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   BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63   

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BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63 (https://dejure.org/1964,253)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1964 - Ib ZB 11/63 (https://dejure.org/1964,253)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1964 - Ib ZB 11/63 (https://dejure.org/1964,253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 307
  • NJW 1965, 498
  • MDR 1965, 190
  • GRUR 1965, 183
  • DB 1965, 103
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Sie tritt aber unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 39, 266 - "Sunsweet" auch diesen Ausführungen entgegen und rügt auch insoweit unter anderem die Verletzung der §§ 13 Abs. 3 WZG, 41b, 41h PatG.

    unabhängig hiervon hat der Beschwerdesenat die Verwechslungsgefahr, und zwar richtig die im engeren wie die im weiteren Sinne (vgl. BGHZ 39, 266, 270 und Leitsatz 1 - "Sunsweet"), weiterhin für die von ihm ebenfalls als nicht unbeachtlich angesehene dritte Gruppe von Verkehrsbeteiligten geprüft, die in den Bestandteilen "derma" oder "derm" bloße Phantasiebildungen erblickt.

    In dem Beschluß BGHZ 39, 266 - "Sunsweet", auf den die Rechtsbeschwerde sich für ihren Standpunkt beruft, hat der erkennende Senat weder diese noch die allgemeinere Frage entschieden, ob die sogenannte Benutzungslage überhaupt zu den Entscheidungsvoraussetzungen gehört, die im Widerspruchsverfahren in jedem Einzelfalle zu ermitteln sind.

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Angesichts der Verschiedenheiten bei den sonstigen Zeichenbestandteilen und der Veränderung auch des übereinstimmenden Teils durch Weglassung des Endvokals "a" in "Babyderm" würde dies voraussetzen, daß der warenbeschreibende Zeichenbestandteil "derma" für sich allein schon den Charakter eines Hinweises auf die Herstellerin von "Kaloderma" angenommen hätte (vgl. BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Im Rahmen des Gesamteindrucks können dabei die Endungen "derma" und "derm" auch dann nicht völlig vernachlässigt werden, wenn "derma" sich nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt hat; denn wenn auch im Grundsatz Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens, die für sich allein schutzunfähig sind, bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben müssen (BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier), so ist es doch denkbar, daß durch sie der Gesamteindruck mitbeeinflußt wird (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Im Rahmen des Gesamteindrucks können dabei die Endungen "derma" und "derm" auch dann nicht völlig vernachlässigt werden, wenn "derma" sich nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt hat; denn wenn auch im Grundsatz Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens, die für sich allein schutzunfähig sind, bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben müssen (BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier), so ist es doch denkbar, daß durch sie der Gesamteindruck mitbeeinflußt wird (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Im Rahmen des Gesamteindrucks können dabei die Endungen "derma" und "derm" auch dann nicht völlig vernachlässigt werden, wenn "derma" sich nicht als Herkunftshinweis durchgesetzt hat; denn wenn auch im Grundsatz Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens, die für sich allein schutzunfähig sind, bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben müssen (BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier), so ist es doch denkbar, daß durch sie der Gesamteindruck mitbeeinflußt wird (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Anders als in dem in BGH GRUR 1963, 630 - Polymar/Polymer - entschiedenen Falle, daß der Einwand des Freihaltebedürfnisses gegenüber dem Widerspruchszeichen als ganzem erhoben und damit die Rechtsbeständigkeit des Zeichens überhaupt geleugnet wird, ist dieser Einwand im Widerspruchsverfahren zuzulassen, wenn er sich nur gegen einen warenbeschreibenden Bestandteil des Zeichens richtet, für den im Eintragungsverfahren eine Verkehrsdurchsetzung nicht festgestellt worden ist; denn in dieser Beschränkung wird mit dem Einwand die durch die Eintragung anerkannte Schutzfähigkeit des Widerspruchszeichens als solchen nicht in Zweifel gezogen, von der im Widerspruchsverfahren auszugehen ist, bei deren Prüfung im Eintragungsverfahren aber der beschreibende Bestandteil gerade außer Betracht zu bleiben hatte.
  • BGH, 25.09.1963 - Ib ZR 22/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63
    Gegen die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens spricht dabei schon vorweg die Erwägung, daß das charakteristische Merkmal eines Zeichens, welches bei etwaigen Serienzeichen den Zeichenstamm zu bilden hätte, im Zweifel überhaupt nicht in einem für sich allein schutzunfähigen Bestandteil gesehen werden kann (BGH GRUR 1964, 28, 30 - Electrol).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Ob und inwieweit diese Schwächung durch benutzte Drittzeichen auch im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist, hat der erkennende Senat bislang noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGHZ 39, 266, 271 f [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; BGHZ 45, 173 - Epigran).

