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   BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59   

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https://dejure.org/1961,2366
BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59 (https://dejure.org/1961,2366)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1961 - I ZR 66/59 (https://dejure.org/1961,2366)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1961 - I ZR 66/59 (https://dejure.org/1961,2366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 335
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1959 - I ZR 93/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59
    Denn der unmittelbare Gegenstand des Patents ist im Schutzbereich des Gegenstands notwendig eingeschlossen, weil er nichts anderes als ein von Fall zu Fall gegebenenfalls bis zum Wortlaut, der Patentansprüche eingeschränkter Gegenstand des Patents ist (BGH 6.3.59, GRUR 59, 320 - Mopedkupplung - vgl. auch Anm. von Tetzner zu BGH 10.5.60 in GRUR 60, 481).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59
    Eine solche Auslegung stünde im klaren Widerspruch zu dem Wortlaut des bildeten Patentanspruchs 1, wonach das von dem Kläger allein für erfindungswesentlich gehaltene Merkmal der wechselnden Funktion der Rückenwände des Sofas, das im ursprünglichen Patentanspruch auf Ecksofas allgemein bezogen war, also auch auf solche, die nicht durch eine gemeinsame Schwenkachse verbunden waren, nur dann für patentfähig erachtet worden ist, wenn beide Ecksofas um eine gemeinsame Achse schwenkbar sind, Entscheidend für die Bestimmung des Gegenstandes eines Patents ist in erster Linie der Patentanspruch (BGH 22.11.1957 GRUR 1958, 179 - Resin).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    a) Ist das Klagepatent im Nichtigkeitsverfahren infolge eingeschränkter Verteidigung unter Abweisung der weitergehenden Klage teilweise für nichtig erklärt worden, ist die sich aus dem Nichtigkeitsurteil ergebende Fassung der Patentansprüche auch im Verletzungsprozess Grundlage der Auslegung des Patents (Bestätigung von BGH, Urt. v. 31.1.1961 - I ZR 66/59, GRUR 1961, 335).

    aa) Es erscheint bereits fraglich, ob die Entscheidungsgründe dieses Urteils ihrem Inhalt nach überhaupt wie vom Berufungsgericht angenommen Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu RGZ 153, 315, 318; 170, 346, 355; BGH, Urt. v. 31.1.1961 - I ZR 66/59, GRUR 1961, 335, 337; Urt. v. 28.11.1963 - Ia ZR 8/63, GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, insoweit nicht in BGHZ 40, 332; Urt. v. 30.6.1964 - Ia ZR 10/63, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; Urt. v. 12.5.1998 - X ZR 115/96, GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 22 Rdn. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGH GRUR 1962, 29, 30 - Drehkippbeschlag).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger; Senat, GRUR-RS 2020, 43243 Rn. 40; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 26).
  • BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60

    Patentrechtliche Ausgestaltung des Gebrauchsmusterschutzes - Vorliegen einer

    Die Tragweite einer solchen Beschränkung ist nach feststehender Rechtsprechung in erster Linie nach dem neuen Anspruchswortlaut zu beurteilen; als Auslegungsmittel kann jedoch auf die Entscheidungsgründe zurückgegriffen werden, vorausgesetzt, daß der Wille zur Beschränkung nicht nur in den Gründen, sondern auch in der neuen Fassung des Anspruchs selbst seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 573; 1958, 179 - Resin; 1961, 335, 337 - Bettcouch).

    Liegt eine eindeutige Beschränkung vor, so hat sie der Verletzungsrichter selbst dann zu beachten, wenn zweifelhaft sein kann, ob sie nach dem Stande der Technik erforderlich war, und selbst wenn die Gründe der Entscheidung die Berechtigung der Beschränkung nicht ohne weiteres und nicht unzweideutig erkennen lassen (BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; 1961, 404, 408 - Klebebindung).

    Für eine Prüfung in der Richtung, ob Bowdenzüge mit den im Klagegebrauchsmuster genannten Kraftübertragungsmitteln äquivalent sind oder ob das Schutzrecht einen die Verwendung von Bowdenzügen einschließenden allgemeinen Erfindungsgedanken offenbart, ist angesichts der durch die Neufassung herbeigeführten Beschränkung des Schutzgegenstandes auf Konstruktionen, die Bowdenzüge der angegebenen Art nicht verwenden, kein Raum (s. u.a. BGH GRUR 1961, 77 f - Blinkleuchte; 1961, 335, 337 - Bettcouch).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • LG Mannheim, 28.02.2014 - 2 O 53/12

    Schutzbereich des Patents: Auslegung des Patentanspruchs durch Heranziehung von

    Vielmehr ist das Gericht an den Tenor der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung, mithin den neuen Anspruchswortlaut gebunden und kann nicht im Wege der Auslegung den Anspruch entgegen der Entscheidung dadurch erweitern, dass es neu eingefügte beschränkende Merkmale für unerheblich ansieht (BGH, Urteil vom 31.01.1961 - I ZR 66/59, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch unter 1.b. der Gründe).
  • LG Mannheim, 28.02.2014 - 2 O 95/13

    Schutzbereich des Patents: Auslegung des Patentanspruchs durch Heranziehung von

    Vielmehr ist das Gericht an den Tenor der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung, mithin den neuen Anspruchswortlaut gebunden und kann nicht im Wege der Auslegung den Anspruch entgegen der Entscheidung dadurch erweitern, dass es neu eingefügte beschränkende Merkmale für unerheblich ansieht (BGH, Urteil vom 31.01.1961 - I ZR 66/59, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch unter 1.b. der Gründe).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 146/08

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Funkarmbanduhr mit in ihr

    Ob die Gründe der Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, a.a.O., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 PatG Rdnr. 26: Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 44), kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Passier-/Blockiervorrichtung

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 147/08

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Funkarmbanduhr mit in ihr

  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4a O 70/18

    Schlossgehäuse

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 141/59

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 05.02.2019 - 4b O 106/18

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "kontaktloses Lesegerät für

  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60

    Rechtsmittel

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