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   BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64   

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BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64 (https://dejure.org/1966,823)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1966 - Ib ZR 29/64 (https://dejure.org/1966,823)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1966 - Ib ZR 29/64 (https://dejure.org/1966,823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 575
  • GRUR 1966, 427
  • BB 1966, 515
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    Die Revision beanstandet zunächst, daß das Berufungsgericht seinen in den Anfang gestellten Erwägungen den Besitzstand der Beklagten zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung zugrunde gelegt und daher zugunsten der Beklagten die Umsatzausweitung nach der Vorwarnung mitberücksichtigt habe; hierin erblickt die Revision einen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1963, 478 - Bleiarbeiter.

    Bei der Beurteilung des Besitzstandes der Beklagten würde allerdings, worin der Revision im Grundsatz beizutreten ist, nicht entscheidend auf eine Entwicklung abgestellt werden können, die erst während des Rechtsstreits oder nach der dem Rechtsstreit unmittelbar vorausgegangenen Abmahnung eingetreten ist (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).

  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    Bei der Beurteilung der noch in der Vorinstanz anhängigen, mit der Widerklage verfolgten Unterlassungs- und Löschungsansprüche der Beklagten wird das Berufungsgericht darüber hinaus prüfen müssen, ob die Klägerin für das 35 Jahre hindurch unbenutzte Klagezeichen, das im Verkehr ernstlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, heute überhaupt noch ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung und Benutzung in Anspruch nehmen kann (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; vgl. auch GRUR 1957, 499, 500 - Wipp; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    Bei der Beurteilung der noch in der Vorinstanz anhängigen, mit der Widerklage verfolgten Unterlassungs- und Löschungsansprüche der Beklagten wird das Berufungsgericht darüber hinaus prüfen müssen, ob die Klägerin für das 35 Jahre hindurch unbenutzte Klagezeichen, das im Verkehr ernstlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, heute überhaupt noch ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung und Benutzung in Anspruch nehmen kann (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; vgl. auch GRUR 1957, 499, 500 - Wipp; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    Bei der Beurteilung der noch in der Vorinstanz anhängigen, mit der Widerklage verfolgten Unterlassungs- und Löschungsansprüche der Beklagten wird das Berufungsgericht darüber hinaus prüfen müssen, ob die Klägerin für das 35 Jahre hindurch unbenutzte Klagezeichen, das im Verkehr ernstlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, heute überhaupt noch ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung und Benutzung in Anspruch nehmen kann (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; vgl. auch GRUR 1957, 499, 500 - Wipp; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    In rechtlicher Hinsicht ist das Berufungsgericht von den u.a. der Entscheidung BGHZ 21, 66, 78 - Hausbücherei - entnommenen Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht genügt, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat.
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Auszug aus BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
    Dem Interesse der Beklagten an der Erhaltung des durch diesen Zeichengebrauch geschaffenen Zustandes steht also nicht, wie dies beim Verwirkungseinwand sonst die Regel ist, das Interesse der Inhaberin des älteren Zeichens an dessen ungestörter weiterer Benutzung gegenüber (vgl. BGH GRUR 1960, 183, 185 - Kosaken-Kaffee); vielmehr handelt es sich darum, ob bei Berücksichtigung des Gesamtverhaltens der Parteien nach Treu und Glauben das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung eines so gut wie unbekannten Zeichens, das sie während 35 Jahren und noch über den Zeitpunkt der Klägerhebung hinaus unbenutzt gelassen hatte, schutzwürdiger erscheint als der Besitzstand der Beklagten, Dies ist nach dem festgestellten Sachverhalt zu verneinen.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Ihr zweitinstanzlicher Vortrag zu dem auf das Präparat "NEURO-FIBRAFLEX" entfallenden Umsatzanteil in den Jahren 2000 und 2001 reichte zur Darlegung eines schutzwürdigen Besitzstands schon deshalb nicht aus, weil ein Besitzstand, der erst nach dem Einschreiten des Berechtigten gegen die angegriffene Kennzeichnung entstanden ist, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1966 - Ib ZR 29/64, GRUR 1966, 427, 430 - Prince Albert, m.w.N.; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 21 Rdn. 52; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 21 Rdn. 51).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    (BGH GRUR 1966, 427, 432 - Prince Albert).

