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   BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62   

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https://dejure.org/1964,618
BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach der Bildwirkung und der Klangwirkung - Versagung des Rechtsschutzes aus einem Warenzeichen unter Berufung auf das Freihaltebedürfnis der Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 479
  • GRUR 1964, 381
  • DB 1964, 618
  • DB 1964, 619
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Die Frage ist umstritten und vom Bundesgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. BGH GRUR 1957, 88, 91 = BGHZ 21, 182, 193 - Funkberater; GRUR 1957, 351 - Raiffeisensymbol).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat (GRUR 1957, 88, 91), kann die Vorstellung der beteiligten Verkehrskreise in derartigen Fällen in tatsächlicher Hinsicht verschieden sein; bei einem bereits eingetragenen Verbandszeichen kommt es aber nicht entscheidend darauf an, wie diese Vorstellung im einzelnen beschaffen ist; insbesondere braucht die Vorstellung der beteiligten Kreise nicht dahin zu gehen, daß es sich um ein Warenzeichen eines Verbandes handle, denn eine solche Vorstellung wird in den meisten Fällen fehlen; würde man sie fordern, so wäre der Schutz von eingetragenen Verbandszeichen weitgehend eingeengt; es genügt deshalb, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis der Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehungen stehenden Unternehmen auffaßt.

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Die Anerkennung des Rechts aus der Ausstattung beruht zwar auf einem tatsächlichen Besitzstand, der daran anknüpft, daß beteiligte Verkehrskreise in der Ausstattung einen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Betriebe oder aus mehreren miteinander in Verbindung stehenden Betrieben erblicken (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke).

    Daß ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden kann, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin geht, das Klagezeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen der von ihnen vertriebenen Waren benutzt, ist schon bisher angenommen worden (BGH GRUR 1961, 347, 352 - Almglocke; Heydt, Mitt Bl. 1957, 44, 45).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Auch aus der behaupteten verbreiteten Übung im Möbelgewerbe, Buchstabenkombinationen als Herkunftszeichen zu verwenden, könnte ein Freihaltebedürfnis nicht mit dem Ergebnis hergeleitet werden, daß eine tatsächlich festzustellende Gefahr der Verwechslung mit einem bereits eingetragenen Zeichen hinzunehmen wäre (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Die Schutz fähigkeit eines aufgrund des § 4 Abs. 3 WZG eingetragenen Zeichens oder ihres allein kennzeichnenden Bestandteils kann der dasselbe Zeichen benutzende Dritte daher im Verletzungsstreit zwar nicht schlechthin leugnen (BGHZ 8, 202, 205 - Kabelkennstreifen).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick darauf, daß die Verkehrsgeltung einen tatsächlichen Zustand darstellt, der sich durch Rechtsbegriffe nicht beeinflussen läßt, in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, der Rechtsschutz aus dem Warenzeichen dürfe nicht mit der Begründung versagt werden, es stände ihm ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber entgegen (BGHZ 21, 196 - Funkberater; GRUR 1959, 599 - Teekanne; für die Ausstattung: BGHZ 30, 357 - Nährbier; vgl. Hefermehl, Mitt.Bl. 1957, 42).
  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick darauf, daß die Verkehrsgeltung einen tatsächlichen Zustand darstellt, der sich durch Rechtsbegriffe nicht beeinflussen läßt, in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, der Rechtsschutz aus dem Warenzeichen dürfe nicht mit der Begründung versagt werden, es stände ihm ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber entgegen (BGHZ 21, 196 - Funkberater; GRUR 1959, 599 - Teekanne; für die Ausstattung: BGHZ 30, 357 - Nährbier; vgl. Hefermehl, Mitt.Bl. 1957, 42).
  • RG, 25.10.1910 - II 643/09

