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   BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59   

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https://dejure.org/1961,1252
BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59 (https://dejure.org/1961,1252)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - I ZR 123/59 (https://dejure.org/1961,1252)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - I ZR 123/59 (https://dejure.org/1961,1252)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 387
  • GRUR 1961, 361
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19

    LTE-Geschwindigkeit

    aa) Allerdings trifft es zu, dass die Annahme einer Irreführung auch in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr mit einer werblichen Angabe keine klare Vorstellung verbindet, sofern dem beworbenen Produkt gerade diejenigen Merkmale fehlen, in denen der Verkehr aufgrund der werblichen Angabe den Vorteil des Angebots erblickt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1958 - I ZR 33/57, BGHZ 28, 1, 7 - Buchgemeinschaft II; Urteil vom 7. Februar 1961 - I ZR 123/59, GRUR 1961, 361 = WRP 1961, 154 - Hautleim; Urteil vom 21. Juni 2018 - I ZR 157/16 , GRUR 2018, 1263 Rn. 25 = WRP 2018, 1458 - Vollsynthetisches Motorenöl).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Mit irreführenden Angaben darf auch dann nicht geworben werden, wenn die beworbene Ware den vom Verbraucher erwarteten Vorteil aufweist (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1960 I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; v. 7.2.1961 I ZR 123/59, GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim; v. 22.3.1967 Ib ZR 88/65, GRUR 1967, 600, 601 - Rhenodur; v. 15.1.1969 I ZR 52/67, GRUR 1969, 280, 282 - Scotch-Whisky).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Wenn aber demnach das im Verkehr als "Fichtennadelextrakt" angebotene Erzeugnis, gleichgültig wer es hergestellt hat oder vertreibt, so gut wie niemals aus denjenigen Stoffen besteht, die nicht fachkundige Verkehrskreise, namentlich die Verbraucher, nach dem Wortsinn der Bezeichnung erwarten können, so kann der Gebrauch dieser allgemein verwendeten Bezeichnung durch einen der Mitbewerber nicht schon deshalb, weil auch sein Erzeugnis nicht dem Wortsinn der Bezeichnung entspricht, als wettbewerbswidrig beurteilt und die auf den Wortsinn abgestellte Verkehrsauffassung nicht als schutzwürdig angesehen werden (vgl. auch die ähnlichen Erwägungen in BGHZ 27, 1, 4 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack - und BGH GRUR 1961, 361, 362 - Hautleim -).

    In sinngemäßer Heranziehung der Gesichtspunkte, die der erkennende Senat zu anderen Fällen entwickelt hat, in denen bei den beteiligten Geschäftskreisen Streit und im breiten Publikum keine klare Vorstellung von den wesentlichen Merkmalen eines Begriffs bestand (BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II - GRUR 1961, 361, 363, 364 - Hautleim -), ist daher auch im Streitfall in erster Linie darauf abzustellen, welche Eigenschaften in bezug auf Wesen und Gebrauchsvorteile der Verkehr bei einem ihm unter der Bezeichnung "Fichtennadelextrakt" entgegentretenden Erzeugnis erwartet und üblicherweise erwarten kann.

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf ein tatsächlich gebotener Vorteil nicht durch Angaben verlautbart werden, unter denen der Verkehr sich etwas anderes und für wesentlich gehaltenes vorstellt (vgl. BGH GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim).

    Die Anwendung des § 3 UWG setzt dann voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich diejenigen vorteilhaften Eigenschaften fehlen müssen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs üblicherweise erwarten läßt (BGHZ 28, 1 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 57 zu § 3 UWG).

