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   BGH, 14.01.1963 - Ib ZB 29/62   

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https://dejure.org/1963,955
BGH, 14.01.1963 - Ib ZB 29/62 (https://dejure.org/1963,955)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1963 - Ib ZB 29/62 (https://dejure.org/1963,955)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1963 - Ib ZB 29/62 (https://dejure.org/1963,955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 469
  • DB 1963, 616
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1963 - Ib ZB 29/62
    Zu Recht wird in dem angefochtenen Beschluß hervorgehoben, daß der Sachverhalt im Streitfall wesentlich anders gelagert ist als in den von der Anmelderin zur Unterstützung ihres Standpunkts angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1957 (GRUR 1957, 430 - Havana für Rasierklingen) und des Deutschen Patentamts vom 7. November 1960 (Mitt. 1962, 25 - Morelia), Denn in diesen Entscheidungen ist die Eintragungsfähigkeit der infrage stehenden geographischen Bezeichnung nur deshalb angenommen worden, weil diese Bezeichnungen - nach den den Entscheidungen zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - als örtliche Herkunftsangaben für Waren der fraglichen Art innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Zeichenanmeldung ernsthaft nicht in Betracht kamen und ein Freihaltebedürfnis interessierter Mitbewerber nicht ersichtlich war.
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Der Schutz einer Bezeichnung als geographischer Herkunftsangabe setzt nicht voraus, daß sie dem Verkehr als solche, im Streitfall also als ein Ort mit dem Namen Warstein, bekannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.1.1963 - Ib ZB 29/62, GRUR 1963, 469, 470 - Nola).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96

    Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen

    Der Schutz einer Bezeichnung als geographischer Herkunftsangabe setzt nicht voraus, daß sie dem Verkehr als solche, im Streitfall also als ein Ort mit dem Namen Warstein, bekannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.1.1963 - Ib ZB 29/62, GRUR 1963, 469, 470 - Nola).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Zu den Anforderungen, die an die Feststellung des Freihaltebedürfnisses für den Gebrauch eines ausländischen Orts/Insel-Namens zu stellen sind (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 469 Nola).

    Soweit es sich um die Eintragungsfähigkeit eines ausschließlich aus einem Ortsnamen bestehenden Warenzeichens handelt, hat der Bundesgerichtshof in der Nola-Entscheidung (GRUR 1963, 469) ausgesprochen, daß durch § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG nicht alle geographischen Namen von Zeichenschutz schlechthin ausgeschlossen seien.

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Vielmehr müßte weiterhin gefordert werden, daß das Bedürfnis, sich der Bezeichnung in dieser Bedeutung allgemein zu bedienen, im inländischen Verkehr auch erkennbar geworden ist, was bei von Hause aus deutschsprachigen Angaben regelmäßig der Fall sein wird, oder daß bei verständiger Beurteilung zukünftiger Entwicklungen Jedenfalls mit der Möglichkeit gerechnet werden kann, ein solches Bedürfnis werde in absehbarer Zeit hervortreten (vgl. dazu für Ortsnamen BGH GRUR 1963, 469 - Nola).

    Es erscheint aber zweifelhaft, ob diese Auffassung wirklich gerechtfertigt oder ob nicht vielmehr stärker darauf abzustellen ist, wie eine Wortbildung auf den Verkehr wirkt, wobei auch die etwaige künftige Weiterverbreitung des Fachausdruckes zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH GRUR 1963, 469 - Nola; DPA Bl. f. PMZ 1956, 376 - Arsin).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1998 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee Produktions- und Vertriebs GmbH (WSC) gegen Boots- und

    (23) - BGH, Urteil vom 14.1.1963 (GRUR 1963, S. 469); siehe dazu A. Rothschild, Les limites à la protection du nom géographique en tant que marque, Mémoire de DESS, Straßburg 1985, S. 38 bis 39.
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Ursprünglich war von einer grundsätzlichen Vermutung für ein Freihaltungsbedürfnis an geographischen Bezeichnungen ausgegangen worden, wobei auf eine "mögliche, nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse" abgestellt worden war (vgl. z.B. BGH GRUR 1963, 469, 470 "Nola"; GRUR 1970, 311, 313f "Samos").
  • BPatG, 10.05.2000 - 32 W (pat) 25/99
    Grundsätzlich sind alle geographischen Bezeichnungen, soweit diese als Herstellungs- bzw Herkunftsorte für die betreffenden Waren/Dienstleistungen ernsthaft in Betracht kommen, vom Eintragungsverbot umfaßt (BGH GRUR 1963, 469 "Nola").
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