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   BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58   

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BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58 (https://dejure.org/1959,641)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1959 - I ZR 90/58 (https://dejure.org/1959,641)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1959 - I ZR 90/58 (https://dejure.org/1959,641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 105
  • GRUR 1960, 130
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    An die früher erteilte Rechtsbelehrung war bereits das Berufungsgericht nicht gebunden, weil es sich nur um einen ergänzenden Hinweis handelte, welcher nicht die Aufhebung des ersten Berufungsurteils herbeigeführt hatte (BGHZ 6, 78 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] ).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Die damals als möglich bezeichnete Rechtsauffassung ist inzwischen in der Rechtsprechung des Senats aufgegeben worden, welche den Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr bloß noch bei ungleichartigen, nicht jedoch bei gleichartigen Waren anwendet (vgl. GRUR 1956, 172 - Magirus; GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; BGHZ 28, 321 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] = GRUR 1959, 182 - Quick).
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Die damals als möglich bezeichnete Rechtsauffassung ist inzwischen in der Rechtsprechung des Senats aufgegeben worden, welche den Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr bloß noch bei ungleichartigen, nicht jedoch bei gleichartigen Waren anwendet (vgl. GRUR 1956, 172 - Magirus; GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; BGHZ 28, 321 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] = GRUR 1959, 182 - Quick).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Die damals als möglich bezeichnete Rechtsauffassung ist inzwischen in der Rechtsprechung des Senats aufgegeben worden, welche den Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr bloß noch bei ungleichartigen, nicht jedoch bei gleichartigen Waren anwendet (vgl. GRUR 1956, 172 - Magirus; GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; BGHZ 28, 321 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] = GRUR 1959, 182 - Quick).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Desgleichen ist der Senat in gegenwärtigem Prozeßstadium an seine frühere Rechtsansicht nicht gebunden, weil diese für die im ersten Revisionsurteil ausgesprochene Aufhebung nicht ursächlich war (BGHZ 3, 325 [BGH 06.11.1951 - I ZR 61/51] ).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die in GRUR 1955, 579 abgedruckte erste Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1955 Bezug genommen.
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Der Senat hat es im Falle einer Kollision zwischen zwei deutschen Warenzeichen dahingestellt sein lassen, ob für die Prüfung der Verwechslungsgefahr die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Anmeldung oder der Eintragung des jüngeren Zeichens ausschlaggebend seien (I ZR 7/58 vom 3. März 1959 - Füllhalterclip), Ferner ist es in einem anderen Urteil dahingestellt geblieben, ob im Falle einer Kollision zwischen einem deutschen Warenzeichen und einer jüngeren IR-Marke der Zeitpunkt der internationalen Registrierung oder der Tag der Ingebrauchnahme in Inlande maßgeblich für die Entscheidung der Frage sei, ob die IR-Marke in Deutschland benutzt werden dürfe oder ob sie hier älteren, durch Verkehrsgeltung verstärkten Rechten weichen müsse (BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin).
  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, daß sich die Unterscheidungskraft, die die Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bildet, nicht nach der ursprünglichen Wirkung eines Zeichens, sondern, wenn sich das Zeichen im Verkehr durchgesetzt hat, nach dem Umfang und der Intensität bemißt, in der dies im Verhältnis zu and e ren Zeich e n geschehen ist (vg l . GRUR 1954, 193 - Dreikern; GRUR 1957, 228, 230 - Astrawolle).
  • BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Der Senat hat es im Falle einer Kollision zwischen zwei deutschen Warenzeichen dahingestellt sein lassen, ob für die Prüfung der Verwechslungsgefahr die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Anmeldung oder der Eintragung des jüngeren Zeichens ausschlaggebend seien (I ZR 7/58 vom 3. März 1959 - Füllhalterclip), Ferner ist es in einem anderen Urteil dahingestellt geblieben, ob im Falle einer Kollision zwischen einem deutschen Warenzeichen und einer jüngeren IR-Marke der Zeitpunkt der internationalen Registrierung oder der Tag der Ingebrauchnahme in Inlande maßgeblich für die Entscheidung der Frage sei, ob die IR-Marke in Deutschland benutzt werden dürfe oder ob sie hier älteren, durch Verkehrsgeltung verstärkten Rechten weichen müsse (BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin).
  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

    Auszug aus BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58
    Das Reichsgericht hat in der "Alpenmilch"-Entscheidung (RGZ 167, 171, 176) zu dieser Frage der Abgrenzung der "beteiligten Verkehrskreise" folgende Ausführungen gemacht: Bei Erzeugnissen, die nach Beschaffenheit und Preis nur in einem begrenzten Kreis des Publikums Absatz fänden, komme es auf die Auffassung dieses Kreises an.
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß solche tatsächlichen Verwechslungen zwar eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne allein nicht begründen können (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, BGH GRUR 1960, 130, 133 - Sunpearl II), daß ihnen jedoch eine gewisse indizielle Bedeutung für das Bestehen einer solchen Gefahr zukommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1954 I ZR 7/53, GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 298 - Getränke-Industrie; BGH, Urt. v. 5.2.1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 360 - Sihl).
  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01

    Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer bestimmten Verpackung von

    Handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums kommen grundsätzlich alle Verbraucher in Betracht (BGH GRUR 1971, 305 -Konservenzeichen II ; BGH GRUR 1960, 130, 132 -Sunpearl II).

