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   BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63   

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https://dejure.org/1965,577
BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63 (https://dejure.org/1965,577)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1965 - Ia ZR 261/63 (https://dejure.org/1965,577)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - Ia ZR 261/63 (https://dejure.org/1965,577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine berufungsberechtigte Rechtsperson - Einlegung der Berufung durch die in erster Instanz unterlegene Partei - Klage gegen den in der Patentrolle als Patentinhaber Eingetragenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1865
  • MDR 1965, 888
  • GRUR 1966, 107
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Nach herrschender Rechtsauffassung, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 31, 279, 280 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58]; 36, 187, 191 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]/192), ist die Prozeßführungsbefugnis eine Prozeßvoraussetzung.
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Nach herrschender Rechtsauffassung, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 31, 279, 280 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58]; 36, 187, 191 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]/192), ist die Prozeßführungsbefugnis eine Prozeßvoraussetzung.
  • RG, 03.06.1919 - II 40/19

    Ist die Berufung zulässig, wenn die Berufungsschrift die Person, für die das

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Aus dem Erfordernis der Erklärung, daß gegen das (näher zu bezeichnende) Urteil Berufung eingelegt werde, hat das Reichsgericht jedoch in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die Berufungsschrift denjenigen angeben müsse, der von dem Rechtsmittel Gebrauch machen wolle (RGZ 96, 117; 125, 20; 144, 314).
  • RG, 20.11.1909 - I 569/08

    Patentabkommen mit Amerika.

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Schon auf Grund der bis zum sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 (BGBl 1, 274) geltenden Fassung des § 37 Abs. 1 PatG ist in Rechtslehre und Rechtsprechung allgemein die Auffassung vertreten worden, daß im Nichtigkeitsverfahren der in der Patentrolle (§ 24 PatG) als Patentinhaber Eingetragene zu verklagen sei (so u.a. RGZ 72, 242, 245, Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl. Anm. 6 zu § 37 PatG).
  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (vgl. insbesondere BGHZ 21, 168 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Bundesgerichtshofes).
  • RG, 12.05.1934 - V B 10/34

    Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
    Aus dem Erfordernis der Erklärung, daß gegen das (näher zu bezeichnende) Urteil Berufung eingelegt werde, hat das Reichsgericht jedoch in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die Berufungsschrift denjenigen angeben müsse, der von dem Rechtsmittel Gebrauch machen wolle (RGZ 96, 117; 125, 20; 144, 314).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92

    Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff

    Für das Nichtigkeitsverfahren wird diese Vorschrift dahin verstanden, daß nur der Patentinhaber Beklagter sein kann (Benkard, aaO., § 81 Rdn. 6; Schulte, aaO., § 81 Rdn. 5) und daß die Nichtigkeitsklage als unzulässig abzuweisen ist, wenn sie sich nicht gegen einen in der Patentrolle als Patentinhaber Eingetragenen richtet (BGH GRUR 1966, 107 - Patentrolleneintrag).
  • BGH, 15.11.1973 - X ZB 10/72

    Anmeldung eines Patents - Patentfähigkeit einer Erfindung - Einsprüche gegen ein

    Dabei ist in entsprechender Anwendung des in § 133 BGB niedergelegten Rechtsgedankens der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (vgl. Stein/Jonas/Pohle ZPO, 19. Aufl., vor § 128 Anm. XI 3 c; Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht, 10. Aufl. § 65 III (S. 311 f); BGHZ 8, 299, 303; sowie zur Berufungsschrift: BGHZ 21, 168, 173; BGH GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Bei Auslegung der Beschwerdeerklärung in dem durch die Vorschriften der §§ 36 l ff.PatG geregelten Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht müssen diese Umstände zusätzlich innerhalb der Beschwerdefrist des § 36 l Abs. 2 PatG erkennbar sein (vgl. BGHZ 21, 168, 173; BGH GRUR 1966, 107, 108).

    Während der Bundesgerichtshof die Möglichkeit der Heranziehung der Gerichtsakten bei Auslegung einer Berufungsschrift in dem durch die Zivilprozeßordnung geregelten Berufungsverfahren dahingestellt ließ (BGHZ 21, 168, 174), ist dies im Verfahren über die Berufung in Patentnichtigkeitssachen grundsätzlich für zulässig und geboten erachtet worden (BGH GRUR 1966, 107, 108).