    Demgegenüber wendet sich der Löschungsanspruch gegen die bloße Eintragung, seine Verwirkung kommt daher nach der im Schrifttum gebilligten Rechtsprechung dann in Betracht, wenn der Berechtigte nach Eintragung des jüngeren Zeichens ungebührlich lange mit der Geltendmachung seines Anspruchs zugewartet und in dem Verletzer die Meinung erweckt hat, er werde die Verletzung dulden (RG GRUR 1937, 708, 710 - R-Zeichen; 1940, 286, 289 - Lichtmüller; 1943, 345, 348 - Goldsonne; BGH GRUR 1952, 577, 581 - Zwilling; 1956, 558, 562 - Regensburger Karmelitergeist; 1966, 427, 432 - Prince Albert; ebenso Baumbach-Hefermehl, WZG, 10. Aufl., Anm. 21 zu § 11; v. Gamm, WZG, Anm, 15 zu § 11).

  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Das Berufungsgericht ist von den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für den Erfolg des Verwirkungseinwands gegenüber einem kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch erforderlich ist, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGHZ 21, 66, 78 - Hausbücherei; BGH, Urt. v. 28.1.1966 - Ib ZR 29/64, GRUR 1966, 427, 428 = WRP 1966, 270 - Prince Albert; Urt. v. 27.6.1980 - I ZR 70/78, GRUR 1981, 66, 68 - MAN/G - man; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 390 = WRP 1985, 210 - Familienname).
  • OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02

    Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung

    Es muss ein Zustand geschaffen worden sein, der für den Verpflichteten (Benutzer) einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte (Berechtigte) ihm nicht streitig machen kann, wenn er diesen Zustand durch sein Verhalten erst ermöglicht hat (vgl. BGH GRUR 1992, 45/47 -"Cranpool"-; ders. GRUR 1989, 449(452 -"Maritim"-; ders. GRUR 1988, 776/778 -"PPC"-; ders. GRUR 1967, 490/494 -"Pudelzeichen"-; ders. GRUR 1966, 427/430 -"Prince Albert"-; ders. GRUR 1963, 478/481 -"Bleiarbeiter"-).
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die förmliche kennzeichenrechtliche Priorität dann nicht ausschlaggebend sein kann, wenn die Inbenutzungnahme einer im Ausland bereits geschützten Kennzeichnung nach den Umständen des Falles als irreführend oder aus sonstigen Gründen als unlauter zu beanstanden sein würde (vgl. BGHZ 46, 130, 133 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; vgl. auch BGH GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/09

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Die widerspruchslose Hinnahme der Eintragung eines identischen Zeichens ist ein sehr starkes Anzeichen für die Gleichgültigkeit des Inhabers eines älteren Zeichens (BGH, GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen

    Das Berufungsgericht ist von den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht genügt, daß durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH GRUR 1966, 427, 428 - Prince Albert m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das

    Aber auch, wenn man § 11 WZG auf den Fall des langjährig unbenutzt gebliebenen und deshalb schutzunwürdigen Vorratszeichens entsprechend anwenden wollte (vgl. BGH GRUR 1966, 432, 434 - Epigran; GRUR 1966, 427 ff - Prince Albert), könnte dem Hauptantrag auf Schutzentziehung im Streitfall nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzung der Schutzunwürdigkeit der IR-Marke nicht gegeben ist., Damit erweist sich zugleich der auf dieselbe Voraussetzung abgestellte Hilfsantrag als unbegründet.
  • OLG Köln, 27.03.1998 - 6 U 137/97

    Zur Frage der Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche bei Neuzutritt eines

    Für die Frage, ob ein im Rahmen der Verwirkung beachtlicher Besitzstand geschaffen wurde, kann allerdings die Geltung einer im Ausland seit langem verbreiteten und bedeutenden Marke nicht völlig unberücksichtigt bleiben (BGH GRUR 66, 427,431 - "Prince Albert"; Baumbach/Hefermehl a.a.O., RZ 433 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

    Der Verletzer kann den Nachweis, daß er durch eine länger andauernde, redliche und ungestörte Zeichenbenutzung eine wettbewerbliche Stellung erlangt habe, die für ihn einen beträchtlichen Wert darstelle, auch auf andere Weise führen (vgl. BGH GRUR 1966, 427, 431 - Prince Albert).
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