warenzeichen; Irreführender

    Eine Täuschung des Verkehrs käme allerdings dann in Betracht, wenn die Verkehrsauffassung mit der Aufnahme eines Doktortitels in das Warenzeichen die Vorstellung verbände, daß eine in später noch zu erörternder Weise für die so gekennzeichneten Produkte bedeutsame Person mit Rücksicht auf die Art. des Geschäftsbetriebes den Doktortitel der Humanmedizin hat, und wenn die Verkehrsauffassung deshalb besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Person auf dem Fachgebiet des Geschäftsbetriebes voraussetzte (vgl. zur Wirkung eines Doktortitels in einer Firma im Hinblick auf die Gefahr einer Täuschung des Verkehrs BGH GRUR 1959, 375, 376 "Doktortitel").
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