Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1507
BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57 (https://dejure.org/1959,1507)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1959 - I ZR 170/57 (https://dejure.org/1959,1507)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - I ZR 170/57 (https://dejure.org/1959,1507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1959, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57
    Diese hat nach herrschender Meinung keine rückwirkende Kraft (BGHZ 1, 94 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] - diese Entscheidung bezieht sich jedoch nur auf Verfahrenserzeugnisse - Wilde GRUR 1954, 421 ff; Krieger a.a.O. 426 ff), so daß die bis zu diesem Zeitpunkt hergestellten, unter das Patent fallenden Gegenstände als rechtmäßig hergestellt anzusehen sind.
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57
    Nach Auffassung des Berufungsgerichts wäre auch, wenn die Klägerin einen solchen Brief der Beklagten erhalten hätte, trotz des Schweigens der Klägerin auf diesen Brief ein Vertrag über die Lieferung der darin angeführten Gegenstände nicht zustandegekommen, da die Rechtsgrundsätze über das Bestätigungsschreiben dann nicht anzuwenden seien, wenn der das Bestätigungsschreiben absendende Teil dadurch gegen Treu und Glauben verstoße, daß er dem Schreiben bewußt einen unrichtigen Inhalt gebe, z.B. wenn entsprechende Verhandlungen nicht stattgefunden hätten (Hinweis auf BGHZ 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54] ).
  • RG, 29.09.1906 - I 460/06

    33. H.G.B. § 373; Patentgesetz §§ 4 und 6

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57
    Weiter hat das Reichsgericht in einem eine Herstellungslizenz betreffenden Falle, in dem der Lizenznehmer sich dem Patentinhaber und einem Dritten gegenüber zur Lieferung der von ihm hergestellten Erzeugnisse an diesen Dritten und dieser sich zu deren Bezug verpflichtet hatte, der Dritte jedoch seiner Abnahmepflicht nicht nachgekommen war, dem Lizenznehmer das Recht zum Selbsthilfeverkauf unter entsprechender vorheriger Ankündigung zuerkannt (RGZ 64, 143).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    bb) Inwieweit eine Aufbrauchfrist auch im Falle einer Patentverletzung gewährt werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259 - Heuwerbungsmaschine II, wo das Berufungsgericht eine solche Frist gewährt hatte, das Klagepatent aber vor Einlegung der Revision abgelaufen war; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - I ZR 170/57, GRUR 1959, 528 - Autodachzelt).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 2 U 118/08

    Kündigung eines Lizenzvertrages aus wichtigem Grund; Pflichten des Lizenzgebers

    Sie behauptet nicht einmal, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits während der Vertragszeit hergestellte Fremdteilausscheider in ihrem Besitz oder Eigentum gehabt habe, weshalb dahinstehen kann, ob die Beklagte solche Fremdteilausscheider aufgrund eines so genannten Auslaufrechts noch hätte veräußern und in den Verkehr bringen dürfen (vgl. hierzu Bartenbach, a.a.O., Rdnrn. 1273 - 1280 sowie Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 Rdnr. 203; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 15 PatG Rdnr. 15; Schulte, PatG, 8. Aufl., siehe a. BGH, GRUR 1959, 528, 531 - Autodachzelt).
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Daß der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu der ursprünglichen Auffassung des Reichsgerichts zurückgekehrt sei, geht aus dem von der Revision berufenen Urteil vom 3. Februar 1959 (abgedruckt in GRUR 1959, 528 - Autodachzelt) nicht hervor.
  • BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80

    Straßendecke II

    Die Frage, ob ein nach der Anmeldung der Erfindung, jedoch vor Eintritt der Schutzwirkungen der Patentanmeldung erlaubterweise hergestellter Gegenstand, bei dessen Erzeugung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, nach Beginn des Patentschutzes weiter benutzt werden dürfe, ist in der Literatur umstritten; sie ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt (vgl. BGH GRUR 1959, 528, 530; 1964, 673, 675).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht