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   BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58   

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https://dejure.org/1960,840
BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58 (https://dejure.org/1960,840)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1960 - I ZR 145/58 (https://dejure.org/1960,840)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1960 - I ZR 145/58 (https://dejure.org/1960,840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 237
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichtes stehen in Einklang mit der vom erkennenden Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichtes vertretenen Auffassung zum Systemvergleich (vgl. BGH GRUR 1952, 416 - Dauerdose).

    Das Berufungsgericht ist insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; BGH GRUR 1958, 343, 345 - Bohnergerät) zutreffend davon ausgegangen, daß ein Vergleich mit Waren von Mitbewerbern dann erlaubt sein kann, wenn er der Verdeutlichung eines auf andere Weise nicht - darzustellenden technischen Unterschiedes (Fortschritt) dient und sich im Rahmen des unbedingt Notwendigen hält.

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58
    Das Berufungsgericht ist insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; BGH GRUR 1958, 343, 345 - Bohnergerät) zutreffend davon ausgegangen, daß ein Vergleich mit Waren von Mitbewerbern dann erlaubt sein kann, wenn er der Verdeutlichung eines auf andere Weise nicht - darzustellenden technischen Unterschiedes (Fortschritt) dient und sich im Rahmen des unbedingt Notwendigen hält.
  • BGH, 03.05.1958 - I ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58
    Dann hätten sie den Vergleichsversuchen nicht nur eine unschädliche Anregung zum Vergleich mit den Konkurrenzerzeugnissen, sondern eine beabsichtigte Kritik an diesen entnehmen können (vgl. BGH GRUR 1958, 553, 554 - Saugrohr).
  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58
    Schließlich sind auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage des Abwehrvergleiches jedenfall insoweit nicht zu beanstanden, als ihnen die Rechtsauffassung zugrunde liegt, daß als taugliches Mittel der Abwehr ein an sich unzulässiger Warenvergleich nur angesehen werden kann, wenn die Kreise, an die sich der Abwehrvergleich als angesproche eine wendet, erkennen können, daß sich die Abwehrmaßnahme gegen eine ihnen bekannt gewordene wettbewerbliche Beeinträchtigung dessen richtet, von dem sie ausgeht (RG GRUR 1932, 1201, 1202; RG GRUR 1939, 982, 988; RG GRUR 1943, 252, 251; vgl. auch BGH GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunde; Droste GRUR 1951, 145; Dietrich Reimer a.a.O. S. 130).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Zwar wird in der bloß allgemein gehaltenen Aufforderung an das angesprochene Publikum, einen Vergleich vorzunehmen, nicht ohne weiteres bereits ein Vergleich zu sehen sein (so schon bisher BGH, Urt. v. 29.3.1960 - I ZR 145/58, GRUR 1961, 237, 240 - TOK-Band; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 94/72, GRUR 1974, 280, 281 - Divi; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 = WRP 1987, 166 - Cola-Test; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 362; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 131).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Der Tatrichter wird zwar die Frage, welchen Eindruck eine Werbebehauptung hervorruft, in der Regel nicht aus eigener Sachkunde beurteilen können, wenn es sich um eine an enge Fachkreise gerichtete Werbung handelt (Urt. des erk. Sen. v. 29.3. 1960 - I ZR 145/58 - TOK-Band), jedenfalls, soweit er in die Vorstellungen und Auffassungen dieser Fachkreise keinen Einblick hat.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Aus der unterstellten Richtigkeit der geübten Kritik folgt jedoch noch nicht, daß sie ohne weiteres oder doch grundsätzlich als rechtmäßig anzusehen wäre und deshalb nicht unter § 1 UWG fallen könne, sofern nicht besondere erschwerende Umstände hinzutreten (KG GRUR 1944, 34, 35; BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunden; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung - für den Fall der Bezugnahme auf persönliche Verhältnisse des Mitbewerbers - Urt. v. 18. Dezember 1956 - I ZR 40/55-S. 19; BGH GRUR 1959, 488, 489 - Konsumgenossenschaft; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band; GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht 1 zu §§ 14, 15 UWG).
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

    Für den Vergleich, mit dem der Wettbewerber einen Fortschritt auseinandersetzen will (vgl. BGH GRUR 1961, 237 - Tok-Band), gilt insoweit nichts Besonderes.
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Er liegt lediglich ein Vergleich mit einem eigenen, weiteren, durch die einschlägige technische Neuerung fortentwickelten Erzeugnis der Beklagten vor, der zulässig ist, wenn er sich im Rahmen einer für das technische Verständnis notwendigen Erläuterung hält, (BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose - 1958, 343, 345 - Bohnergerät; Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 1960 - I ZR 145/58 - TOK-Band).
  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

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  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

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  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    So hat es der Senat beanstandet, daß der Tatrichter ohne Erhebung von Sachverständigenbeweis auf Grund eigener Sachkunde beurteilt, wie eine Werbeschrift mit technischem Inhalt von einer technisch geschulten Leserschaft verstanden wird (GRUR 1961, 237, 239 - TOK-Band).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 99/71

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung - Wertung einer Werbeanzeige

    Es wäre daher rechtsfehlerhaft, auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen; maßgebend ist vielmehr der auf dem genannten Fachgebiet übliche Sprachgebrauch (vgl. RG MuW 1940, 69; BGHZ 271, 12 - Emaillelack; BGH GRUR 1961, 237, 239 f - TOK-Band).
  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 93/64

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung - Unterlassung und

    Im Einklang mit dieser Rechtsprechung legt das Berufungsgericht im einzelnen dar, daß eine erlaubte Ausnahme namentlich dann anzuerkennen sein kann, wenn die wesentlichen Besonderheiten verschiedener Systeme gegenübergestellt werden, ohne daß der Vergleich sich erkennbar gegen Mitbewerber richtet ("Systemvergleich"; BGH GRUR 1952, 416 - Dauerdose), oder auch dann, wenn die besondere technische Arbeitsweise eines bestimmten Erzeugnisses mit den technischen Möglichkeiten anderer Warengattungen ohne Bezugnahme auf einen bestimmten und begrenzten Kreis von Mittbewerbern verglichen wird ("uneigentlicher Systemvergleich"; BGH GRUR 1952, 416 - Dauerdose), oder dann, wenn zwar zwei bestimmte Waren miteinander verglichen werden, dieser Vergleich aber zur Verdeutlichung eines auf andere Weise nicht darzustellenden technischen Unterschiedes unbedingt notwendig ist ("Fortschrittsvergleich"; BGH GRUR 1952, 416 - Dauerdose; 1958, 343, 345 - Bohnergerät; 1961, 237, 240 - Tok-Band).
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbebehauptung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 53/67

    Rechtsstreit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet der Herstellung und des

  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

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