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   BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60   

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https://dejure.org/1962,575
BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60 (https://dejure.org/1962,575)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1962 - I ZR 138/60 (https://dejure.org/1962,575)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1962 - I ZR 138/60 (https://dejure.org/1962,575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 542
  • GRUR 1962, 461
  • DB 1962, 671
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60
    Solche Verlosungen werden ebenso wie Gratispreisausschreiben (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; BGH GRUR 1959, 544 - Modeschau), bei denen vielfach auch das Los ohne eigene Leistung des Bewerbers über den Gewinn entscheidet, erst unzulässig, wenn besondere erschwerende Umstände hinzutreten, die den Einsatz dieses aleatorischen Werbemittels unlauter erscheinen lassen.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60
    In ihr könnt jedoch das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck, so daß die gegebene Verallgemeinerung hingenommen werden konnte (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelwerbung).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60
    Solche Verlosungen werden ebenso wie Gratispreisausschreiben (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; BGH GRUR 1959, 544 - Modeschau), bei denen vielfach auch das Los ohne eigene Leistung des Bewerbers über den Gewinn entscheidet, erst unzulässig, wenn besondere erschwerende Umstände hinzutreten, die den Einsatz dieses aleatorischen Werbemittels unlauter erscheinen lassen.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Demgemäß sind Werbemaßnahmen, die sich nicht als solche, sondern als Maßnahmen scheinbar anderer, objektiverer Art darstellen, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in zahlreichen Fällen beanstandet worden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.3.1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464 f. = WRP 1962, 233 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 384 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; BGHZ 110, 278, 291 - Werbung im Programm; BGH, Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 167/92, GRUR 1994, 819, 820 = WRP 1994, 728 - Produktinformation II; BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823, 824 = WRP 1994, 816 - Preisrätselgewinnauslobung II).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Im vorliegenden Fall hat die Beklagte, wie sie anscheinend selbst nicht verkennt, durch einen Wettbewerbsverstoß einen rechtswidrigen Störzustand geschaffen, indem sie ihren Fotowettbewerb zu Teilnahmebedingungen ankündigte, die sowohl in der ursprünglichen als auch in der abgewandelten Gestalt unter dem Gesichtspunkt des wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwanges gemäß § 1 UWG zu beanstanden waren (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139, 141 - Schaufensterwettbewerb; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung; Baumbach-Hefermehl, UWG, 9. Aufl., Anm. 122 zu § 1).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Gerade diese ist für den Teilnahmeentschluß des Eingeladenen und die Einschätzung des Charakters der Veranstaltung durch das Publikum erfahrungsgemäß häufig von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464, 465 = WRP 1962, 233, 234 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 22/78, GRUR 1980, 724, 726, 727 = WRP 1980, 255, 258 - Grand Prix; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 26 Rdn. 40, 41 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Sie erscheint allein deshalb schon rechtlich nicht unbedenklich, da der Bundesgerichtshof früher - wenn auch bei anderen Fallgestaltungen - angenommen hat, daß Werbung wettbewerbswidrig sei, wenn sie in einer Form betrieben werde, durch die dem Verkehr ihr wahrer Charakter verborgen bleibe und der Eindruck vermittelt werde, daß es sich dabei um Veranstaltungen oder Meinungsäußerungen Dritter handele (vgl. BGH GRUR 1962, 461, 464, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung - GRUR 1968, 382, 384 - Favorit II -).
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    In diesem rechtlichen Ausgangspunkt, in dem das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH GRUR 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung), wird das Berufungsurteil von der Revision nicht angegriffen.

    Entgegen der Ansicht der Revision verstößt eine Gratisverlosung zu Werbezwecken unter dem Gesichtspunkt der Irreführung des Publikums nicht nur dann gegen § 1 UWG, wenn dabei - wie in dem Falle der Entscheidung BGH GRUR 1962, 461, 465 - ein Irrtum über den Charakter der Veranstaltung als Werbeveranstaltung oder über die Höhe der Gewinnchancen erweckt wird.

  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf -

    Es hat sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezogen, derzufolge Gratisverlosungen, die als reine Aufmerksamkeitswerbung ein Unternehmen oder eine Ware bekanntmachen sollen, in der Werbung für den Besuch einer Werbeveranstaltung angekündigt werden dürfen (BGH GRUR 1962, 461, 465 m.w.Nachw. - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; vgl. Baumbach-Hefermehl 9. Aufl. UWG § 1 Anm. 102).

    Soweit aber im Berufungsurteil in diesen Zusammenhang die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1962, 461 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung - angeführt ist, bedarf es zumal wegen der darauf sich beziehenden Ausführungen der Revision zur Vermeidung von Mißverständnissen einer Klarstellung.

  • OLG München, 29.10.1992 - 29 U 5830/91

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit bezahlter Werbung in Kinospielfilmen; Anspruch

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  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Das aber ist keine Besonderheit der Beurteilung dieser speziellen Werbemethode, sondern entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die sowohl für die Verteilung von Originalware, als auch für die im Rahmen der sogenannten reinen Aufmerksamkeitswerbung erfolgende unentgeltliche Zuwendung an Kunden stets maßgeblich auf die gesamten Umstände des einzelnen Falle abgestellt hat (BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544 - Modenschau; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 240/83

    Verkaufsfahrten

    Diese Besonderheiten lassen es geboten erscheinen, strenge Anforderungen an die Art und Weise zu stellen, in der in der Werbung der Charakter der Verkaufsfahrt und ihre Einzelumstände zur Vermeidung einer Irreführung verdeutlicht werden müssen (vgl. BGH, Urt. v. 23. März 1962 - I ZR 138/60, GRUR 1962, 461, 464 ff. = WRP 1962, 233 - Film-Werbeveranstaltung).
  • OLG Hamburg, 25.11.1993 - 3 U 1/92

    Wettbewerbswidrigkeit von Wirtschaftswerbung in einem Kinofilm

    Aus der vom OLG München herangezogenen BGH-Entscheidung (GRUR 1962, 461, - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung) ist nach Auffassung des Senats Derartiges nicht zu entnehmen.
  • BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72

    Schatzjagd

  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer

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