    Welche Bedeutung haben Beschaffenheitsangaben als Bestandteile von Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Dem weiteren Bestandteil "Möbel" kann dagegen mangels besonderer Anhaltspunkte keine beachtliche Kennzeichnungsfunktion zukommen, da er glatte Beschaffenheitsangabe und hier auch erkennbar als solche verwendet ist (RGZ 74, 303; RG MuW 1930, 555, 556).
  • BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Das folgt aus dem Grundsatz, daß der Verletzungsrichter die Frage nach der Verwechslungsgefahr in vollem Umfange selbständig beurteilen muß (BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Bei Warenzeichenbestandteilen, für die lediglich wegen eines ihnen innewohnenden Sinngehalts eine Verwechslungsgefahr behauptet wird, hat der erkennende Senat dazu einschränkend ausgeführt, daß ein in Anbetracht der bestimmungsgemäßen Verwendung der gekennzeichneten Ware naheliegender Sinngehalt vielfach die Verwechslungsgefahr nicht begründen könne, weil der Verkehr nicht dazu neige, ähnliche, denselben Sinngehalt aufweisende Bezeichnungen als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb aufzufassen; er hat in denselben Zusammenhang ferner hervorgehoben, daß die Frage der Verwechslungsgefahr in derartigen Fällen nicht allein nach dem Grade der Verkehrsgeltung des angeblich verletzten Zeichens zu beantworten sei (BGH GRUR 1963, 622, 624 - Sunkist).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu dieser Frage lassen ferner nicht erkennen, ob es den Grundsatz genügend beachtet hat, daß man bei Zeichen, die sich im Verkehr durchgesetzt haben, im allgemeinen nicht ohne weiteres annehmen kann, ihre Kennzeichnungskraft sei durch das Bestehen ähnlicher Bezeichnungen geschwächt (BGH GRUR 1955, 484, 486 - Luxor/Luxus).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Dementsprechend hat der Verletzungsrichter den Grad der Kennzeichnungskraft im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen (vgl. - noch zum Warenzeichengesetz - BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 f. - WKS Möbel I; vgl. weiter Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 340; Rohnke, GRUR 2001, 696, 701).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Diesen zufolge ist die Kennzeichnungskraft eines Zeichens, das sich im Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis durchgesetzt hat, nicht schwach; vielmehr ist in solchen Fällen jedenfalls regelmäßig von einer - mindestens normalen Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 li. Sp. - WKS-Möbel; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, (GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; vgl. ferner v. Gamm, WZG, § 4 Rdn. 85 m.w.N.; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 31 Rdn. 104; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 31 Rdn. 29).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Der Verletzungsrichter hat den Grad der Kennzeichnungskraft im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen (vgl. BGH, a.a.O., u.H. auf BGH, Urteil vom 13. März 1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 f. - WKS Möbel I; u.a.; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 - BOUNTY) und unter der beschriebenen Wechselwirkung zu befinden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

    Hatte sich eine derartige Gruppe von Unternehmen zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen, dessen Zweck insbesondere auch darin bestand, den Vertrieb von Waren (oder Dienstleistungen) unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern, ist darüber hinaus angenommen worden, daß das Ausstattungsrecht dem Verband als solchem zuwächst (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel).

    Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die "WKS Möbel"-Entscheidung berufen (BGH GRUR 1964, 381, 384).

    (4) Auch das weitere Erfordernis für die Entstehung einer Verbandsausstattung, daß sich die Verwender des Zeichens zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen haben, der - zumindest auch - den Zweck hat, den Umsatz der einzelnen Mitglieder durch das Angebot ihrer Dienstleistungen unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel), ist im Streitfall erfüllt.

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Das GWB hat allerdings gewerbliche Schutzrechte wie das Verbandszeichen als Rechtsinstitut unberührt gelassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381 - WKS-Möbel; Urt. v. 24.9.1973 - KZR 2/73, WuW/E 1293, 1297 - Platzschutz; vgl. auch BGHZ 51, 263, 266 - Silobehälter).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr gerade die Vorstellung hat, daß es sich um das Warenzeichen eines Verbandes handelt; es genügt vielmehr, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Unternehmen auffaßt (vgl. dazu BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater; 34, 299, 308 - Almglocke; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des ebenfalls beanspruchten Ausstattungsschutzes gemäß § 25 WZG; auch er setzt Verkehrsgeltung der von der Klägerin benutzten Buchstabenkombination voraus (vgl. BGH GRUR 1964, 381 - WKS- Möbel).

