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   BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59   

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BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,658)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1960 - I ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,658)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1960 - I ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 567
  • DB 1960, 976
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Wegen der Mehrdeutigkeit der Angaben muss der Beklagte zu 2 die verschiedenen Bedeutungen gegen sich gelten lassen (BGH, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 2.112).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Die Bezeichnungen "Kunstglas" und "organisches Glas" waren an mehreren Stellen in einem "N..."-Leuchtenkatalog enthalten, der nach der Angabe der Beklagten schon vor der die Bezeichnung "Kunstglas" betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1960 - GRUR 1960, 567 - geschaffen worden war.

    Der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der "Kunstglas"-Entscheidung - GRUR 1960, 567, 570 - wie auch in der Cupresa-Entscheidung (BGHZ 13, 244, 246, 258) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]eine entsprechende Einschränkung des Unterlassungsgebots zugelassen, die Einschränkung mithin für hinreichend konkret erachtet.

    Trotzdem ist auch hier die Verwendung dieser Bezeichnung für den Fall der Beifügung eines Zusatzes gestattet worden, mit dem klargestellt wird, daß es sich um Kunststoffglas handelt (BGH GRUR 1960, 567).

    Insoweit steht das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas; vgl. auch BGH GRUR 1965, 681, 684 - de Paris), Auch in bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Zusatzes hat das Berufungsgericht sich der erstgenannten Entscheidung angeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 29.06.2021 - 6 U 46/20

    Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Manufaktur"; Prägung des

    Vorliegend kann aber weder davon ausgegangen werden, dass sich der Begriff "Manufaktur" bereits vollständig hin zum Synonym für "Fabrik", "Firma", "Unternehmen" oder "Werk" gewandelt hätte, noch, dass eine solch neue Bedeutung schon so weit eingeführt wäre, dass sie nicht mehr als irreführend beanstandet werden könnte (vgl. BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Entsprechend dem in der Rechtsprechung stets anerkannten Grundsatz (vgl. zuletzt BGH GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas) muß es die Beklagte gegen sich gelten lassen, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Kreise der Gefahr unterliegt, den Beginn der Herstellung von Sekt durch die Beklagte irrig auf das Ende des 18. Jahrhunderts zu verlegen.
  • BGH, 27.11.1962 - I ZR 55/61

    Rechtsmittel

    Dieser Angriff der Revision geht schon deshalb fehl, weil § 3 UWG nicht die Irreführung erst bei Vertragsschluß betrifft, vielmehr die Vermeidung der Gefahr einer durch Täuschung erreichten, noch vor dem Vertragsschluß liegenden Anlockung bezweckt (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Werbeangabe in dem Punkte und in dem Umfange, in dem sie von der Wahrheit abweicht, bei ungezwungener Auffassung geeignet ist, die Kauflust des Publikums irgendwie zu beeinflussen (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Bundesgerichtshofs; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Bem. 36-38 zu § 3 UWG).

    Die Voraussetzungen des § 3 UWG können nach herrschender Rechtsmeinung auch dann und erst recht dann gegeben sein, wenn bei der Werbung eine Bezeichnung gebraucht wird, die in den Verbraucherkreisen nicht einheitlich, sondern in verschiedenem Sinne verstanden wird (BGH GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung).

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Mit irreführenden Angaben darf auch dann nicht geworben werden, wenn die beworbene Ware den vom Verbraucher erwarteten Vorteil aufweist (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1960 I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; v. 7.2.1961 I ZR 123/59, GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim; v. 22.3.1967 Ib ZR 88/65, GRUR 1967, 600, 601 - Rhenodur; v. 15.1.1969 I ZR 52/67, GRUR 1969, 280, 282 - Scotch-Whisky).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dies schließt jedoch die Möglichkeit einer Irreführung nicht aus; denn wer mit mißverständlichen oder mehrdeutigen Angaben wirbt, muß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch die ihm ungünstigen Verständnismöglichkeiten gegen sich gelten lassen, d.h. auch solche, die die Angabe im Verkehr als unrichtig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger; BGH, Urt. v. 28.6.1960 - I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 569 - Kunstglas; BGH, Urt. v. 3.5.1963 - Ib ZR 93/61, GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; BGH, Urt. v. 18.2.1982 - I ZR 23/80, GRUR 1982, 563, 564 = WRP 1982, 459 - Betonklinker).
  • BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70

    Doppelbedeutung von "Trollinger" als Rebsorte und Wein aus Baden-Württemberg -

    Eine durch § 3 UWG untersagte Irreführung der beteiligten Verkehrskreise kann, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, auch dadurch eintreten, daß in der Werbung für ein Erzeugnis eine Bezeichnung gebraucht wird, die vom Publikum nicht einheitlich, sondern in verschiedenem Sinn verstanden wird, und das unter dieser Bezeichnung angebotene Erzeugnis nur einem der möglichen Begriffsinhalte entspricht (BGHZ 27, 1, 9 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; BGH GRUR 60, 567, 569 - Kunstglas).

