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   BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 109/63   

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BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 109/63 (https://dejure.org/1964,1157)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1964 - Ia ZR 109/63 (https://dejure.org/1964,1157)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63 (https://dejure.org/1964,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 825
  • GRUR 1964, 612
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Der Senat hat daher die rein sprachliche Ausdeutung eines in der Patentschrift verwendeten Begriffs abgelehnt und auf den technischen Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe abgestellt (Urt. v. 30.6.1964 - X ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; Urt. v. 12.11.1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze II; vgl. auch für das Einspruchsverfahren Sen.Beschl. v. 17.1.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    (1) Das in NiK21 als Vergleichsbeispiel 2 herangezogene und trotz der Darstellung als nachteilbehaftet als Stand der Technik zu berücksichtigende (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZR 121/97, bei Bausch BGH 1999-2001, 355, 361 - Kniegelenkendoprothese) Pflaster besteht aus den drei in Merkmalsgruppe 1 genannten Komponenten, also einer wirkstoffundurchlässigen Rückschicht, einer Fentanyl enthaltenden Matrixschicht auf Basis von Polyacrylat und einer vor Gebrauch zu entfernenden Schutzschicht.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Dementsprechend genügt es auch für die Feststellung der Offenkundigkeit wenn nach der Lebenserfahrung von vornherein damit zu rechnen ist, daß derjenige, der durch die Benutzungshandlung Kenntnis von der Erfindung erlangt, diese Kenntnis an beliebige Dritte weitergeben wird (BGH GRUR 1962, 86, 89 li. Sp. - Fischereifahrzeug; 1963, 311, 313 re. Sp. - Stapelpresse; 1964, 612, 616 li. Sp. - Bierabfüllung).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZR 121/97

    Priorität einer Voranmeldung - Angemeldetes deutsches Patent - Ablauf der

    Dieser umfaßt auch nach dem hier anzuwendenden Recht nicht nur vollendete Vorrichtungen, sondern auch solche Veröffentlichungen, die mit Nachteilen behaftet sein mögen (vgl. z.B. Reimer/Neumar, PatG 3. Aufl. § 2 Rdn. 6 S. 171 erster Abs.), jedenfalls solange dem Fachmann die offenbarte Lehre nicht als unausführbar erschien (vgl. Sen.Urt. v. 30.6.1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung).
  • BGH, 12.07.1988 - X ZR 22/86

    Anforderungen an die Benutzungshandlung

    § 2 Satz 1 PatG in der hier anzuwendenden Fassung von 1968 verlangt als Voraussetzung einer Benutzungshandlung, daß das Angebot der Vorrichtung überhaupt geeignet ist, das Wesen des Verfahrens, zu dessen Durchführung die angebotene Vorrichtung dienen soll, kundbar zu machen (BGH GRUR 1964, 612, 616 Bierabfüllung).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 29/13

    Energieführungskette (2)

    Die rein sprachliche Ausdeutung eines in der Patentschrift verwendeten Begriffs ist daher abzulehnen und auf den technischen Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe abzustellen (GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; GRUR 1975, 424, 424 - Streckwalze II; GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; vgl. auch für das Einspruchsverfahren BGH GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • LG Braunschweig, 10.05.2006 - 9 O 134/05

    Kotflügel

    Entscheidend bei der Ermittlung der Bedeutung des Wortes Ummantelung im Sinne der Patentschrift ist nicht die allgemeine sprachliche oder logisch wissenschaftliche Begriffsbestimmung, sondern der technische Sinn, d. h. der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie die sich aus dem Patent ergeben (BGH GRUR 1975, 422 - Strickwalze II; BGH GRUR 1964, 612 - Bierabfüllung).
  • LG Braunschweig, 10.05.2006 - 9 O 545/06

    Autohalterung

    Dabei ist bei der Ermittlung der Bedeutung der gewählten wortmäßigen Formulierung des Merkmals 5 nicht die allgemeine sprachliche oder logisch wissenschaftliche Begriffsbestimmung, sondern der technische Sinn, d.h. der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus dem Gebrauchsmuster ergeben, maßgeblich (BGB GRUR, 1975, 422 -Streckweise II; BGB GRUR 1964, 612 -Bierabfüllung).
  • BGH, 29.06.1971 - X ZR 48/69

    Patent für Füllorgane von Gegendruckflaschenfüllern - Merkmale des Patents für

    Die Heißabfüllung von Bier in Flaschen, worauf das Streitpatent in erster Linie abgestellt ist, wurde nach der überzeugenden Bekundung des gerichtlichen Sachverständigen überhaupt erst Mitte der 50-er Jahre als technisch durchführbar erkannt (vgl. hierzu das grundlegende deutsche Patent ... des Beklagten zu 1, angemeldet am 11. März 1955, dessen Rechtsbestand durch Urteil des Senats vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63 - Bierabfüllung - GRUR 1964, 612 ff - bestätigt wurde).
  • LG Braunschweig, 09.11.2004 - 9 O 2925/04

    Biegemaschine

    Entscheidend bei der Ermittlung der Bedeutung des Wortes "Zuordnung " im Sinne der Patentschrift ist nicht die allgemeine sprachliche oder logisch wissenschaftliche Begriffsbestimmung, sondern der technische Sinn, das heißt der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus dem Patent ergeben (BGH GRUR 1975, 422-Streckwalze II; BGH GRUR 1964, 612- Bierabfüllung).
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