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   BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63   

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https://dejure.org/1964,1306
BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63 (https://dejure.org/1964,1306)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1964 - Ia ZR 27/63 (https://dejure.org/1964,1306)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 27/63 (https://dejure.org/1964,1306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 270
  • GRUR 1965, 473
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Nach dieser Maßgabe kann es zulässig sein, im Anspruch verallgemeinernd eine Gruppe von Stoffen aufzuführen, auch wenn nicht sämtliche zu dieser Gruppe gehörenden Stoffe für den erfindungsgemäßen Zweck geeignet sind, sofern der Fachmann die Eignung der einzelnen Stoffe unschwer durch Versuche feststellen kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - X ZB 13/89, BGHZ 112, 297, 305 - Polyesterfäden).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    So hat schon das Reichsgericht ausgeführt, Patentreife liege bereits vor, wenn die Lösung mit solcher Klarheit und Bestimmtheit erkannt sei, daß ihre Ausführung im Bereich des durchschnittlichen fachlichen Könnens liege, möge auch das Festlegen einer verkaufsreifen Konstruktion noch ein Probieren von mehr oder minder langer Dauer erforderlich machen (RG, Urt. v. 18.12.1937 - I 261/36, GRUR 1938, 256, 261 - Kopiermaschine); der BGH hat diese Rechtsprechung jedenfalls im Grundsatz übernommen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1951 - I ZR 58/50, GRUR 1951, 404, 407 - Wechselstromgeneratoren; Urt. v. 21.6.1960 - I ZR 114/58, GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; Urt. v. 16.6.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; Urt. v. 22.12.1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen I; BGHZ 45, 102 - Appetitzügler I; Urt. v. 5.5.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 - Spanplatten; Urt. v. 10.11.1970 - X ZR 54/67, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbißverhinderung).
  • BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89

    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative

    Dementsprechend hat es der Senat auch in der Entscheidung "Dauerwellen" (GRUR 1965, 473, 475 zu A I 5) bei einem Patent für ein chemisches Mittel zur Herstellung von Dauerwellen für unerheblich erklärt, ob der Patentanspruch auch solche Verbindungen umfaßt, die bei Anmeldung des Patents noch nicht bekannt waren.

    In ähnlicher Weise hat der beschließende Senat in früheren, chemische Verfahrenserfindungen betreffenden Entscheidungen anerkannt, daß es der Ausführbarkeit einer Erfindung nicht entgegensteht, wenn der Fachmann auf der Grundlage der Angaben der Patentschrift erst Versuche anstellen muß, um ein geeignetes Ausgangsmaterial zu finden, sofern derartige Versuche den im Einzelfall zumutbaren Umfang nicht überschreiten; er hat es als unschädlich bezeichnet, wenn sich dabei die eine oder andere Verbindung als untauglich erweist, obwohl sie unter den Wortlaut des Patentanspruchs fällt (BGH GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).

  • BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63

    Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen

    Zu einer dieser Klagen, der Nichtigkeitsklage der Patent- und Lizenzverwertungs-Gesellschaft m.b.H. in D., erging, während der vorliegende Rechtsstreit bereits in der Revisionsinstanz anhängig war, das Berufungsurteil Ia ZR 27/63 des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1964 (GRUR 1965, 473), durch das die Klage unter Abänderung der die beiden Patente teilweise vernichtenden Entscheidung des Nichtigkeitssenats vom 25. Januar 1960 in vollem Umfang rechtskräftig abgewiesen wurde.

    Das Verfahren zur Nichtigkeitsklage des Beklagten ist auf die Berufungen beider Parteien noch in der Berufungsinstanz bei dem erkennenden Senat anhängig (Ia ZR 35/65); es war zunächst bis zur Entscheidung der Nichtigkeitssache Ia ZR 27/63 und ist sodann bis zur Entscheidung der vorliegenden Revisionssache zum Ruhen gebracht worden.

  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Daher können in dem hier zu erörternden Zusammenhang auch keine Bedenken dagegen erhoben werden, daß unter den Wortlaut des Patentanspruchs vom 24. Oktober 1965 an sich auch solche Arbeitsmethoden fallen, die der Fachmann bei Beachtung der ebenfalls in dem Anspruch enthaltenen weiteren Anweisung aufgrund seines Fachwissens oder anhand einfacher Versuche als ungeeignet erkennt oder deren Eignung bisher nicht nachgewiesen ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 138, 141/42 "Polymerisationsbeschleuniger" und GRUR 1965, 473, 475 "Dauerwellen").
  • BPatG, 05.08.2014 - 2 Ni 34/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines

    Wie der BGH mehrfach für das nationale Nichtigkeitsklageverfahren entschieden hat (vgl. GRUR 1967, 543 (II 2c) - Bleiphosphit; GRUR 1965, 473 (B II 3) -Dauerwellen I; GRUR 2003, 47, 48 - Sammelhefter I; s. auch BPatG BIPMZ 1984, 380 (I 2a)), ist der Katalog der Nichtigkeitsgründe abschließend in § 21 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 PatG i. V. m. § 22 Abs. 1 PatG aufgeführt.
  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Solange derartige Versuche den im Einzelfall zumutbaren Umfang nicht überschreiten, ist es unschädlich, daß sich die eine oder andere Verbindung, obwohl sie unter den Wortlaut der Patentschrift fällt, bei den Versuchen als für den betreffenden Zweck untauglich erweist (BGH a.a.O. und GRUR 1965, 473, 475 li. Sp. - Dauerwellen).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche angestellt werden müssen, sofern diese das übliche Maß nicht übersteigen und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (BGH, Urt. v. 05.11.1964 - 1a ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 141 f. - Polymerisationsbeschleuniger; v. 22.12.1964 - 1a ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 1. Sp. - Dauerwellen; Beschl. v. 03.02.1966 - 1a ZB 26/64 a.a.O.; Urt. v. 14.06.1966 - 1a ZR 167/63, GRUR 1967, 56, 57 f. - Gasheizplatte).
  • BGH, 18.07.1968 - X ZR 70/63

    Antrag auf Nichtigkeitserklärung eines Patents und Aufhebung der Geltung im

    Wie der Patentsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 22. Dezember 1964 - GRUR 1965, 473, 478 - Dauerwellen - ausgesprochen hat, kann der außergewöhnliche wirtschaftliche Erfolg zumindest ein gewisses Anzeichen für den technischen Fortschritt sein.
  • BPatG, 14.01.2008 - 20 W (pat) 308/04
  • BPatG, 29.01.2009 - 2 Ni 36/07
  • BPatG, 05.08.2004 - 15 W (pat) 352/03
  • BPatG, 10.02.2000 - 23 W (pat) 45/99
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