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   BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61   

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BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,761)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1962 - I ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,761)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - I ZR 46/61 (https://dejure.org/1962,761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 563
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1961 - I ZR 51/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
    Das Berufungsgericht hat, wie sich aus den Ausführungen auf Seite 18 des Berufungsurteils ergibt, entgegen der Meinung der Revision auch nicht verkannt, daß gemäß § 26 Abs. 5 PatG ohne Schaden für die Prioritätsrechte bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung solche Einschränkungen und Berichtigungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben erfolgen können, die den Gegenstand der Anmeldung nicht verändern (RGZ 146, 79, 82 , Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1961, Az. I ZR 51/59 - Hobelmaschine).
  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
    Die Auffassung des Berufungsgerichtes (S. 12 der Urteilsgründe), daß das Prioritätsdatum, d.h. der Zeitpunkt der Erfindungspriorität im Verletzungsstreit nachgeprüft werden kann und der Verletzungsrichter an die Auffassung des Patentamtes nicht gebunden ist, entspricht der auch vom erkennenden Senat vertretenen herrschenden Rechtsauffassung (vgl. BGH GRUR 1952, 564, 566, Reimer, PatG und GebrMG 2. Aufl. Anm. 105 zu § 106, 40 zu § 26 und 79 zu § 47 PatG, Tetzner, PatG, Anm. 9 zu § 4 PatG).
  • RG, 05.12.1934 - I 207/33

    1. Inwieweit sind Ergänzungen einer Patentanmeldung im Erteilungsverfahren ohne

    Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
    Das Berufungsgericht hat, wie sich aus den Ausführungen auf Seite 18 des Berufungsurteils ergibt, entgegen der Meinung der Revision auch nicht verkannt, daß gemäß § 26 Abs. 5 PatG ohne Schaden für die Prioritätsrechte bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung solche Einschränkungen und Berichtigungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben erfolgen können, die den Gegenstand der Anmeldung nicht verändern (RGZ 146, 79, 82 , Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1961, Az. I ZR 51/59 - Hobelmaschine).
  • RG, 17.07.1942 - I 2/42

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein erloschenes Patent oder Gebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
    Das der Beklagten zu 1 als Lizenznehmerin zustehende Benutzungsrecht kann durch das jüngere Recht der Klägerin nicht verkümmert werden; im Verhältnis der beiden Berechtigten untereinander muß das früher angemeldete Recht dem jüngeren vorgehen (vgl. RGZ 159, 11; 169, 289; RG MuW 1940, 35 = GRUR 1940, 23).
  • RG, 25.10.1938 - I 15/38

    Welche Rechte stehen dem Inhaber des älteren, nicht vorveröffentlichten Patentes

    Auszug aus BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
    Das der Beklagten zu 1 als Lizenznehmerin zustehende Benutzungsrecht kann durch das jüngere Recht der Klägerin nicht verkümmert werden; im Verhältnis der beiden Berechtigten untereinander muß das früher angemeldete Recht dem jüngeren vorgehen (vgl. RGZ 159, 11; 169, 289; RG MuW 1940, 35 = GRUR 1940, 23).
  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

    Ein jüngeres Patentrecht kann deswegen gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein, denn sein Ausschlussrecht gibt dem Berechtigten aus dem älteren Patent ein Abwehrrecht gegen die Rechte aus einem jüngeren Patent (BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; Urt. v. 18.6.1964 - Ia ZR 173/63, GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Das Wort "besteht" ist hier jedenfalls auch in dem Sinn verwendet, dass der Spannrahmen neben der Federmembran noch weitere Elemente aufweisen kann, wie dies etwa die ein Ausführungsbeispiel wiedergebende Figur 10 der Zeichnungen des Streitpatents zeigt, insbesondere die dort dargestellten Abschnitte 44 und 46. Im Übrigen schränken die Bezugszeichen im Patentanspruch den Schutz nicht auf ein Ausführungsbeispiel ein (vgl. EPA - techn. Beschwerdekammer - T 237/84 ABl. EPA 1987, 309; Ullmann in Benkard, PatG, 9. Aufl. 1993, Rdn. 14 zu § 14 PatG; Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, Rdn. 53 zu § 14; Schulte, aaO Rdn. 142 zu § 34; so schon zum früheren Recht BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 564 - Aufhängevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Den gemeinsam genannten Bezugszeichen wird er insoweit keinerlei begrenzende Wirkung beimessen (BGH, GRUR 2006, 316 (317) - Koksofentür; BGH, GRUR 1963, 563 (564) - Aufhängevorrichtung).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte

    Die Befugnis des Verletzungsrichters, in eigener Verantwortung den Zeitpunkt nachzuprüfen, zu welchem die Erfindung ausreichend offenbart worden ist, besteht entgegen den vom Berufungsgericht geäußerten Bedenken unabhängig davon, ob dieselbe Frage bereits im Anmeldeverfahren oder - wie hier - in einem Nichtigkeitsstreit untersucht worden ist (vgl. BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - und die dort angeführten Fundstellen).

    Die Revision hat richtig erkannt, daß die Feststellung des Berufungsgerichts, welchen Erfindungsgedanken der Fachmann den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und der darauf beruhenden Auslegeschrift des Klagepatents entnehmen kann, überwiegend eine solche tatsächlicher Art ist, die mit der Rechtsrüge nur beschränkt angreifbar ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - ferner Benkard, Kommentar zum Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 47 PatG Rdn. 87).