    Hat sich aber die fragliche Bezeichnung - trotz eines an sich bestehenden Freihaltebedürfnisses und der aufgrund dessen strengen Anforderungen an das Ausmaß der Durchsetzung - tatsächlich als betrieblicher Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt, so kann dieser tatsächliche Zustand, der die Grundlage eines Individualschutzes bildet, nicht nachträglich wieder aus Gründen des Freihaltebedürfnisses in Frage gestellt werden (vgl. BGHZ 30, 357, 370, 371 - Nährbier; BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS).

  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96

    BIG II

    Ist eine Marke aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden, besteht eine Bindungswirkung nur insofern, als die Schutzfähigkeit der Marke nicht verneint werden darf (vgl. BGH, GRUR 1964, 381, 383 - WKS Möbel; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Auflage, § 4 WZG Rdnr. 62; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 8 MarkenG Rdnr. 156).

    Hiervon ausgehend bestehen im Entscheidungsfall bereits Zweifel, ob überhaupt eine Verkehrsdurchsetzung im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG gegeben ist, aus der sich gegebenenfalls eine normale Kennzeichnungskraft der Streitmarke herleiten ließe (vgl. hierzu BGH, GRUR 1964, 381, 383 - WKS Möbel; GRUR 1986, 72, 73; - Tabacco d' Harar; GRUR 1991, 609, 610 - SL; Althammer/Ströbele/Klaka, § 8 MarkenG Rdnr. 156).

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Wird die Eintragungsfähigkeit danach bejaht und das Zeichen eingetragen, so ist das Zeichen nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in §§ 15, 24, 31 WZG vor Verwechslungen mit prioritätsjüngeren verwechselbaren Zeichen zu schützen; für die in § 16 WZG aufgeführten Angaben gilt lediglich die Besonderheit, daß der Zeicheninhaber einen nicht warenzeichenmäßigen Gebrauch hinnehmen muß, wobei zu beachten sein wird, daß der Verkehr bei Angaben dieser Art in der Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs im allgemeinen zurückhaltender zu sein pflegt als bei sonstigen Kennzeichnungselementen (BGH GRUR 1964, 381, 383-WKS).

    Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verkehr sich wegen des häufigen Vorkommens gleicher oder ähnlicher Zeichenbestandteile bei Waren verschiedener Herkunft daran gewöhnt hat, auf geringere Unterschiede in den Zeichen zu achten, obwohl ihm die nähere Bedeutung der übereinstimmenden Bestandteile nicht bekannt ist (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS), oder wenn er in dem Warenzeichen überhaupt keinen Herkunftshinweis, sondern die Sachbezeichnung für die Ware selbst erblickt.

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Derartigen Zeichen eignet, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, mindestens normale Kennzeichnungskraft, da sie die ihnen von Hause aus fehlende Unterscheidungskraft überwunden und sich als betriebliches Herkunftszeichen im Verkehr durchgesetzt haben (BGH, Urt. v. 13.3. 1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 li. Sp. - WKS-Möbel; BGHZ 113, 115, 118 - SL m.w.N.), wobei es auf ein etwa bestehendes Freihaltebedürfnis nicht ankommt (BGHZ 75, 7, 13 - LILA).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 29.05.1968 - I ZR 74/66

    Verletzung der Zeichenrechte durch Bezeichnung und Etikettierung eines

  • BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft mangels eigenartigen Gesamteindrucks

  • LG Düsseldorf, 24.09.1996 - 4 O 263/96

    BIG

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72

    Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73

    Ausschluss eines Vereinsmitglieds - Unwirksamkeit einer Kündigung - Auslegung

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65

    Unterlassung der Verwendung einer Bezeichnung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

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