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   BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61   

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https://dejure.org/1963,992
BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61 (https://dejure.org/1963,992)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1963 - Ib ZR 180/61 (https://dejure.org/1963,992)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - Ib ZR 180/61 (https://dejure.org/1963,992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 473
  • GRUR 1963, 485
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61
    Denn wer das Wort "Mickey-Maus" oder "Micky-Maus" als Warenbezeichnung gebraucht, nutzt infolge der engen Gedankenverbindung zwischen der Figur und dem Wort damit auch zugleich die Figur für seine geschäftlichen Zwecke aus (BGH GRUR 1960, 144 - Bambi).
  • BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57
    Auszug aus BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61
    Denn die Verkehrsgeltung einer urheberrechtlich geschützten Warenausstattung, die derjenige erwirbt, dem diese Ausstattung von dem zu ihrer Benutzung Berechtigten vorübergehend zum Mitgebrauch überlassen worden ist, kommt nach Beendigung dieser Gebrauchsüberlassung grundsätzlich dem Überlassenden zugute (vgl. BGH GRUR 1959, 87 Fischl für Etabilssementsbezeichnung).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Die Beklagte zu 3 beansprucht von den Klägern auch nicht (aufgrund eines anderen, älteren Rechts), dass diese eine - möglicherweise durch die alleinige Nennung der Kläger auf den Produkten - zu Gunsten der Kläger entstandene Benutzungsmarke auf die Beklagte zu 3 übertragen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.2.1963 - Ib ZR 180/61, GRUR 1963, 485, 488 - Micky-Maus-Orangen; Ingerl/Rohnke aaO § 17 Rdn. 23; Munz, GRUR 1995, 474 ff.).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

    (2) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass sich ein Lizenznehmer nach Beendigung eines Lizenz oder Gestattungsvertrags dem Lizenzgeber gegenüber nicht darauf berufen kann, während der Laufzeit des Lizenz oder Gestattungsvertrags eigene Kennzeichenrechte an dem lizenzierten Zeichen erworben zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1963 - Ib ZR 180/61, GRUR 1963, 485, 487 f. - Micky-Maus-Orangen).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen

    aa) Ein Lizenznehmer kann sich nach Beendigung eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags dem Lizenzgeber gegenüber nicht darauf berufen, während der Laufzeit des Lizenz- oder Gestattungsvertrags eigene Kennzeichenrechte an dem lizenzierten Zeichen erworben zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1963 - Ib ZR 180/61, GRUR 1963, 485, 487 f. - Micky-Maus-Orangen).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags, von dessen Abschluß und wirksamer Kündigung das Berufungsgericht zu Recht ausgegangen ist (vgl. hierzu unter II 3a), kann der Lizenznehmer dem Lizenzgeber nicht entgegenhalten, während der Laufzeit des Lizenzvertrags eigene Kennzeichenrechte an dem lizenzierten Zeichen erworben zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1963 - Ib ZR 180/61, GRUR 1963, 485, 487 f. - Micky-Maus-Orangen; Ingerl/Rohnke aaO § 30 Rdn. 61).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Die Annahme des Berufungsgerichts, ebenso wie die von Walt Disney entworfene Figur der Micky-Maus (BGH GRUR 1963, 485, 487 zu Ziff. 3 - Micky-Maus-Orangen) seien auch die von ihm geschaffenen Figuren des Donald Duck mit seinen drei Neffen und die des Goofy als Werke der bildenden Künste im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG anzusehen, ist frei von Rechtsirrtum.
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 11 U 63/04

    Markenrechtsschutz: Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung; missbräuchliche

    Voraussetzung ist aber, dass die Benutzungsmarke aus einem anderen, dem Gestattungsgeber zustehenden prioritätsälteren Recht entstanden ist ( BGH GRUR 1963, 485 - Micky Mouse- Orangen; Munz GRUR 1995, 474 ).Ein solches prioritätsälteres Recht der Beklagten zu 3 ist jedoch nicht zu erkennen.
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 190/06

    Unterrichtung der Öffentlichkeit über weitere Produktion nach Auslauf des

    In der Entscheidung "Mickey-Mouse-Orangen" (GRUR 63, 485 ff., 487), hat der BGH ausgeführt, dass nach Ablauf des Lizenzvertrages die ehemals lizenzierte Bezeichnung nicht mehr, auch nicht in der Form: "früher:..." verwendet werden dürfe.
  • BPatG, 15.07.2014 - 27 W (pat) 103/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jugend forscht schüler

    Inhaber einer Benutzungsmarke bzw. eines schutzwürdigen Besitzstands hieran ist derjenige, zu dessen Gunsten die Verkehrsgeltung erworben wurde (vgl. BGH GRUR 1963, 485, 488 - Micky Maus Orangen; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 4 Rn. 57).

    Außerdem kommt die im Rahmen der Benutzung eines Zeichens auf der Grundlage eines Lizenzverhältnisses erreichte Verkehrsgeltung grundsätzlich dem Lizenzgeber zu, selbst wenn das Publikum eine andere Zuordnung annimmt (vgl. BGH GRUR 1963, 485, 488 - Micky Maus Orangen).

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Es läßt sich deshalb zwar nicht mit Sicherheit feststellen, daß hinsichtlich der Warenbezeichnung M. ein echtes Lizenzverhältnis vorgelegen hat, das den Beklagten zur Verwendung des Zeichens für selbst hergestellte Waren oder zur Anbringung des Zeichens an fremden Waren ermächtigte, und bei dessen Beendigung in aller Regel die Befugnis des Lizenznehmers zur Benutzung des Zeichens auch dann ihr Ende findet, wenn dieser die Kosten der Werbung für das Zeichen getragen und für dasselbe Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 1963, 485 ff - Mickey-Maus-Orangen; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin; BGH GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • KG, 20.08.2010 - 5 U 90/09

    Markenrecht: Fortbestehender Schutz des Geschäftskennzeichens eines

    Soweit einem Lizenznehmer nach Beendigung der Lizenzvereinbarung grundsätzlich verwehrt ist, werbend auf die vormals benutzte und nunmehr umbenannte Marke hinzuweisen, weil der Lizenznehmer damit weiterhin den Werbewert der nicht mehr lizenzierten Marke für sich in Anspruch nehmen würde (BGH, GRUR 1963, 485, 487 - Mickey-Mouse-Orangen; OLG Köln, WRP 2007, 844, juris Rn. 16), liegt ein solcher Fall vorliegend nicht vor.
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 38/70
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

  • BPatG, 15.07.2014 - 27 W (pat) 109/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jugend forscht

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