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   BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62   

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BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62 (https://dejure.org/1963,462)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1963 - VI ZR 251/62 (https://dejure.org/1963,462)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - VI ZR 251/62 (https://dejure.org/1963,462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1871
  • MDR 1963, 833
  • GRUR 1964, 162
  • DB 1963, 1113
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Eine solche Beziehung kann auch dann anzunehmen sein, wenn Tatsachen über die Erzeugnisse, den Mitarbeiterkreis oder die Geschäftsmethoden eines Unternehmens verbreitet werden (BGH NJW 1963, 1871 [1872] - Systemvergleich).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Und eine nur mittelbare Beeinträchtigung, die sich aus den Sendungen des Beklagten für die Klägerin als Herstellerin der Poller möglicherweise ergeben hat, vermag ihr Widerrufsbegehren nicht zu begründen (vgl. auch Senatsurteil vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - NJW 1963, 1871 f).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

    Eine solche Beziehung kann auch dann anzunehmen sein, wenn Tatsachen über die Erzeugnisse, den Mitarbeiterkreis oder die Geschäftsmethoden eines Unternehmens verbreitet werden (BGH NJW 1963, 1871 [1872] - Systemvergleich ).
  • OLG Köln, 19.04.1983 - 15 U 182/82

    Unterlassungsklage gegen eine Gewerkschaft zum Zweck des Unterlassens von

    Unter Berufung auf BGH NJW 1963, 1871, BGH NJW 1980, 1685 [BGH 05.02.1980 - VI ZR 174/78] hat das Landgericht daher die Klagebefugnis der Klägerinnen verneint.

    Beide Anspruchsgrundlagen setzen aber voraus, daß sich die Behauptungen oder Wertungen unmittelbar gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richten, "betriebsbezogen" sind (BGH NJW 63, 1871 - "Elektronenorgeln"-, BGH NJW 1976, 620 - "Warentest"-, RGRK, § 824, Anm. 29, Palandt-Thomas, § 823, Anm. 6 g).

    Für den Bereich von § 824 BGB hat der BGH in NJW 63, 1871 entschieden, daß die Haftung nach § 824 nur gerechtfertigt se wenn sich die Äusserung, so wie sie im Verkehr verstanden wird, mit den Klägern (Betroffenen) selbst befaßt oder wenn die verbreitete Tatsache doch in enger Beziehung zu seinen Verhältnissen, seiner Betätigung oder seiner gewerblichen Leistung steht.

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Insoweit hat der erkennende Senat diese Vorschrift schon immer eng ausgelegt (vgl. Senatsurteilevom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 = LM BGB § 824 Nr. 5 = NJW 1963, 1871, vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 = a.a.O. undvom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 = LM BGB § 824 Nr. 10 = MDR 1967, 753).
  • OLG München, 28.05.2003 - 21 U 1529/03

    Kein Geldentschädigungsanspruch eines eingetragenen Vereins wegen Angriffen des

    Eine solche Beeinträchtigung genügt aber nicht für einen Anspruch aus Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. etwa BGH GRUR 1964, 162 (Anm. Reimer S.164-165) = LM § 824 BGB Nr. 5 (ausführlich) = NJW 1963, 1871 - Elektronische Orgeln), schon gar nicht für den hier geltend gemachten Geldentschädigungsanspruch.
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des

    Diese Beschränkung des Schutzumfangs des § 824 BGB und die damit verbundene Ausgrenzung bloß mittelbar (reflexiv) Betroffener ist zwar dem Wortlaut der Norm nicht ohne weiteres zu entnehmen; sie ergibt sich aber, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, aus ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Stellung im Haftungssystem (Senatsurteile vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 (Elektronenorgeln) - VersR 1963, 1153, 1154 f und vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 (Schwacke-Bericht) - VersR 1964, 1268, 1269 f = JZ 1966, 26, 27 mit Anmerkung Deutsch).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Anders als im Fall der Entscheidung des Senats vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - (LM BGB § 824 Nr. 5 = NJW 1963, 1871 = JZ 1964, 509 - Elektronenorgeln -), der den einem Unternehmer ungünstigen Systemvergleich betraf, bestand im vorliegenden Fall eine enge Beziehung der Tatsachenbehauptung zu dem klagenden Unternehmen, dessen gewerbliche Leistung herabgesetzt wurde.
  • OLG München, 30.11.2001 - 21 U 4137/01

    Zulässigkeit eines Boykottaufrufs gegen einen Buchverlag

    Der vorliegende Fall liegt völlig anders als der vom BGH entschiedene Fall (BGH GRUR 1964 S. 162 = NJW 1963 S. 1871 - Elektronische Orgeln) zu einer Systemkritik an elektronischen Orgeln.
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63

    Marktbericht

    Trotzdem greift der Haftungstatbcctand des § 824 BGB nicht ein, V/ie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 - = 1K BGB § 824 Nr, 5 = NJW 1963, 1871 - JZ 1964, 509 (Elektronen orgeln) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung und ihre Stellung in unserem Haftungssystera nähe dargclegt hat, kann § 824 BGB nicht dahin verstanden werden daß eine Ersatzpflicht gegenüber allen mittelbar durch die Auswirkung der Äußerung in ihren Vermögensinteressen betroffenen Personen angeordnot ist.
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00

    Widerruf von Behauptungen - Aussagen in Aushang für Mitarbeiter -

  • LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 778/09

    Systemkritik an Geschäftsmodellen

  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

  • BGH, 08.07.1969 - VI ZR 275/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65

    Fahrlässige Falschbehauptung in einer Filmbesprechung - Schadensersatzanspruch

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 91/71

    Anspruch auf Unterlassung der Äußerung zur Ungeeignetheit von Sprühlack als

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