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   BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60   

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BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60 (https://dejure.org/1962,1910)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1962 - I ZR 107/60 (https://dejure.org/1962,1910)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1962 - I ZR 107/60 (https://dejure.org/1962,1910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 409
  • DB 1962, 797
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts halten sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 11, 129, 131 ff [BGH 30.10.1953 - I ZR 94/52] = GRUR 1954, 121 - Zählkassette; GRUR 1957, 603, 604 - Taschenstreifen; GRUR 1960, 232, 233 - Feuerzeug-Ausstattung), wonach alle Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware, die nicht das Wesen der Ware selbst ausmachen und durch den mit ihr verfolgten Zweck technisch bedingt sind, sondern willkürlich gewählt werden können, als Aufmachung der Ware dem Ausstattungsschutz zugänglich sind, mögen sie daneben auch den Gebrauchszweck der Ware unterstützen und fördern.

    Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß der Verkehr - auch wenn es sich um sachkundige Abnehmer handelt - nur zögernd technische Elemente der Ware selbst als Herkunfts- und Unterscheidungsmerkmale für Erzeugnisse eines bestimmten Betriebes wertet (vgl. BGH in GRUR 1960, 232, 233 - Feuerzeug-Ausstattung).

  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Für den Unterlassungsanspruch aus § 25 WZG kommt es, wovon offenbar auch das Berufungsgericht ausgeht, darauf an, ob die Klägerin schon eine Verkehrsgeltung für die äußeren Merkmale ihrer Wandsteckdose erlangt hatte, als die Beklagte in Frühjahr 1954 auf den Markt kam (vgl. RG GRUR 1932, 79, 81) Wenn das der Fall war, kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, daß diese Verkehrsgeltung etwa durch ihre, d.h. von der Beklagten, auf den Markt gebrachte Wandsteckdose wieder verloren gegangen sei (BGH in GRUR 1957, 430 - Bücherdienst - GRUR 1959, 47 - Deutsche Illustrierte).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Es kommt insoweit allein auf den im Verkehr herrschenden Zustand an (vgl. BGH Urt. v. 14. Juli 1961 - BGHZ 35, 341, 343, 344 [BGH 14.07.1961 - I ZR 44/59] - Buntstreifensatin).
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Nachahmung eigenartiger, im Verkehr bekannter Merkmale der Ware eines Mitbewerbers gegen § 1 UWG verstoßen kann, wenn besondere Umstände vorliegen (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Da den technischen, den Zweck der Ware fördernden äußeren Merkmalen der Dose der Klägerin, die mit Abwandlungen auch bei anderen unstreitig zur damaligen Zeit in Verkehr befindlichen Wandsteckdosen anderer Hersteller vorhanden waren, nur eine geringe Unterscheidungskraft zukommt, müssen die Anforderungen an die Tauglichkeit und den Umfang des dem Nachweis der Verkehrsgeltung dienenden Beweismaterials (Zahl der verteilten Prospekte und Kataloge, Umsatzzahlen, Marktanteil, Befragungsergebnisse usw.) besonders hoch sein (vgl. BGHZ 30, 357, 363, 364) [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] .
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts halten sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 11, 129, 131 ff [BGH 30.10.1953 - I ZR 94/52] = GRUR 1954, 121 - Zählkassette; GRUR 1957, 603, 604 - Taschenstreifen; GRUR 1960, 232, 233 - Feuerzeug-Ausstattung), wonach alle Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware, die nicht das Wesen der Ware selbst ausmachen und durch den mit ihr verfolgten Zweck technisch bedingt sind, sondern willkürlich gewählt werden können, als Aufmachung der Ware dem Ausstattungsschutz zugänglich sind, mögen sie daneben auch den Gebrauchszweck der Ware unterstützen und fördern.
  • BGH, 09.12.1958 - I ZR 112/57

