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   BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62   

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BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62 (https://dejure.org/1963,175)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1963 - Ib ZB 40/62 (https://dejure.org/1963,175)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1963 - Ib ZB 40/62 (https://dejure.org/1963,175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 187
  • NJW 1964, 1370
  • MDR 1964, 570
  • GRUR 1964, 454
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
    Die von der Anmelderin angezogen Ettal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1956, 179) sei für den vorliegenden Fall ohne Belang, da sie sich mit den Wirkungen des durch die Eintragung begründeten Zeichenschutzes befasse, nicht aber mit den Voraussetzungen, unter denen ein Zeichen vom Patentamt eingetragen werden könne.

    Denn da ein Flächenzeichen auch durch plastische Gebilde, die die Gefahr einer Verwechslung begründen, verletzt werden kann (RGZ 155, 374; BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche), könnte andernfalls durch die Eintragung der normalen, allgemein üblichen bildlichen Wiedergabe einer Warenverpackung in die Zeichenrolle ein Ausschließlichkeitsrecht für die Verpackung als solche bereits in einem Zeitpunkt erworben werden, in dem die Verpackung sich noch nicht im Verkehr als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb durchgesetzt hat.

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
    Wenn auch das deutsche Warenzeichengesetz keinen Benutzungszwang kennt (BGHZ 32, 133 - Dreitannen), so geht doch § 1 WZG von einem Benutzungswillen der Anmelderin aus.

    Insoweit liegt es anders als bei Defensivzeichen, für die - trotz fehlenden Gebrauchswillens - in beschränktem Umfang ein Schutzbedürfnis anerkannt worden ist, soweit sie der Abschirmung eines noch jungen, in der Entwicklung begriffenen Hauptzeichens dienen sollen (BGHZ 32, 133, 141 - Dreitannen).

  • RG, 01.10.1937 - II 284/36

    Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen --

    Auszug aus BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
    Nach herrschender Meinung kann Warenzeichen nur ein flächenhaftes Gebilde sein, denn nur ein solches, nicht dagegen eine plastische Gestaltung, ist in die Zeichenrolle eintragbar (RGZ 115, 237 - Mundharmonikadecke; RGZ 155, 374; RG MuW 1927/28, 526, 528).

    Denn da ein Flächenzeichen auch durch plastische Gebilde, die die Gefahr einer Verwechslung begründen, verletzt werden kann (RGZ 155, 374; BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche), könnte andernfalls durch die Eintragung der normalen, allgemein üblichen bildlichen Wiedergabe einer Warenverpackung in die Zeichenrolle ein Ausschließlichkeitsrecht für die Verpackung als solche bereits in einem Zeitpunkt erworben werden, in dem die Verpackung sich noch nicht im Verkehr als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb durchgesetzt hat.

  • RG, 16.11.1926 - II 74/26

    Warenzeichenrecht.

    Auszug aus BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62
    Der Begriff der Ausstattung ist daher ein weiterer, denn alles was Warenzeichen sein kann, kann auch Ausstattung sein, nicht dagegen umgekehrt (RGZ 115, 235, 237; DPA Bl PMZ 1958, 111; Seligsohn 3 Aufl. WZG § 1 Anm. 10 S. 34; Hagens WZG § 1 Anm. 22 und § 15 Anm. 9; Baumbach-Hefermehl 8. Aufl. WZG § 25 Anm. 2).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Das Erfordernis eines Benutzungswillens war bereits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Warenzeichenrecht anerkannt (vgl. BGHZ 41, 187, 193 - Palmolive I; BGH, Beschl. v. 11.10.1972 - I ZB 1/71, GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft).
  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

    a) Unter dem früheren Recht wurde dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 WZG ("Wer sich ... eines Warenzeichens bedienen will ...") das Erfordernis eines Benutzungswillens des Zeichenanmelders entnommen (BGH GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive; GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ...).

    Diese Vermutung wurde jedoch als widerlegt angesehen, wenn hinreichend feststand, dass das Zeichen allein dazu diente, bestimmte (vermeintliche) Verletzungsformen leichter bekämpfen zu können (vgl. BGH GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ...; GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive).

    So ging es im Fall "Palmolive" (BGH GRUR 1964, 454) um die Anmeldung einer Verpackungsgestaltung für Toiletteseifen, die auf einem umlaufenden Schmuckband statt des an dieser Stelle vorgesehenen Markennamens eine Reihe von Xen aufwies.

