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   BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61   

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BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61 (https://dejure.org/1962,252)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1962 - I ZR 28/61 (https://dejure.org/1962,252)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1962 - I ZR 28/61 (https://dejure.org/1962,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 281
  • NJW 1962, 1957
  • MDR 1962, 797
  • GRUR 1963, 135
  • DB 1962, 1542
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59

    Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung

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  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

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  • RG, 07.12.1932 - I 189/32

    1. Über Betriebs- und Diensterfindung. 2. Auslegung des Begriffs der

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  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe dies zur Folge, dass sich der Arbeitgeber während des Erteilungsverfahrens an die gegenüber dem Patentamt abgegebenen Erklärungen halten müsse (BGH, Urteil vom 28.06.1962, I ZR 28/61 - Cromegal).

    Daran müsse sich die Beklagtenpartei auch in diesem Verfahren festhalten lassen (BGH, Urteil vom 28.06.1962, I ZR 28/61 - Cromegal).

    - keine Inbenutzungsnahme (BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal; BGH GRUR 1971, 475, Gleichrichter, Rn. 26; Schiedsstelle BIPMZ 1985, 307, 308);.

    Wie vom Landgericht zutreffend zugrunde gelegt, besteht ein Anspruch auf ("vorläufige") Vergütung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits vor Erteilung des angemeldeten Patents und unabhängig von Verlauf und Ausgang des Erteilungsverfahrens, wenn der Arbeitgeber die von ihm in Anspruch genommene Erfindung in Benutzung genommen hat (BGH GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter; BGH NJW 1962, 1957, 1958 - Cromegal).

  • BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01

    "Ozon"; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders

    Zwar weist die Revision im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, daß der noch nicht konkretisierte Anspruch auf Erfindervergütung im Fall der unbeschränkten Inanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 ArbEG bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme beim Arbeitnehmererfinder dem Grunde nach entsteht (BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, GRUR 1961, 338 - Chlormethylierung; BGHZ 37, 281 - Cromegal; vgl. Busse, PatG 5. Aufl., § 9 ArbEG Rdn. 13), so daß der Arbeitnehmererfinder den Vergütungsanspruch grundsätzlich auch bereits mit dem Zugang der Erklärung über die unbeschränkte Inanspruchnahme der Diensterfindung geltend machen kann.

    Denn die Pflicht zur einseitigen Festsetzung der Vergütung trifft den Arbeitgeber nach der unbeschränkten Inanspruchnahme mit Aufnahme der Benutzung der Diensterfindung innerhalb angemessener Frist (§ 12 Abs. 1 ArbEG; BGHZ 37, 281 - Cromegal), also sowohl bezüglich des vorläufigen Vergütungsanspruchs als auch bezüglich des mit der rechtsbeständigen Erteilung des Schutzrechts endgültigen Vergütungsanspruchs, sofern nicht eine Vereinbarung über die Erfindervergütung getroffen worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05

    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der

    Bei der gegebenen Rechtslage hätte es zunächst eines konkreten Tatsachenvortrages der Beklagten zum Entstehen und zur Fälligkeit des jeweiligen Vergütungsanspruchs bedurft, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Feststellung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der jeweiligen Diensterfindung sowie der jeweiligen Nutzungsaufnahme und die jeweils maßgeblichen Abrechnungszeiträume hätten dargelegt werden müssen (BGH GRUR 1963, 135 (138) - Cromegal; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 15).

    Zwingend erforderlich für die Begründung eines Anspruchs auf Vergütung ist allein die objektive Möglichkeit einer Schutzrechtserteilung (BGH GRUR 1963, 135 (136) - Cromegal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.1995, Az. 2 U 7/89).

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 04.12.2007 - X ZR 102/06

    Ramipril

    Die Begründung, mit der das Berufungsgericht die Voraussetzungen für einen - gegebenenfalls vorläufigen (vgl. BGHZ 37, 281 - Cromegal) - Vergütungsanspruch des Klägers bezüglich beider Erfindungen verneint hat, hält der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand.
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Jede Art der Inanspruchnahme läßt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders entstehen, ohne daß sich der Arbeitgeber mit Erfolg auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen kann (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG; für die unbeschränkte BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal und 1971, 475 - Gleichrichter; GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate m.w.N.).

    Hinsichtlich der Vergütung kommt die Freigabe einer Diensterfindung unter dem Vorbehalt eines nicht ausschließlichen Benutzungsrechts einer beschränkten Inanspruchnahme gleich (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138 - Cromegal; Reimer/Schade/Schippel, Das Recht der Arbeitnehmererfindung 5. Aufl., Rdn. 23 zu § 16).