  • BGH, 15.05.1962 - I ZR 113/60

    Rechtsmittel

    Ebensowenig hatte der Senat, wie im späteren Urteil I ZR 123/59 vom 7. Februar 1961 - Hautleim - (GRUR 1961, 361, 364) ausdrücklich betont, im Grundsatz etwas an der ständigen und unter anderem auch in dem Sektwerbungs-Urteil (GRUR 1960, 563, 565) und in dem Kunstglas-Urteil (GRUR 1960, 567, 570) nochmals bestätigten Rechtsprechung ändern wollen, daß auch ein tatsächlich gebotener Vorteil nicht durch eine unrichtige (oder jedenfalls auf einen nicht unerheblichen Teil des Publikums unrichtig wirkende) Angabe verlautbart werden dürfe.

    Daß und warum es in einem solchen Falle unter dem Gesichtspunkt des § 3 UWG nicht auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des streitigen Begriffsmerkmals, sondern nur darauf ankommt, ob gerade solche Merkmale fehlen, in denen die beteiligten Verkehrskreise die ihnen durch die Bezeichnung in Aussicht gestellten Vorteile erblicken, hat der Senat inzwischen in dem Hautleim-Urteil (GRUR 1961, 361, 363, 364) näher ausgeführt.

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Darauf, ob die nachgebauten Ersatzteile tatsächlich den sogenannten "Original"-Teilen ebenbürtig sind, kommt es für die Anwendung des § 3 UWG nicht an; denn auch ein wirklich gebotener Vorteil darf nicht durch eine unrichtige Angabe - wie hier durch einen der Wahrheit nicht entsprechenden Herkunftshinweis - verlautbart werden (RGZ 96, 242, 243; RG GRUR 1940, 585, 587; BGH GRUR 1958, 39, 40 - Rosenheimer Gummimäntel; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. § 3 UWG Anm. 37 38).
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Eine solche Preisankündigung verstieße auch dann gegen § 3 UWG, wenn der geforderte eigentliche Verkaufspreis tatsächlich besonders vorteilhaft wäre; denn auch ein tatsächlich günstiges Angebot darf nach dieser Vorschrift nicht durch eine unrichtige Angabe verlautbart werden (BGH GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    In der Rechtsprechung zu § 3 UWG sind unrichtige Verbrauchervorstellungen nur in Sonderfällen als nicht schutzwürdig angesehen worden, wie z.B. bei Verwendung einer in Fachkreisen richtig verstandenen Bezeichnung eines Spezialprodukts, die zu verbieten eher Verwirrung stiften als Klärung bringen und noch dazu die Vernichtung eines wertvollen Besitzstandes zur Folge haben würde (BGH GRUR 1958, 444, 447 - Emaillelack; GRUR 1961, 361, 362, 364 - Hautleim) oder beim Bestehen einer nur auf den Wortsinn abgestellten unrichtigen Verkehrsauffassung, wenn fachkundigen Verkehrskreisen die richtige Bedeutung der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung bewußt ist (BGH GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Dies ist offenbar auch die aus den bei der Meinungsumfrage zugrunde gelegten Fragen ersichtliche Auffassung des Berufungsgerichts; diese widerspricht nicht der Lebenserfahrung (vgl. BGH GRUR 1961, 361, 362 unter V 2 - Hautleim).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auch bei handelsüblichen, in Fachkreisen eingebürgerten und dort richtig verstandenen Beschaffenheitsangaben, die lediglich bei nicht vorgebildeten Laien zu einer Irreführungsgefahr Veranlassung gegeben hatten, ist mit Rücksicht auf den wertvollen Besitzstand der Fachwelt sowie die bei einer Umbenennung entstehenden Kosten und die sich dann ergebende Verkehrsverwirrung der fachkundigen Abnehmer ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an einer Unterbindung der Irreführung verneint worden (vgl. BGHZ 27, 1, 4, 14 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; siehe ferner BGH GRUR 61, 361, 362 - Hautleim; 63, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67

    Kaltverzinkung

  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64

    Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem

  • BGH, 04.02.1966 - Ib ZR 20/64

    Werbung mit dem Hinweis auf ein Patent in der Friseurbranche als eine potentiell

  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

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