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   BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58   

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https://dejure.org/1960,911
BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58 (https://dejure.org/1960,911)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1960 - I ZR 85/58 (https://dejure.org/1960,911)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1960 - I ZR 85/58 (https://dejure.org/1960,911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dekorationsgitter

    § 1 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1054 (Ls.)
  • MDR 1960, 471
  • GRUR 1960, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Die für die Eigentümlichkeit maßgebliche ästhetische Wirkung des Musters wird durch die Formgestaltung hervorgerufen, die durch ihre Wirkung auf den Formen- und Farbensinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (BGH, Urt. v. 16.2.1960 - I ZR 85/58, GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter; Urt. v. 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235 - Play-family; v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 62).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, ist ein Muster oder Modell eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebietes ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter; 1966, 97, 99 - Zündaufsatz).
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Da das Geschmacksmuster in seiner Wirkung auf den Formen- (oder Farben-)sinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (RGZ 121, 388; 155, 199, 205; BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter), kann die Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Gegenstandes mit dem eines geschützten Musters nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise, namentlich aus welcher Entfernung das menschliche Auge beide Erzeugnisse ihrer Bestimmung nach wahrnimmt.
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Voraussetzung hierfür ist, daß das Muster bestimmt und geeignet ist, auf den Formensinn des Betrachters zu wirken (BGH GRUR 1960, 395, 396 zu 1 - Dekorationsgitter), Zwar ist das Muster des Klägers nicht dazu bestimmt, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken.
  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Daß eine durch besondere Anordnungen unter Verwendung bestimmter technischer Mittel erzielte Glanzwirkung den Geschmacksmusterschutz begründen kann, hat der Bundesgerichtshof schon bisher angenommen (GRUR 1960, 395, 396 unter 1 - Dekorationsgitter); ob sich allerdings der Musterschutz auch im Streitfall auf den geltend gemachten Lichtglanzeffekt erstreckt, bedarf, wie vorsorglich hervorgehoben sei, besonders eingehender Prüfung.
  • BGH, 30.01.1963 - I ZR 96/61

    Fahrradschutzbleche

    Dies kann grundsätzlich auch für die Uni-Farbe eines Musters zutreffen, zumal wenn diese einen individuellen, von der Farbwirkung als solchen zu unterscheidenden Glanz aufweist (BGH GRUR 1960, 395 - Dekorationsgitter; Furler, Geschmacksmustergesetz 2. Aufl., § 1 Anm. 11).
  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72

    Schutz eines Geschmacksmusters allein durch die geschmackliche Wirkung des

    Das Berufungsgericht geht ersichtlich davon aus, daß die beleuchteten, im Schaft der Standlampe der Klägerin angeordneten drei Kristallglaszylinder bestimmt und geeignet sind, auf den Farbensinn zu wirken und so das durch Anscheinen vermittelte ästhetische Gefühl anzuregen (vgl. BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter).
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