    Form von Gebrauchsgegenständen. Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein unlauteres Verhalten vorliegt, ist aber auch von Bedeutung, ob eine bewußte Annäherung an besondere im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers stattgefunden hat, mit dem Ziel, sich die im Verkehr mit diesen Merkmalen verbundene Gütevorstellung zunutze zu machen (Ausnutzungsabsicht) (BGH GRUR 1959, 289, 292).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Ein derartiger Umstand kann z.B. in dem Ausbeuten des guten Rufs, den die eigenartige und überdurchschnittliche Ware des Mitbewerbers im Verkehr genießt, gesehen werden (BGHZ 28, 387, 395) [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] .
  • BGH, 28.05.1957 - I ZR 231/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts halten sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 11, 129, 131 ff [BGH 30.10.1953 - I ZR 94/52] = GRUR 1954, 121 - Zählkassette; GRUR 1957, 603, 604 - Taschenstreifen; GRUR 1960, 232, 233 - Feuerzeug-Ausstattung), wonach alle Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware, die nicht das Wesen der Ware selbst ausmachen und durch den mit ihr verfolgten Zweck technisch bedingt sind, sondern willkürlich gewählt werden können, als Aufmachung der Ware dem Ausstattungsschutz zugänglich sind, mögen sie daneben auch den Gebrauchszweck der Ware unterstützen und fördern.
  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 60/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60
    Nur in Fällen, in denen gerade die charakteristischen Merkmale einer beanspruchten Ausstattung zuvor bei den beteiligten Verkehrskreisen als wertsteigernde technische Elemente bekannt gemacht waren, muß der Nachweis einer Werbung verlangt werden, die geeignet ist, im Verkehr den Bedeutungswandel dahingehend durchzusetzen, daß die wertsteigernden technischen Zutaten zugleich auch Kennzeichen für die Herkunft der Ware sein sollen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 1959 - I ZR 60/58 - Tunnelofen).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Allenfalls kann - in dem hier nicht in Rede stehenden Fall, dass die widerrechtliche Benutzung zu einer Schwächung des Klagezeichens geführt hat - der Zeitpunkt von Bedeutung sein, zu dem die Benutzung des angegriffenen Zeichens begonnen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 27.4.2006 - C-145/05, Slg. 2006, I-3703 Tz. 18 = GRUR 2006, 495 - Levi Strauss/Casucci; BGH, Urt. v. 10.7.1956 - I ZR 106/54, GRUR 1957, 428, 430 - Bücherdienst; Urt. v. 5.1.1962 - I ZR 107/60, GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil vom 14. April 1964 ist durch Urteil des Ib-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. März 1966 (Aktz. 1b ZR 65/64; vgl. auch das I. Revisionsurteil vom 5. Januar 1962 - I ZR 107/60, GRUR 62, 409) zurückgewiesen worden.
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen

    Dem Ausstattungsschutz sind alle Elemente des äußeren Gesamtbildes einer Ware zugänglich, die nicht das Wesen der Ware selbst ausmachen oder durch den mit ihr verfolgten Zweck ausschließlich technisch bedingt sind, sondern willkürlich gewählt werden können, wenn sie daneben auch den Gebrauchszweck der Ware unterstützen und fördern mögen (BGH GRUR 1962, 409 - Wandsteckdose).

    Schließlich ist zu beachten, daß die Klägerin für die äußeren Merkmale ihres Feinstimm-Saitenhalters Verkehrsgeltung schon in den Zeitpunkt erworben haben muß, in den der beanstandete Halter des Beklagten in der Bundesrepublik auf den Markt gekommen ist und daß diese Verkehrsgeltung auch noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Vorhandlung vor dem Berufungsgericht fortbestanden haben muß (vgl. BGH GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).

  • BGH, 11.05.1962 - I ZR 158/60

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Januar 1962 - I ZR 107/60 - Seite 9, ausgeführt hat, kann der Nachweis einer solchen besonders gearteten Werbung nur in Fällen verlangt werden, in denen die charakteristischen Merkmale der beanspruchten Ausstattung zuvor den beteiligten Verkehrskreisen als wertsteigernde technische Merkmale bekanntgemacht worden waren; sonst kann vom "Wandel" der Bedeutung des Gestaltungsmerkmals nicht die Rede sein.
  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

    In Betracht käme der Zeitpunkt des erstmaligen Vertriebs solcher Kannen - nach Angaben der Beklagten August 1957 -, der Zeitpunkt einer Warenzeichenanmeldung mit einer übereinstimmenden Kannendarstellung oder auch der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. dazu Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Bd. II 9. Aufl. Anm. 45 und 117 zu § 25 WZG; BGH GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).
  • BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 65/64

    Rechtsfolgen einer teilweisen Klagerücknahme - Voraussetzungen für die Annahme

    Übereinstimmend mit dem Urteil des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im ersten Revisionsverfahren (GRUR 1962, 409) geht das Berufungsgericht davon aus, daß die im Urteilstatbestand wiedergegebenen Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes der "B."-Dose nicht technisch bedingt und daher dem Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG zugänglich seien, und daß die sachkundigen Abnehmer - Bundesbahn, Bundespost und Industriebetriebe - im äußeren Erscheinungsbild der Dose einen Herkunftshinweis erblicken.
  • BGH, 25.11.1964 - Ib ZR 176/62

    Rechtsmittel

    Bevor es diese Auffassung im einzelnen begründet, wendet das Berufungsgericht sich indessen zunächst der anderen Frage zu, ob die drei genannten Merkmale nicht im Sinne der vom Ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entwickelten Rechtsprechung (BGHZ 11, 129 - Zählkassetten; BGH GRUR 1962, 409 - Wandsteckdose; BGH GRUR 1962, 459 - Lichtkuppeln) dem Ausstattungsschutz überhaupt unzugänglich sind, weil sie durch den Zweck der Ware technisch bedingt sind, also bei Anwendung der in den Erzeugnissen gegenständlich gewordenen technischen Lehre nicht willkürlich verändert werden können und daher schon nach objektiven Maßstäben zum Wesen der Ware gehören.
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Rechtsprechung
   BPatG, 27.09.1961 - 5 W 189/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,4937
BPatG, 27.09.1961 - 5 W 189/61 (https://dejure.org/1961,4937)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.1961 - 5 W 189/61 (https://dejure.org/1961,4937)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 1961 - 5 W 189/61 (https://dejure.org/1961,4937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 409
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