    Verkehrsgeltung ist nach der Rechtsprechung des BGH anzunehmen, wenn ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1960, 130, 133 -Sunpearl II).

  • BPatG, 18.04.2011 - 26 W (pat) 30/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITIPOST (Wort-Bildmarke)/POST" - keine

    Um den erhöhten Schutzumfang einer Marke im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben (vgl. BPatG 24 W (pat) 255/95 - Lindora/Linola; BGH GRUR 1963, 626 - Sunsweet; BGH GRUR 1960, 130 - Superpearl II) und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (vgl. Hacker, a. a. O., Rn. 147 zu § 9).
  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Jedenfalls als grundsätzlich interessierter Teil, der zukünftig jederzeit auch die Nutzung von Internet-Plattformen zum Kauf von Büchern aufnehmen kann und so auch umworben wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 428), zählen sie zu den zu berücksichtigenden Abnehmern, zumal sich die Nutzung des Internets zunehmend in allen Bevölkerungsgruppen durchsetzt.
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Die Prüfungsstelle hat die Übereinstimmung der Zeichen verneint, der 2 a-Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts hat sie bejaht, das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat sie auf die von der Anmelderin erhobene Anfechtungsklage hin verneint und das Bundespatentgericht, auf das die Sache nach dem 6. Überleitungsgesetz übergegangen ist, hat sie schließlich wieder bejaht und das entgegenstehende Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben; da das Bundespatentgericht in der Begründung seiner Entscheidung von der Beurteilung abgewichen ist, die der Bundesgerichtshof seinem Urteil in dem ähnlich liegenden Rechtsstreit der Widersprechenden gegen die Inhaberin des Zeichens SUNPEARL zugrunde gelegt hat (GRUR 1960, 130 ff), hat es die Rechtsbeschwerde zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern.

    Die angefochtene Entscheidung berücksichtigt nicht den vom Bundesgerichtshof in der zweiten Sunpearl-Entscheidung (GRUR 1960, 130, 133) aufgestellten Satz, daß es zur Annahme einer Gefahr der Verwechslung, namentlich im Sinne eines Schlusses auf Beziehungen zwischen den beide Zeichen verwendenden Unternehmen, im Falle der Kollision eines Wortzeichens mit einem dasselbe Wort in einer fremden Sprache enthaltenden Warenzeichen einer gesteigerten Verkehrsgeltung des Widerspruchszeichens bedarf.

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Bei der Entscheidung des Streitfalls ist zu beachten, daß eine die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens stärkende Verkehrsgeltung in den Abnehmerkreisen festzustellen sein muß, in welchen sich die Waren der Parteien unter den gegenüberstehenden Bezeichnungen begegnen (vgl. RGZ 155, 108, 126 - Kabelkennfaden; BGH, Urt. v. 16.10.1959 - I ZR 90/58, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Die vorliegende Entscheidung könnte jedoch nur dann hierauf gestützt werden, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung, sondern auch schon im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke entsprechend erhöht war (vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 "Sunpearl II"; GRUR 1963, 626, 628 f "Sunsweet"; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl 1989, § 31 Rdnr 44).
  • BPatG, 07.04.2011 - 26 W (pat) 50/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH

    Weder durch ihre Verkehrsdurchsetzung noch zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Verfahren hat die Widerspruchsmarke eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt: Um den erhöhten Schutzumfang einer Marke im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben (vgl. BPatG 24 W (pat) 255/95 - Lindora/ Linola; BGH GRUR 1963, 626 - Sunsweet; BGH GRUR 1960, 130 - Superpearl II) und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (vgl. Hacker, a. a. O., Rn. 147 zu § 9).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Es war daher für deutsche Warenzeichen offen geblieben, ob es insoweit auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Eintragung des jüngeren Warenzeichens, durch die das Zeichenrecht gemäß §§ 8, 15 WZG erst zur Entstehung gelangt, oder auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der für den Zeitvorrang maßgeblichen Anmeldung des jüngeren Warenzeichens ankommt (vgl. BGH in GRUR 1960, 124, 126 - Füllhalterelip, für den Sonderfall der IR-Marke, vgl. BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II).
  • BPatG, 19.01.2012 - 29 W (pat) 7/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post

    Um den erhöhten Schutzumfang einer Marke im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben (vgl. BPatG 24 W (pat) 255/95 - Lindora/Linola; BGH GRUR 1963, 626 - Sunsweet; BGH GRUR 1960, 130 - Superpearl II) und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (vgl. Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 147) .
  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 65/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

  • BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80

    Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

  • BPatG, 27.07.2006 - 28 W (pat) 294/04
  • BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75

    Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der

  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 17/75

    Löschungsreife eines Zeichens, dass seit mehr als 20 Jahren nicht in einer für

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/73
  • BPatG, 23.03.1994 - 26 W (pat) 17/91

    Anmeldung des Wortzeichens "ERDINGER" für die Waren "Weißbier, einschließlich

  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

  • BGH, 03.06.1966 - Ib ZR 79/64

    Herstellung und Vertrieb eigener und ausländischer Spirituosen - Beanstandung

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