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   BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60   

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BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60 (https://dejure.org/1961,980)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1961 - I ZR 124/60 (https://dejure.org/1961,980)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60 (https://dejure.org/1961,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 914
  • GRUR 1962, 36
  • DB 1961, 1160
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60
    In § 2 Abs. 1 der auf Grund § 9 a UWG erlassenen Anordnung des Reichswirtschaftsministers betreffend Sonderveranstaltungen vom 4. Juli 1935, die nach einhelliger Meinung von Rechtsprechung und Schrifttum noch in Geltung ist (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1958 - Sonderveranstaltung, GRUR 1958, 395), ist die Abhaltung von Sonderveranstaltungen grundsätzlich untersagt worden.
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Letzteres ist jedoch in den Tatsacheninstanzen weder behauptet noch festgestellt worden (§ 561 Abs. 1 ZPO), und die Urteilsausführungen, wonach lediglich das Vermögen des Erblassers besteuert worden ist, enthalten trotz ihrer wenig klaren Fassung ("darf angenommen werden") eine für das Revisionsgericht bindende tatsächliche Feststellung (Abs. 2 a.a.O.); denn das Berufungsgericht wollte sich, wie der Zusammenhang seiner Urteilsbegründung zeigt, nicht mit bloßen "Annahmen" oder Vermutungen begnügen (BGH NJW 1963, 1671, 1672 [BGH 12.02.1963 - VI ZR 181/62]), es beabsichtigte vielmehr die Herkunft der Steuerschuld eindeutig festzustellen und hat dies auch wirklich getan (BGH Urteile vom 8. Juli 1959, V ZR 99/58, S. 16 f, und vom 23. Juni 1961, I ZR 124/60, S. 13, in LN UWG § 9 a Nr. 3 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Werden - wie im Streitfall - einzelne nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren angeboten, kommt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Sonderveranstaltungsverbot nur in Betracht, wenn sich die Angebote nicht in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einfügen; ein Verstoß setzt also voraus, daß sich die Ankündigung auch von den sonst üblichen Angeboten des werbenden Unternehmens abhebt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 39 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).

    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 198/80

    Zulässigkeit von Sonderangeboten außerhalb so genannter Karenzzeiten von 14 Tagen

    Im Hinblick darauf können Sonderangebote, insbesondere in den sog. Karenzzeiten von 14 Tagen vor und nach der Wende eines Verkaufsabschnitts, umso eher den Eindruck einer vorweggenommenen oder verlängerten Schlußverkaufsveranstaltung hervorrufen, je näher sie dem Anfangs- oder Endtermin einer Schlußverkaufsaktion liegen (BGH GRUR 1959, 544, 547 = WRP 1959, 348, 350 - Modenschau; GRUR 1962, 36, 40, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; s. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten; vgl. ferner "Merkblatt für die Werbung vor den Schlußverkäufen" des Deutschen Industrie- und Handelstages und anderer Spitzenverbände der Wirtschaft, WRP 1981, 295).

    Andererseits können - da die Verkehrsbeteiligten vielfach keine klare Vorstellung von den Terminen und Zeiträumen der Sommer- und Winterschlußverkäufe haben - auch Werbe- und Verkaufsaktionen außerhalb einer solchen 2-wöchigen Zeitspanne eine unzulässige Vorwegnahme eines Schlußverkaufs sein, wenn nach den gesamten Umständen des Falles der Eindruck erweckt wird, daß es sich um eine solche aus dem Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebs herausfallende vorweggenommene Verkaufsveranstaltung handele (BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten).

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Von "einzelnen Waren" kann aber jedenfalls dann keine Rede sein, wenn sich ein Sonderangebot auf das ganze Sortiment oder auf einen überwiegenden Teil hiervon oder doch auf ganze Warengruppen des Unternehmens erstreckt (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60).

    § 1 Abs. 2 der Anordnung bestimmt vielmehr nur, daß unter den Begriff der Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 der Anordnung nicht diejenigen Sonderangebote zu rechnen sind, die nach der Sachlage des Einzelfalles zwar an sich unter Abs. 1 fallen, bei denen aber zusätzlich die in Abs. 2 bezeichneten Merkmale vorliegen (ebenso Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - I ZR 124/60, vgl. auch BGH GRUR 1958 395, 397 - Sonderveranstaltung).

  • OLG Bremen, 21.09.1999 - 2 W 96/99

    Wettbewerbswidrigkeit von Eröffnungsangeboten

    Eine gegenteilige Rechtsprechung des BGH aus den frühen sechziger Jahren (BGH GRUR 1962, 36 ff und 42 f) ist durch die tatsächliche Entwicklung am Markt überholt worden.«.

    Soweit die Rechtsprechung vor allem in den sechziger Jahren die Auffassung vertreten hat, Sonderangebote dürften innerhalb des Gesamtangebots nicht überwiegen (BGH, GRUR 1962, 36 ff. und 42 D, vermag ihr der Senat deshalb nicht zu folgen, weil die tatsächliche Entwicklung inzwischen die Rechtsprechung überholt hat.

  • BGH, 12.01.1973 - I ZR 103/71

    Betreiben eines Photoversandhauses neben Einzelhandelsgeschäften -

    Da die mit Sonderangeboten umworbenen Verkehrskreise regelmäßig davon ausgehen, daß die ihnen gegenüber dem Normalangebot als vorteilhaft angebotenen Waren nur in beschränktem Umfang vorhanden sind und nicht ergänzt werden und daß deshalb das Sonderangebot der Zeit nach letztlich auch beschränkt ist (BGH GRUR 1962, 36, 38 f - Sonderangebot), muß der durch die zeitliche Begrenzung des Angebots bewirkte Anreiz zum Kauf stärker sein als bei einem Sonderangebot.

    Insbesondere können Inhalt und Form der Ankündigung den Eindruck vermitteln, die gebotene Einkaufsmöglichkeit liege außerhalb des Rahmens der üblichen Verkaufsveranstaltungen des betreffenden Unternehmens, es handele sich also um eine außergewöhnliche, bei dem betreffenden Unternehmen nicht übliche Verkaufsveranstaltung (BGH GRUR 1962, 36, 39).

  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 9/80

    Wettbewerbswidriger Eindruck eines verfrüht begonnenen Schlussverkaufs - Hinweise

    Eine unzulässige Vorwegnahme einer Schlußverkaufsveranstaltung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn im angesprochenen Verkehr nach den gesamten Umständen der Eindruck erweckt wird, es handele sich um einen aus dem Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebs herausfallenden (vorweggenommenen) Schlußverkauf (BGH GRUR 1962, 36, 41 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 - Sparpreis - vgl. auch OLG München WRP 1969, 426; OLG Frankfurt WRP 1975, 40, 43).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Eine zeitliche Begrenzung im Sinne des § 1 Abs. 2 AO liegt nicht nur dann vor, wenn das Angebot durch eine nach dem Kalender bestimmte Zeitdauer befristet ist, sie kann sich auch aus anderen Formulierungen der Ankündigung oder sonstigen Umständen ergeben (BGH GRUR 1962, 36, 38 - Sonderangebot).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • KG, 06.06.2000 - 5 U 1944/99

    Ankündigung des Abverkaufs einer "gigantisch" wirkenden Anzahl von 10.000

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77

    Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer

  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 24/75

    Werbung mit "Sparpreisen" als Verlängerung eines Abschnittsschlussverkaufs -

  • OLG Köln, 26.05.1993 - 6 U 214/92
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63

    Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 117/59

    Rechtsmittel

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