  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
    Zur Frage der Berücksichtigung des "Patentversagungsrisikos" bei der Bemessung der vorläufigen Vergütung für unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindungen (im Anschluß an BGHZ 37, 281 = GRUR 1963, 135 - "Cromegal").

    Es hat den dem Kläger vom Landgericht zugesprochenen Betrag unter dem Gesichtspunkt eines Anspruchs aus § 9 ArbEG auf Grund der unbeschränkten Inanspruchnahme, als Anspruch auf eine vorläufige Benutzungsvergütung im Sinne des Cromegal-Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1962 ( BGHZ 37, 281; GRUR 1963, 135), als Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblich nachlässigen Betreibens der Patenterteilungsverfahren und schließlich als Anspruch auf Vergütung für eine Sonderleistung geprüft.

    Unter diesen Umständen sei es denkfehlerhaft, lediglich auf das Risiko der Patentversagung abzustellen; dieses sei ganz normal und üblich und könne nur bei ganz besonderen Umständen zu einer völligen Versagung des vorläufigen Benutzungsentgelts führen (§ 286 ZPO; ArbEG §§ 9, 10 in Verbindung mit BGHZ 37, 281 ).

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Rechtsprechung und Schrifttum haben insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen es als unabweisbar angesehen, einem tatsächlichen Zustand, der eine gewisse Zeit bestanden hat, trotz der Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts eine - mehr oder weniger beschränkte - rechtliche Anerkennung nicht zu versagen, so z.B. bei aus irgend einem Grunde nichtigen Handelsgesellschaften, die im Rechtsverkehr bereits in Erscheinung getreten waren (vgl. dazu BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330), [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]bei Versagung oder Nichtigerklärung eines Patents, für das jemand eine Lizenz erworben und schon ausgenutzt hatte (BGHZ 37, 281, 292 [BGH 28.06.1962 - I ZR 28/61]; 46, 365, 371 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]; LM Nr. 8 zu § 9 PatG).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Der Anspruch auf Vergütung erfordert deshalb auch eine Diensterfindung, die schutzfähig im Sinne des § 2 ArbNErfG ist, d. h. der objektiv die Fähigkeit innewohnt, nach deutschem (bzw. europäischem) Recht als Gebrauchsmuster oder Patent erteilt zu werden (BGH GRUR 1963, 135 (136) - Cromegal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.1995, Az. 2 U 7/89).

    Mit Wegfall des Schutzrechtes endete die Vergütungspflicht der Beklagten für die unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindung (BGH GRUR 1963, 135 (138) - Chromegal; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. 2002, § 9 Rn. 33; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG, Rn. 16; Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindungsgesetz, 2. Aufl. 1983, § 9 RL Nr. 42, Rn. 1124).

  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Arbeitgeber, wenn er eine unbeschränkt in Anspruch genommene und als Patent angemeldete Diensterfindung benutzt, grundsätzlich - unabhängig vom Lauf des Erteilungsverfahrens - vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. GRUR 1963, 135 - Cromegal; GRUR 1971, 475, 477 - Gleitrichter; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 315, 317 - Pauschalabfindung; GRUR 1964, 449, 451 - Drehstromwicklung; GRUR 1973, 649, 652 - Absperrventil; GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte; GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage; GRUR 1990, 667, 668 - Einbettungsmasse).

    Ein solches Ergebnis läßt sich nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes weder mit vernünftiger Gesetzesauslegung noch mit gerechter Interessenabwägung vereinbaren (BGH, GRUR 1963, 135, 138 - Cromegal).

  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

  • BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63

    Rechtsmittel

  • LG München I, 18.08.2016 - 7 O 3299/15

    Auskunft- und Rechnungslegung bei mangelnder Rechtsbeständigkeit der

  • BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71

    Anlagengeschäft

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

  • BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-,

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 41/13

    Kettenkratzförderer

  • LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 124/08

    Inukleotidsynthese (Arbeitnehmererf.)

  • LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des

  • LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 301/08

    UMTS-Funkversorgung (Arbeitnehmererf.)

  • BPatG, 08.05.2012 - 1 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Haarformgerät - fehlende Neuheit -

  • LG Düsseldorf, 13.10.1998 - 4 O 192/94

    Schaltungsanordnung für ein dynamisches Mikrofon

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99

    Ozon (Arbeitnehmererf.)

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