    Gleichwohl kann die Benutzung einer an sich mehrdeutigen Bezeichnung in nur einer ihrer möglichen Begriffsbedeutungen zu einer Irreführung keine Veranlassung geben, wenn ihr eine deutliche Erläuterung hinzugefügt wird, die es ausschließt, daß sie vom Verkehr in einer abweichenden, bei der fraglichen Benutzungsform nicht zutreffenden Bedeutung verstanden wird (BGH GRUR 60, 567, 571 - Kunstglas).

    Hierfür genügt aber ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung einer Bezeichnungsweise, die von einem nicht unerheblichen Teil des Verkehrs auch ohne Aufklärung in dem zugrunde gelegten Bedeutungsinhalt aufgefaßt und nur von einem weiteren (ebenfalls nicht unerheblichen) Teil des Verkehrs ohne Aufklärung mißverstanden wird (vgl. BGH GRUR 60, 567, 570, 571 - Kunstglas).

  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

    Steht dem Kläger dagegen - wie das Berufungsgericht hier offenbar annimmt und wovon zugunsten der Revisionsbeklagten ausgegangen werden kann - nur ein eingeschränkter Anspruch auf Unterlassung zu, weil aufklärende Zusätze die Gefahr der Irreführung ausschließen, so ist in der Rechtsprechung stets angenommen worden, daß zur Unterlassung in der hier begehrten Weise verurteilt werden kann (für das Urheberrecht vgl. BGHZ 17, 266 - Magnettonband; BGHZ 42, 118, 127 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63] - für das Patentrecht BGK GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; für den Anwendungsbereich des § 3 UWG BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185 - Wyeth; 1960, 567, 570 - Kunstglas).

    Die Beklagte ist verpflichtet, die durch Verwendung der Warenbezeichnung "Nevada" begründete Gefahr der Irreführung der Käuferkreise nicht nur zu mindern, sondern auszuschließen (BGH GRUR 1960, 567, 571 - Kunstglas).

  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 36/70

    Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Unzulässigkeit der Verwendung des

    So war bezüglich des Wortes "Glas" vom Tatrichter festgestellt (vgl. BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas), daß der Begriff "Glas", der ursprünglich zur Bezeichnung einer bestimmten Warenart (Silikatglas) ausschließlich Verwendung gefunden hatte, neuerdings auch in einem anderen Sinne, nämlich zur Kennzeichnung bestimmter Glaseigenschaften eines Nicht-Silikat-Produkts verwendet wurde.

    Für einen solchen Fall der im Verkehr üblich gewordenen Verwendung hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas), der Gebrauch in dem neuen Sinne könne nicht mehr schlechthin verboten werden, wenn dieser Gebrauch bereits in größerem Umfang im Verkehr Eingang gefunden habe und ihm daher nicht ohne Verletzung beachtlicher Interessen wieder entzogen werden könne.

  • LG Leipzig, 24.06.2016 - 4 HKO 81/16

    Irreführung bei Verwendung des Begriffs Outlet durch einen Onlinehändler

  • BGH, 15.05.1962 - I ZR 113/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 U 117/04

    Wo "Alabaster" draufsteht, muss auch "Alabaster" drin sein

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 U 147/08

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Atlasprof"

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 U 36/10

    Irreführung durch Vortäuschen der Erbringung eigener Leistungen

  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68

    Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 07.09.1995 - 2 U 7/95

    Unterlassung der Werbung für Fotoarbeiten mangels Abgabe der Arbeiten zu den

  • BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64

    Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZR 36/62

    Begriff der "unrichtigen Angabe" - Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen durch

  • BGH, 30.11.1962 - I ZR 67/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1960 - I ZR 89/59

    Erneuerung abgenutzter Autoreifen - Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb -

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 29/71

    "Steaker" als Fleischmürber - Kriterien für unzulässige vergleichende Werbung -

  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 98/69

    Verwendung des Werbespruchs "60 Jahre im Dienst am Kunden" - Vorliegen einer

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