  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Die Anmelderin hatte unter Geltung des Warenzeichengesetzes, das die Eintragung von dreidimensionalen (plastischen) Marken nicht vorsah (vgl. BGHZ 41, 187, 189 - Palmolive; BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550 f. = WRP 1975, 439 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355 = WRP 1976, 231 - P-tronics), das (farbige) Bildzeichen ohne weitere Angaben angemeldet.
  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Jegliche Unterscheidungskraft der angemeldeten Formmarke könnte deshalb nur dann verneint werden, wenn die Form der Flasche lediglich einen Hinweis auf ihren Inhalt gäbe oder durch ganz einfache geometrische Formen ("Flasche an sich") oder sonst bloß schmückende Elemente bestimmt wäre (vgl. BGHZ 41, 187, 190 - Palmolive).
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

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  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit jeher von der Unverbindlichkeit nationaler Voreintragungen ausgegangen (vgl. z. B. BGH GRUR 1963, 524 "Digesta", GRUR 1964, 454, 456 GRUR 1985, 1055 "Palmolive"; GRUR 1974, 657, 659 als Ware"; "Concentra"; GRUR 1989,.
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Wie der BGH zu dieser Frage in seinem früheren, zu § 4 Abs. 3 WZG ergangenem Beschluß "Streifenmuster" (vgl aaO) ausgeführt hat, kommt zu den grundsätzlich bestehenden Zweifeln, ob überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an der Eintragung eines solchen Bestandteils besteht, der dem Verkehr bislang nicht in Alleinstellung begegnet ist und der häufig auch nicht in Alleinstellung als Herkunftshinweis benutzt, sondern zur leichteren Abwehr von Eingriffen in die im Verkehr durchgesetzte Gesamtaufmachung eingesetzt werden soll (vgl BGHZ 41, 187, 193 "Palmolive"), hinzu, daß sich nach den Erfahrungen in ausstattungsrechtlichen Verfahren häufig nur die Verkehrsdurchsetzung der Gesamtaufmachung, so wie sie dem Verkehr tatsächlich vor Augen tritt, einigermaßen zuverlässig ermitteln läßt.
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65

    Widerspruch gegen die Anmeldung einer Darstellung als Warenzeichen -

    Bedenken hiergegen könnten sich unter dem Gesichtspunkt ergeben, daß eine naturgetreue, nicht vom Herkömmlichen abweichende Abbildung einer Warenverpackung regelmäßig nicht als Warenzeichen eingetragen werden kann (BGHZ 41, 187, 190 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] - Palmolive).

    Diese Prüfung wird das Patentamt jedoch unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGHZ 41, 187 aufgestellten Grundsätze im Streitfalle unabhängig von dem Ergebnis des Widerspruchsverfahrens noch vornehmen müssen.

    Denn die Benutzung einer der Abbildung entsprechenden plastischen Warenverpackung würde gleichwohl keinen Gebrauch des Zeichens darstellen, weil eine Warenverpackung als räumliches Gebilde kein Warenzeichen im Sinne der §§ 1, 15 WZG sein kann (vgl. BGHZ 41, 187, 189, 193 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62]- Palmolive; auch RGZ 155, 112, 115, 116, 123).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Den Gestaltungsmitteln der Ware, die deren Wesen ausmachen, und deren Abbildung fehlte der Zeichencharakter i.S. von § 1 WZG, so dass eine Eintragung auch nicht wegen Verkehrsdurchsetzung gemäß § 4 Abs. 3 WZG erfolgen konnte (vgl. Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 4 WZG Rdn. 42; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl. 1990, § 4 Rdn. 20; zum fehlenden Zeichencharakter der Darstellung einer im Verkehr durchgesetzten Verpackung einer Ware vgl. BGHZ 41, 187, 191 - Palmolive).
  • BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83

    Eintragungsfähigkeit eines gitterförmigen Emblems

    In Fortbildung der Palmolive-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 41, 187 ff.) sei nicht nur die Abbildung einer Warenverpackung oder (BPatGE 11, 251) der Ware selbst, sondern auch die Abbildung von Warenteilen der Eintragung als Warenzeichen nicht zugänglich; das auch dann nicht, wenn sie sich im Verkehr als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb durchgesetzt habe.

    Der Grund der Verneinung der Schutzfähigkeit der Abbildung der Warenverpackung lag im Palmolive-Fall darin, daß Verpackungen überall notwendig sind, der Spielraum bei der Gestaltung von Verpackungen aber begrenzt ist, so daß der Verkehr durch einen warenzeichenmäßigen Schutz der Abbildung von Verpackungen, der auch durch deren Verwendung als plastische Form verletzt werden kann, über Gebühr behindert werden würde (BGHZ 41, 187, 191 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] - Palmolive).

  • BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

  • BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86

    "OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
  • BGH, 08.03.1974 - I ZB 6/73

    Concentra

  • BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 530/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bona Forma (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 136/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 134/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 131/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZB 4/63

    Warenzeichen für Dienstleistungsbetriebe (Wäschereien)

  • BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 130/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 7/74

    Dreidimensionale (plastische) Gestaltungen als Warenzeichen - Zurückweisung der

  • BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03

    Eintragung der Wortkombination "Konstruktionsvollholz" als Kollektivmarke in das

  • BPatG, 06.05.1998 - 29 W (pat) 61/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67

    Streit zwischen Kosmetik- und Pflegemittelherstellern über die Verwendung von

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