    Anerkanntermaßen sind daher eine Reihe von Fragen, die für die endgültige Berechtigung einer Eintragung bedeutsam werden können, in diesem Verfahren nicht zu untersuchen (vgl. Trüstedt, MA 1966, 260, 266), darunter auch die Frage, ob sich ein von Haus aus schutzunfähiger Bestandteil des Widerspruchszeichens im Verkehr als Kennzeichen durchgesetzt hat (BGHZ 42, 307 - derma) oder ob das Widerspruchszeichen wegen Nichtbenutzung einen geringeren Schutz genießt (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).

    Diese Praxis läßt sich zwar nicht mit einem Gegensatz zwischen "förmlichem" und "sachlichem" Zeichenrecht, wohl aber damit begründen, daß sich die registerrechtliche Prüfung der Verwechslungsgefahr durch das Patentamt grundsätzlich auf die von Haus aus gegebene Übereinstimmung (Verwechselbarkeit) der Zeichen in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt konzentriert (vgl. BGHZ 42, 307 - derma) und sich nicht mit den Veränderungen durch die etwaige Stellung der Zeichen im Wirtschaftsverkehr befassen muß.

    Bei diesen "liquiden" Fällen hat sich das Patentamt auch in der Vergangenheit für verpflichtet gehalten, seine Augen nicht vor dem gegebenen Sachverhalt zu verschließen und nicht sehenden Auges eine im sachlich-rechtlichen Ergebnis unrichtige Entscheidung zu treffen (vgl. auch BGHZ 39, 266, 271 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] Sunsweet; BGHZ 42, 307, 312 [BGH 13.11.1964 - Ib ZB 11/63] - derma).

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Zudem bestehen berechtigte Interessen der Wirtschaft, das Warenzeichen aus Begriffselementen zu bilden, welche zugleich einen beschreibenden Hinweis auf die so bezeichnete Ware geben, deren Beachtung es verwehrt, diesen Bestandteil bei der Beurteilung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr auszugliedern und als von vornherein rechtlich unbeachtlich zu behandeln (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; 45, 131, 139 - Shortening; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, BlPMZ 1977, 371 - KABELRAP; Ullmann, GRUR 1993, 334, 337).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Dies bedeutet allerdings nicht, daß "Moda" bei der Beurteilung des Gesamteindrucks der Bezeichnung "Alba Moda" schlechthin außer Betracht zu bleiben hat; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können besondere Umstände dazu führen, daß der Verkehr ausnahmsweise auch beschreibende Bestandteile einer Bezeichnung nicht nur als Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware oder den Charakter eines Unternehmens ansieht, sondern sie als Teil einer insgesamt auf die betriebliche Herkunft hinweisenden Gesamtbezeichnung erkennt (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH, Beschl. v. 3.12.1976 - I ZB 4/75, GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 57 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Bei der Prüfung dieser Frage wird zu beachten sein, daß "isoschall" als im wesentlichen beschreibende Angabe von Haus aus nicht kennzeichnungskräftig ist und deshalb als Bestandteil oder Zusatz wenig geeignet erscheint, den Gesamteindruck in einer aus einem eventuellen Verwechslungsbereich herausführenden Weise zu verändern (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 177/53, GRUR 1955, 487, 489 - Alpha Sterilisator; BGHZ 2i, 182, 186 - Funkberater; BGH aaO. - alpi/Alba Moda; BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 65/88, GRUR 1990, 681, 684 [BGH 08.03.1990 - I ZR 65/88] - Schwarzer Krauser m.w.N.); jedoch dürfen ungeachtet dessen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schutzunfähige, weil nicht kennzeichnungskräftige Bestandteile einer Bezeichnung bei der Prüfung nicht gänzlich außer Betracht bleiben, weil sie unter bestimmten Umständen ausnahmsweise den Gesamteindruck mitprägen können (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; Großkomm/ Teplitzky, § 16 UWG, Rdn. 357 m.w.N. in Fn. 454).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Die Verwechselbarkeit der jeweiligen beiden ersten, den Stamm der Zeichen bildenden Silben unterscheidet den Streitfall von dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des erkennenden Senats Ib ZB 11/63 (BGHZ 42, 307 = BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma) und Ib ZR 22/64 - Liquiderma - zugrunde lag, in denen die Verwechselbarkeit des Zeichens "Kaloderma" mit den Zeichen "Babyderm" bzw. "Liquiderma" zu prüfen war.

