Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,890
BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63 (https://dejure.org/1965,890)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1965 - Ia ZR 218/63 (https://dejure.org/1965,890)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1965 - Ia ZR 218/63 (https://dejure.org/1965,890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer Aluminium-Silizium-Kalzium-Legierung - Mangelnde Ausführbarkeit der technischen Lehre eines Patents bis zum Abschluss des Erteilungsverfahrens - Ausführbarkeit der Lehre nach der Erteilung des Patents - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2252 (Ls.)
  • MDR 1965, 888
  • GRUR 1966, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63
    Es ist vielmehr entsprechend der vom erkennenden Senat in der Entscheidung vom 29. September 1964 - Ia ZR 285/63 - dargelegten Rechtsauffassung (GRUR 1965, 231, 233 li. Sp. unter Ziffer 2) von Amts wegen zu prüfen, ob der Klägerin noch ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents zur Seite steht.
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    b) Dem Bundespatentgericht ist weiter darin beizutreten, daß für die Prüfung der Ausführbarkeit bei Gebrauchsmustern auf die Verhältnisse am Anmelde- oder Prioritätstag abgestellt werden muß (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH u.a. Urt. v. 1.4.1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141, 145 - Stahlveredlung; Urt. v. 27.11.1975 - X ZR 29/75, GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle; Urt. v. 29.11.1983 - X ZR 87/78, GRUR 1984, 335, 336 f. - Hörgerät; BGHZ 112, 297, 301 - Polyesterfäden; Urt. v. 22.10.1991 - X ZR 73/89, BlPMZ 1992, 308, 309 f. - Antigenenachweis).
  • BGH, 29.11.1983 - X ZR 87/78

    Nichtigkeit eines Patents (Schwerhörigengerät) - Fehlende Ausführbarkeit und

    Der technische Fortschritt als Voraussetzung für die Patentierbarkeit einer technischen Lehre nach dem vor dem 1. Januar 1978 geltenden Recht (hier: PatG 1953 § 1 Abs. 1) muß - ebenso wie die Ausführbarkeit - im Zeitpunkt der Anmeldung vorhanden sein (Ergänzung BGH GRUR 1966, 141 - Stahl-Veredelung).

    Wie der Senat in der Entscheidung "Stahlveredelung" (GRUR 1966, 141) ausgesprochen hat, setzt die Patentfähigkeit einer technischen Lehre nach der bis zum Inkrafttreten des IntPatÜG am 1. Januar 1978 bestehenden Gesetzeslage voraus, daß sie bereits im Zeitpunkt der Anmeldung ausführbar ist.

  • BGH, 16.01.2018 - X ZR 89/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von Diensten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage auch nach Ablauf der Schutzfrist, wenn der Kläger ein Interesse daran hat, seine Abnehmer vor Angriffen des Beklagten wegen Patentverletzung zu schützen und damit einer Gefährdung oder Beeinträchtigung seines Absatzes entgegenzuwirken (BGH, Urteil vom 1. April 1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; Hall/Nobbe in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 81 Rn. 15).
  • BPatG, 23.07.2015 - 2 Ni 20/13

    Nichtigerklärung des europäischen Patents "Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und

    Eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage wird dadurch aber nur unzulässig, wenn der Klägerin kein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH X ZR 56/74 - Verfahren zur Herstellung von flexiblen Dauerhaftmagneten; BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung).

    Ein solches berechtigtes Interesse besteht indes, wenn - wie hier - von der Beklagten Verletzungsansprüche gegen Abnehmer der Klägerin geltend gemacht und diese dadurch bei der Verwendung des Produkts der Klägerin behindert werden (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH X ZR 56/74; BGH X ZR 183/01 - vgl. BGH GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 41).

  • BGH, 03.05.1977 - X ZR 56/74

    Nichtigkeitsklage gegen ein Patent - Unzulässigkeit der Klage wegen Erlöschen des

    Damit wird eine auf Nichtigerklärung gerichtete Klage unzulässig, sofern nicht dem Kläger ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Patents zur Seite steht (BGH GRUR 1966, 141 re. Sp. m.w. Nachw. - Stahlveredlung).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 1. April 1965 (GRUR 1966, 141 - Stahlveredlung) zugrunde lag.

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels

    Ihr Beitritt ist wirksam, weil sie ein ausreichendes rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin dargetan hat, denn ihre Rechtsvorgängerin hat möglicherweise patentverletzende Sektionaltore an eine C. BV geliefert, die deshalb von der Beklagten vor dem Landgericht Mannheim gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und der Rechtsvorgängerin der Streithelferin den Streit verkündet hat (vgl. Sen. Beschl. v. 30.5.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - landwirtschaftliches Ladegerät, Gebrauchsmustersache; Sen. Urt. v. 1.4.1965, GRUR 1966, 141 - Ia ZR 218/63, Stahlveredlung, zum Rechtsschutzbedürfnis nach Erlöschen des Patents; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 81 PatG Rdn. 8; Keukenschrijver, aaO Rdn. 110).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92

    Patent für optisches Speichermedium zum Speichern eines modulierten Impulssignals

    Da das für die Klage ausreichende Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigerklärung eines Patents nur so lange besteht, wie dieses noch wirksam ist, muß der Kläger ein eigenes Interesse an der Vernichtung des Patents dartun, wenn er nach dessen Erlöschen Klage erhebt (vgl. Sen.Urt. v. 1. April 1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141, 142 - Stahlveredelung und vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BPatG, 28.11.2017 - 6 Ni 32/16

    Antrag auf Nichtigerklärung des Patents "REDUCED COMPLEXITY SIGNAL TRANSMISSION

    Denn insoweit ist der Klägerin zu 1 grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse zuzubilligen, ihre Abnehmer vor einer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent zu schützen (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH, Urteil vom 03. Mai 1977 - X ZR 56/74 - Dauerhaftmagnete, juris).
  • BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Das Rechtsschutzbedürfnis der Nichtigkeitskläger gegen ein erloschenes Patent, das regelmäßig zu bejahen ist, wenn nicht nur die theoretische Gefahr besteht, dass der Nichtigkeitskläger oder seine Abnehmer für die Zeit vor Erlöschen des Schutzrechts wegen der Verletzung in Anspruch genommen werden (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 81, Rn. 70), entfällt aber nur, wenn der Beklagte verbindlich auf alle Ansprüche aus dem Schutzrecht, auch für die Vergangenheit, verzichtet (vgl. BGH GRUR 2010, 1084 - Windenergiekonverter; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 81, Rn. 80).
  • BPatG, 16.03.2000 - 20 W (pat) 83/99
    Daher ist von Amts wegen zu prüfen, ob die besondere Verfahrensvoraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Prüfung des Anmeldungsgegenstandes auf Patentfähigkeit und die Entscheidung über die Erteilung des nachgesuchten Patents bei Schluß der mündlichen Verhandlung noch gegeben war (BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung).
  • BPatG, 23.03.2009 - 5 Ni 6/09
  • BGH, 07.12.1993 - X ZR 130/90

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage - Patentierbarkeit der Verwendung von

  • BPatG, 12.04.2018 - 1 Ni 4/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht