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   BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60   

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https://dejure.org/1961,570
BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 389
  • GRUR 1961, 367
  • DB 1961, 466
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Bei den Preisen, auf die der Nachlaß sich bezieht, muß es sich also um diejenigen Preise handeln, die der Unternehmer dem Letztverbraucher gegenüber als die seinigen erkennbar macht oder in der Mehrzahl der Fälle verlangt (RGZ: 150, 271, 276; BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; BGH GRUR 1959, 326 - Kaffeeversandhandel; BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper).

    Es ist zwar nicht erforderlich, daß tatsächlich ein eigener angekündigter oder allgemein geforderter Normalpreis des Unternehmers besteht; die Ankündigung muß aber zumindest den Eindruck erwecken, als habe der Unternehmer einen solchen Preis, von dem er einen Nachlaß gewähre (BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper).

    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen BGHZ 28, 208 - "4711" - und BGH GRUR 1961, 367 - Schlepper - lassen sich keine gegenteiligen Rechtsauffassungen ableiten.

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84

    Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses

    Aus der Wortfassung und dem Sinn des § 1 RabattG folgt, daß es sich dabei um die Preise desselben Verkäufers handeln muß, daß also grundsätzlich Identität zwischen diesem und demjenigen vorausgesetzt wird, der den Nachlaß gewährt (BGH Urt. vom 10. Juni 1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 = WRP 1960, 280 - WIR-Rabatt; Urt. vom 3. März 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 = WRP 1961, 223 - Schlepper; Urt. vom 13. Juni 1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 14. Aufl. § 1 RabattG, Rdn. 56; Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt § 1 RabattG Rdn. 27).

    Eine solche Erweiterung des gesetzlichen Tatbestandes verbietet sich im Hinblick auf den formalen Charakter der Vorschriften des Rabattgesetzes, von dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt ausgegangen ist (BGH Urt. vom 3. März 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 = WRP 1961, 223 - Schlepper; Urt. vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 = WRP 1967, 96 - BSW I; vgl. auch Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht RabattG Rdn. 10).

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91

    Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften

    Es stehen sich beim Rabatt zwei Preise gegenüber, der Allgemein- oder Normalpreis und der im Einzelfall durch den Nachlaß gewährte Ausnahmepreis, wobei die Differenz zwischen beiden Preisen der Rabatt ist (BGH, Urt. v. 3.3. 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16, Aufl., § 1 RabattG Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Dass dieser genannt wurde, war für den Rabatt nicht begriffsnotwendig, (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper).
  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Diese Frage ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (BGH GRUR 1961, 367, 369; BGHZ 27, 369, 372).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Händler tatsächlich mit zwei Preisen kalkuliert (BGH GRUR 1959, 326, 327; BGH GRUR 1961, 367) und wie er die Preise verstanden haben möchte (BGH GRUR 1959, 326, 327; BGH GRUR 1958, 555, 556; BGH GRUR 1966, 382, 383).

  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 250/91

    Anzeigen-Einführungspreis - Normalpreis

    1. Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach für die Beurteilung, ob in der beanstandeten Preiswerbung ein gemäß § 1 Abs. 2 RabattG unzulässiger Preisnachlaß angekündigt wird, maßgeblich auf das Verständnis des angesprochenen Verkehrs abzustellen ist und nicht darauf, wie der Werbende selbst seine Preiswerbung verstanden wissen möchte (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 3.3.1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat).
  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 50/65

    Vertrieb eines "Aussteuerkatalogs" für den Textileinzelhandel - Gewährung eines

    Vielmehr kann der vom Gesetz mißbilligte Anreiz durch überhöhte Rabatte und die damit verbundene Preisverschleierung auch mit Hilfe fiktiver Bezugsgrößen in der Weise ausgeübt werden, daß der Unternehmer den Eindruck erweckt, als habe er einen höheren Normalpreis, von dem er einen Nachlaß gewähre (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schleppers BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Listenpreis).

    Derartige Umstände sind zwar häufig charakteristisch für Rabattankündigungen im Sinne des Rabattgesetzes (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper; 1965, 96, 101-20 % unter Listenpreis, insoweit in BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] nicht abgedruckt).

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

    Die Höhe des Kaufpreises ist für sich allein kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal, wenn es sich - wie hier - um eine Ware handelt, an deren Erwerb in breiten Kreisen der Bevölkerung jederzeit ein Bedarf eintreten kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 03.03.1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367 = WRP 1961, 223 - Schlepper).
  • BGH, 07.05.1976 - I ZR 27/75

    Gewährung von Sonderrabatten beim Verkauf von gesamten Miniaturgolfanlagen -

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1960, 558, 561, 562: Kraftfahrzeuge; GRUR 1961, 367: landwirtschaftliche Schlepper; GRUR 1967, 433: Möbel; GRUR 1971, 516, 517: Brockhaus-Enzyklopädie).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - 20 U 78/00

    Zulässigkeit eines Frühbucherrabatts

    Ob es sich jeweils um solch allgemeine Preisnachlässe oder Sonderpreise handelt, bemißt sich nach der Verkehrsanschauung, und zwar nach jetziger Auffassung gemäß der Sicht des informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. hierzu EuGH, EuZW 2000, 286, 288 - Lifting; EuZW 1998, 526 - Gut Springheide und Tusky); zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, wobei die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der Verkehrskreise genügt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper).
  • OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 6 U 137/84
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

  • BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 64/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals des Ankündigens eines Preisnachlasses

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

  • OLG Stuttgart, 04.04.1986 - 2 U 186/85

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vertragsverhandlungen über den Kauf eines

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 20/84
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 34/74

    Werbung für Hotels in überregionalen Zeitungen - "3 Wochen reisen - 2 Wochen

  • OLG Stuttgart, 19.04.1991 - 2 U 233/90

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Schuhversandhändlers; Mitteilung der Abzüge von

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Rabattgewährung - Gewährung von

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