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   BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63   

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https://dejure.org/1965,2607
BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63 (https://dejure.org/1965,2607)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1965 - Ia ZB 210/63 (https://dejure.org/1965,2607)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1965 - Ia ZB 210/63 (https://dejure.org/1965,2607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von Nahrungsmitteln - Eindeutige und allgemeingültige Bezeichnung einer "Geschmacksnuance" - Sachpatent und Verfahrenspatent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 395
  • GRUR 1966, 249
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Dabei ist es, wie die Rechtsbeschwerde zutreffend meint, ohne Bedeutung, daß der Nutzeffekt der Datenverarbeitung im Falle der betrieblichen Disposition nicht auf technischem, sondern auf kaufmännisch-organisatorischem Gebiet liegt (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1967, 590 - Garagentor).
  • BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86

    Kehlrinne

    Die Tatsache, daß mit einer in einem europäischen Patent unter Schutz gestellten Lehre ein Erfolg auf ästhetischem Gebiet erstrebt wird, berührt die Patentfähigkeit nicht, wenn der Erfolg mit technischen Mitteln erreicht wird (BGH, GRUR 1966, 249 - Suppenrezept; BGH, NJW 1967, 2114 = GRUR 1967, 590 - Garagentor).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum deutschen Patentgesetz kann das mit einem neuen technischen Verfahren (GRUR 1966, 249 - Suppenrezept) oder mit einer einen Gegenstand betreffenden Erfindung (GRUR 1967, 590 - Garagentor) erstrebte Ziel oder der angestrebte Erfolg auch auf ästhetischem Gebiet liegen.

  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    Die Antragstellerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass die Schaffung einer Form, die als solche lediglich das ästhetische Empfinden anspricht, auf einer technischen Lehre beruhen kann, die einem Patentschutz grundsätzlich zugänglich ist (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; Mitt. 1972, 235 - Rauhreifkerze; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 1 Rn. 45 m. w. N.).
  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer

    Ein patentbegründender Fortschritt kann auch bei einem Sachpatent zu bejahen sein, wenn der mit der neuen technischen Lehre erreichte Erfolg auf ästhetischem Gebiete liegt (Ergänzung zu BGH GRUR 1966, 249 - Suppenrezept).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR 1966, 249 - Suppenrezept) kann der Fortschritt eines neuen technischen Verfahrens auch darauf beruhen, daß das Verfahrenserzeugnis eine besondere ästhetische Wirkung hervorruft.

  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Es steht dem Patentschutz nicht entgegen, daß dieser Nutzeffekt der Lehre nicht auf technischem, sondern auf betriebswirtschaftlichem Gebiet liegt (vgl. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; BGH GRUR 1967, 590 - Garagentor; BGHZ 67, 22, 25 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Welche technisch, therapeutisch oder sonstwie - z.B. auch ästhetisch - wertvollen Eigenschaften die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältlichen Produkte haben, gehört nicht mehr zum Inhalt der nach § 26 Abs. 1 Satz 4 PatG bei der Anmeldung zu offenbarenden, Lehre und damit insbesondere auch nicht zum Bereich dessen, was mit einer "fertigen" Erfindung von der ihr zugrunde liegenden "Aufgabe" offenbart werden muß, sondern zu dem aufgrund dieser Anmeldung im Erteilungsverfahren zu erörternden Fragenkreis des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe (so hinsichtlich der Geschmackswirkungen bei einem "Suppenrezept" schon die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats Ia ZB 210/63 vom 23. November 1965).
  • BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Suppenrezept" (GRUR 1966, 249) und "Garagentor" (GRUR 1967, 590) ausgeführt hat, steht der Anerkennung eines Erfindungsgegen standes als eines technischen nicht entgegen, daß der Nutzeffekt der Erfindung auf nichttechnischem Gebiet liegt.
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74

    Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes -

    Daß die erzielte Wirkung technischer Natur sein muß, verlangt die Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht, und zwar in der Erkenntnis, daß eine auf Grund technischer Mittel erzielte Wirkung zum Beispiel auch auf geschmacklichem oder ästhetischem Gebiet liegen kann (BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; 1967, 590, 591 - Garagentor).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Wirkungsangaben tragen zu einer Lehre zum technischen Handeln nichts bei (vgl. hierzu Benkard, a.a.O., Rdn. 44 und Rdn. 62 zu § 1 PatG jeweils m.N.; aus der Rechtsprechung u.a. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; GRUR 1988, 290, 293 re. Sp. - Kehlrinne; GRUR 1986, 531, 532 [BGH 25.02.1986 - X ZR 8/85] - Flugkostenminimierung).
  • BGH, 01.07.1976 - X ZB 10/74

    Anspruch auf Eintragung eines Gebrauchsmusters - Anwendungsbereich des

    Von dem erforderlichen unmittelbaren technischen Ergebnis, dem kausal übersehbaren Erfolg, ist nämlich die Wirkung zu unterscheiden, die das technische Ergebnis auslöst und die außertechnischer Natur sein, zum Beispiel auf geschmacklichem, ästhetischem, betriebswirtschaftlichem, kaufmännisch-organisatorischem oder medizinischem Gebiet liegen kann (BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; 1967, 590, 591 - Garagentor; 1975, 549 - Buchungsblatt; BGH BB 1976, 1144 ff. - Dispositionsprogramm).
  • BGH, 07.10.1971 - X ZR 57/68

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Patents zur Herstellung von Stearinkerzen -

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