    Dieser Wortbestandteil ist in seiner Verwendung zur Kennzeichnung von Hautmitteln ebenso wie die unverkürzte Form "derma" von Hause aus als warenbeschreibende Fachbezeichnung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 WZG für sich allein schutzunfähig (BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).

    Selbst wenn man aber diesen Rechenfehler berichtigt und davon ausgeht, daß die beiden Gruppen der Befragten, bei denen sich auf Grund der bloßen Bezeichnungen "derm" bzw. "-derm" Gedankenverbindungen zu "Kaloderma" einstellten, nicht (17 + 27 =) 44 % bzw. (20 + 28 =) 48 %, sondern jeweils insgesamt nur 27 bzw. 28 % betrugen, so konnte das Berufungsgericht doch auch auf Grund dieses berichtigten Befragungsergebnisses in Verbindung mit dem im Berufungsurteil weiterhin verwerteten Ergebnis des schon erwähnten Bildtestes mit der Abbildung einer Faltschachtel ohne Rechtsirrtum annehmen, daß durch die bei den Kennzeichnungen der Parteien übereinstimmende Silbe "derm" der für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr maßgebende Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt werde, und daß die Silbe insoweit ungeachtet ihres Charakters als Bestimmungsangabe bei dieser Beurteilung mit zu berücksichtigen sei (BGH vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma).

  • BGH, 22.04.1965 - VII ZR 15/65

    Haftung des Schiedsgutachters

    Für den Schiedsrichter und den vom Schiedsgericht beauftragten Sachverständigen hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einschränkung der Haftung aus der ihnen vertraglich eingeräumten Stellung gefolgert (BGHZ 15, 12; 42, 313) [BGH 13.11.1964 - Ib ZB 11/63].
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob diese Benutzungslage auch dann zu beachten ist, wenn dies eine eingehende Beweisaufnahme erfordert (BGHZ 39, 266, 271f - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 - Agyn).

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Dieser Bestandteil, der das in zahlreichen Fortbildungen vorkommende altgriechische Wort derma = Haut wiedergibt, stellt aber nach der ständigen patent amtlichen Praxis, welcher der erkennende Senat in der eine Rechtsbeschwerde der jetzigen Klägerin betreffenden Entscheidung in GRUR 1965, 183, 185 - derma (insoweit in BGHZ 42, 307 nicht abgedruckt) beigetreten ist, bei Verwendung für Hautmittel eine warenbeschreibende, nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG schutzunfähige Fachbezeichnung dar.

    Ein solcher Zeichenbestandteil muß bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich jedenfalls dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Übereinstimmung der Zeichen sich, wie hier, auf diesen Bestandteil beschränkt (BGHZ 21, 182, 186 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1960, 83, 88 - Nährbier; BGH GRUR 1965, 183, 185 - derma), der Bestandteil also auch nicht etwa zusammen mit anderen Teilen der Kennzeichnung den Gesamteindruck im Sinne einer Übereinstimmung mitbeeinflußt (BGH Urt. vom 12. Oktober 1962 - I ZR 19/61).

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Ob ein Teil eines Zeichens durch Benutzung im Verkehr Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens erlangt hat oder ob diese Entwicklung durch Benutzung von Drittzeichen mit dem gleichen Wort stamm verhindert worden ist, kann im patentamtlichen Widerspruchsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn die Benutzungslage so weit unstreitig oder amtsbekannt ist, daß dem Prüfer eine abschließende und erschöpfende Beurteilung möglich ist (Ergänzung zu BGHZ 42, 307 [BGH 13.11.1964 - ZB Ib 11/63 ] - derma und BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] [BGH 13.07.1966 - ZB Ib 6/65 ] - Vitapur).

    Dazu gehört einerseits die Frage, ob sich ein von Haus aus schutzunfähiger Bestandteil des Widerspruchszeichens im Verkehr als Kennzeichen durchgesetzt hat (BGHZ 42, 307 [BGH 13.11.1964 - ZB Ib 11/63 ] - derma), und andererseits die Frage, ob die Kennzeichnungskraft eines Widerspruchszeichens durch benutzte Drittzeichen geschwächt worden ist (BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] [BGH 13.07.1966 - ZB Ib 6/65 ] - Vitapur).

  • BPatG, 01.08.1991 - 25 W (pat) 94/89

    Verwechslungsgefahr mit einem anderen Zeichen bei der Verwendung von

    Ist der die Verwechslungsgefahr begründende Bestandteil des älteren Zeichens aber schutzunfähig, scheidet eine Bejahung der zeichenrechtlichen Übereinstimmung aus Rechtsgründen aus (vgl. BGH GRUR 1965, 183 "derma").

    Ist "paracet" oder das trotz der Schreibweise mit Bindestrich nicht anders zu bewertende "PARA-CET" wegen der engen Anlehnung an die Wirkstoffangabe "Paracetamol", welche in der Abwandlung klar im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchscheint (vgl. BGH GRÜR 1984, 815 "Indorektal"; 1985, 1053, 1054 "ROAL"), schutzunfähig, scheidet eine Verwechslungsgefahr aus Rechtsgründen ohne weiteres aus (vgl. ua BGH GRUR 1965, 183 "derma").

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99

    Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 03.12.1976 - I ZB 4/75

    Widerspruch gegen die Eintragung eines Markennamens - Verwechslungsgefahr bei

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BPatG, 07.02.2013 - 24 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Biolara/Biolavan/BELARA" - keine Verwechslungsgefahr

  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 19/76

    Anmeldung eines Zeichens zum Patentschutz - Beachtung des Schutzumfangs eines

  • BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der

  • BGH, 19.09.1975 - I ZB 3/74

    Zeichenschutz - Anmeldung des Wortzeichens "BIO-ACTIVINE" - Verwechslungsgefahr

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BPatG, 13.04.2000 - 25 W (pat) 137/99
  • BGH, 13.06.1980 - I ZB 11/78

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Vergleichszeichen bei der Beurteilung einer

  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 18/76

    Eintragung eines Warenzeichens für Waren aus Metall und/oder Kunststoff -

  • BPatG, 16.03.2000 - 25 W (pat) 68/99
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

  • BPatG, 20.12.2001 - 25 W (pat) 158/00
  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 187/99
  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 124/65

    Voraussetzungen für Klageansprüche nach dem Warenzeichengesetz (WZG) -

  • BPatG, 22.02.2005 - 33 W (pat) 174/03
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