    Das Berufungsgericht bliebe daher in jedem Falle an den Anspruchswortlaut der Anmeldung gebunden (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Die materiellen Voraussetzungen einer beanspruchten Priorität sind im Verletzungsverfahren nachprüfbar (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1962, I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung; BeckOK Patentrecht/Beckmann, 9. Edition, Stand: 26.07.2018, § 41 Rn. 52).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63

    Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie

    Die Befugnis des Verletzungsrichters, in eigener Verantwortung den Zeitpunkt nachzuprüfen, zu welchem die Erfindung ausreichend offenbart worden ist, besteht entgegen den vom Berufungsgericht geäußerten Bedenken unabhängig davon, ob dieselbe Frage bereits im Anmeldeverfahren oder - wie hier - in einem Nichtigkeitsstreit untersucht worden ist (vgl. BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - und die dort angeführten Fundstellen).

    Die Revision hat richtig erkannt, daß die Feststellung des Berufungsgerichts, welchen Erfindungsgedanken der Fachmann den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und der darauf beruhenden Auslegeschrift des Klagepatents entnehmen kann, überwiegend eine solche tatsächlicher Art ist, die mit der Rechtsrüge nur beschränkt angreifbar ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - ferner Benkard, Kommentar zum Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 47 PatG Rdn. 87).

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    In der Berufungsinstanz haben die Beklagten jedoch - wie die Revision offenbar übersieht - die dem Klagerecht entgegengesetzte Einrede eines Benutzungsrechts (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; ferner Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl. § 47 PatG Rdn. 6 und 18, § 4 PatG Rdn. 23 und die dort bezeichneten Fundstellen) nur auf das Patent 899 171 gestützt, ohne in diesem Zusammenhang die beiden anderen Schutzrechte nochmals ausdrücklich zu erwähnen (vgl. hierzu die Berufungsbeantwortung vom 29. Juli 1960, S. 10 ff).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 20/63

    Rechtsmittel

    Eine Patentanmeldung kann nach der auch vom erkennenden Senat vertretenen herrschenden Rechtsauffassung nur insoweit die Priorität des ersten Eingangs der Anmeldung erhalten, als in deren Unterlagen die in Anspruch genommenen Erfindungsmerkmale für den Durchschnittsfachmann erkennbar enthalten sind (BGH GRUR 1953, 120, 121; Urteil des Ersten Zivilsenats vom 30. Oktober 1962 - Az. I ZR 46/61 - Schriftgutbehälter).

    Ist dies der Fall, dann können gemäß § 26 Abs. 5 PatG ohne Schaden für die Prioritätsrechte jedenfalls bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung solche Ergänzungen und Berichtigungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben erfolgen, die den Gegenstand der Anmeldung nicht verändern (RGZ 146, 79, 82; Urteile des Ersten Zivilsenats vom 7. November 1961 - Az. I ZR 51/59 - Hobelmaschine - und vom 30. Oktober 1962 - Az. I ZR 46/61 - Schriftgutbehälter).

  • LG Düsseldorf, 02.04.1996 - 4 O 229/91

    Rekombinantes Erythropoietin III

    Der Vorrang des älteren Patents, der einem auf das jüngere Patent gestützten Benutzungsverbot entgegensteht, kommt neben dem Patentinhaber auch dessen Lizenznehmern zugute, und zwar nicht nur ausschließlichen, sondern auch einfachen (vgl. BGH, GRUR 1963, 563, 565 Aufhängevorrichtung; GRUR 1964, 606, 610 - Förderband -und die weiteren Nachweise bei Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz, 9. Auflage, § 9, Rdn. 6).
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Das mit einer Verletzungsklage aus einer bekanntgemachten Anmeldung angerufene ordentliche Gericht kann dieser zwar nicht den Schutz absprechen, wenn es zu der Auffassung gelangt, daß die Erfindung nicht patentfähig ist (BGH GRUR 1963, 563, 565); es kann den Rechtsstreit jedoch aus diesem Grunde bis zur endgültigen Entscheidung im Patenterteilungsverfahren aussetzen und bis dahin den Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnen.
  • BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen Im Gebrauchsmuster-Verletzungsprozeß

  • LG Düsseldorf, 21.01.2016 - 4b 108/14

    Rollenschneidevorrichtung

  • LG Düsseldorf, 10.04.2018 - 4b O 56/16

    Kommunikationssystem

  • LG Düsseldorf, 07.05.2013 - 4a O 270/09

    Positionsdefiniertes Aufspannen II

  • BPatG, 25.11.2011 - 14 W (pat) 345/06
  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 285/07

    Sortierförderer

  • LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 135/07

    Kalibrierstation

  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63

    Patentrechtliche Schadensersatzansprüche - Anforderungen an die Darlegung von

  • LG Düsseldorf, 22.07.2008 - 4b O 270/07

    Verletzung des Patents zur "Vorrichtung mit einem Extruder und einem Rohrkopf zur

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - 2 U 63/01

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

  • BPatG, 04.09.1997 - 6 W (pat) 77/94

    Patentanmeldung - Teilung i.S: von § 39 PatG

  • BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71

    Patentierung der Antriebsumkehrung eines Zwangsmischers - Erfassung eines

  • BGH, 22.12.1966 - Ia ZR 225/63

    Notwendigkeit einer Trapezform für die Erteilung eines Patentanspruchs -

  • BGH, 12.05.1966 - Ia ZR 69/64

    Entnahme der gegenständlichen Lehre eines Klagepatentes durch einen

  • BGH, 04.03.1965 - Ia ZR 232/63

    Bindung des Revisionsgerichts durch die Feststellung des Berufungsgerichts -

  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 13/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen 2

  • LG Düsseldorf, 01.09.2009 - 4b O 138/08

    Leitfähige Tinte

  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 136/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen

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