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14

    Streitpatent betreffend die Verwendung von Xanthophyllen als einer Gruppe von

    c) Zweifel an der Zulässigkeit der gegen die jetzige Beklagte gerichteten Klage bestehen nicht, nachdem diese zuvor als Inhaberin des Streitpatents im Register eingetragen worden ist und damit die passive Prozessführungsbefugnis gemäß § 81 Abs. 1 S. 2 PatG erlangt hat (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag; Urteil vom 5. Dezember 1995 - X ZR 26/92, GRUR 1996, 190, 195 - Polyferon).
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 18/74

    Patentanmeldung für eine Abfangeinrichtung für den Schubkolben eines

    Es ist aber ein in ständiger Rechtsprechung gefestigter Grundsatz, daß die Person des Rechtsmittelführers zweifelsfrei erkennbar sein muß (BGHZ 8, 299, 302 m. Nw. der RG-Rspr.; BGHZ 21, 168, 171; BGH GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag; vgl. auch BAG NJV 1969, 1366 und 1367).

    Der erkennende Senat hat sowohl für das Berufungsverfahren wie für das Beschwerdeverfahren in Patentsachen ausdrücklich ausgesprochen, daß bei der Ermittlung des Rechtsmittelführers auf die vorinstanzlichen Akten zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag; BGH Bl.PMZ 1974, 210, 211 - Warmwasserbereiter; vgl. auch Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung 19. Aufl. § 518 II 2).

  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Nach § 82 PatG kann im Verfahren vor dem Patentgericht bei Nichterscheinen einer ordnungsgemäß geladenen Partei auch ohne sie verhandelt und gegebenenfalls durch streitiges Urteil entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag).
  • BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93

    "Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im

    Nach § 82 PatG kann im Verfahren vor dem Patentgericht bei Nichterscheinen einer ordnungsgemäß geladenen Partei auch ohne sie verhandelt und gegebenenfalls durch streitiges Urteil entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag).
  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Seine alleinige passive Prozessführungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der materiellrechtlich sachbefugten Patentinhaberin (vgl. BGH GRUR 1966, 108, 109 -Patentrolleneintrag; Rogge in Benkard, a. a. O. § 81 Rdn. 6) folgt allein aus der Legitimationswirkung der Registereintragung, wie sie § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG vermittelt (Schwendy in Busse PatG 6. Aufl., § 30 Rdn. 34; Schäfers in Benkard PatG 10. Aufl. § 30 Rdn. 8a; BGH GRUR 1966, 107, 109 -Patentrolleneintragung; einschränkend auf den zunächst tatsächlich materiell Berechtigten: Rogge GRUR 1985, 734, 735 und 738; vgl. auch Rauch GRUR 2001, 588, 591-m. w. N.).
  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte

    Der gleiche Sachverhalt lag dem Urteil des OLG Stuttgart zugrunde, nur daß die Berufung dort mittels Fernschreibens durch einen Rechtsanwalt eingelegt worden war, der seinen Namen ordnungsgemäß am Schluß des Fernschreibens angegeben hatte (vgl. dazu auch die Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1965, Ia ZR 261/63, NJW 1965, 1865 = BlPMZ 1965, 314).
  • BPatG, 17.01.2007 - 4 Ni 72/05
    Nach dieser Vorschrift kann auch beim Ausbleiben einer Partei durch streitiges Endurteil entschieden werden (vgl. BGH GRUR 1966, 107; GRUR 1996, 757; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 83 Rdnr. 15).
  • BPatG, 27.01.2005 - 21 W (pat) 52/02

    Beschwerdebefugnis des noch nicht eingetragenen Rechtsnachfolgers

    Es ist deshalb für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auch unerheblich, ob diesbezügliche Mängel innerhalb der Rechtsmittelfrist beseitigt werden, da es für die Beurteilung der Sachprüfung auch im Hinblick auf eine bestehende Verfahrensführungsbefugnis oder Sachlegitimation auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (allgemeine Meinung, vgl Thomas/-Putzo, aaO, Vorbem. § 253 Rdn 11 und 37; vgl auch BGH GRUR 1966, 107, 109 - Patentrolleneintrag).
  • BPatG, 25.06.2009 - 5 Ni 82/09
  • BGH, 16.01.1996 - X ZR 64/93

    Streit um ein Patent zum gehälftelten Aufwickeln von Schläuchen in einem

  • BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
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