Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1966 - Ib ZR 30/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1330
BGH, 25.02.1966 - Ib ZR 30/64 (https://dejure.org/1966,1330)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1966 - Ib ZR 30/64 (https://dejure.org/1966,1330)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - Ib ZR 30/64 (https://dejure.org/1966,1330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 70/10

    Auswirkung der Beendigung eines Lizensvertrages

    So ist der Senat für den Wahrnehmungsvertrag als selbstverständlich davon ausgegangen, dass mit der Beendigung des Vertrages das eingeräumte Recht automatisch an den Urheber zurückfällt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1966 - Ib ZR 30/64, GRUR 1966, 567, 569 - GELU; Urteil vom 21. Januar 1982 - I ZR 182/79, GRUR 1982, 308, 309 - Kunsthändler; vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 2002, 335, 336 f.).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    aa) Nach dieser Bestimmung, die der Senat auch als Revisionsgericht selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 121/58, GRUR 1960, 604, 606 - Eisrevue I - zu § 1 Buchst. a des Berechtigungsvertrages der GEMA in einer früheren Fassung; Urt. v. 25.2.1966 - Ib ZR 30/64, GRUR 1966, 567, 569 - GELU), gilt der Ausschluß der Rechtseinräumung hinsichtlich der bühnenmäßigen Aufführung nicht nur für Werke, die als Bühnenwerke für die bühnenmäßige Aufführung bestimmt sind, sondern für alle Werke, die ihrer Art nach als "dramatisch-musikalische Werke" bezeichnet werden können.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05

    Urheberrecht: Erstreckung der Nichtigkeit eines Vertrages zwischen einem

    Es kommt hinzu, dass sich in Literatur und Rechtsprechung auch schon im Jahr 2000 zahlreiche Stimmen dafür ausgesprochen hatten, entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 1 VerlG bei Verträgen zwischen dem Urheber oder Leistungsschutzrechtsinhaber und einem verwertenden Unternehmen die Geltung des Abstraktionsprinzips im Regelfall zu verneinen (Hans. OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431; E. Ulmer; Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 391; Forkel, Gebundene Rechtsübertragungen, S. 162;, Schricker, in: ders., Urheberrecht, 2. Auflage, vor §§ 28ff, Rn. 61 m. w. Nachw.; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, vor § 31 Rn. 10; Kraßer, GRUR Int 1973, 230ff, 237; Haberstumpf, in: FS Hubmann, 1985, 127ff, 136; Wente/Härle, GRUR 1997, 96) Die Rechtsprechung des BGH war keineswegs so eindeutig, wie die Beklagte zu 2 dies nun annehmen möchte (zutreffend Wente/Härle, a.a.O., S. 98: "Die Rechtsprechung ergibt kein klares Bild"), insbesondere hat der BGH in den Entscheidungen "GELU" (GRUR 1966, 567) und "Kunsthändler" (GRUR 1982, 308) die Geltung des Abstraktionsprinzips für Wahrnehmungsverträge verneint.
  • BGH, 21.01.1982 - I ZR 182/79

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des

    Die von der Klägerin abgeschlossenen Wahrnehmungsverträge sind urheberrechtliche Nutzungsverträge eigener Art. Sie weisen hier vor allem Elemente des Auftrages, insbesondere bezüglich der treuhänderischen Rechtsübertragung, sowie des Gesellschafts-, des Dienst- und des Geschäftsbesorgungsvertrages auf (vgl. BGH GRUR 1966, 567, 569 - GELU; 1968, 321, 327 - Haselnuß).

    Erlischt der Wahrnehmungsvertrag, so erlischt auch das die Grundlage für die Rechtsübertragung bildende Geschäftsbesorgungsverhältnis, ohne daß es einer Rückübertragung der urheberrechtlichen Befugnisse auf den Urheber bedarf (vgl. BGH GRUR 1966, 567, 569 - GELU).

  • OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 57/99

    Rechtsfolgen des Rücktritts von einem urheber-/Leistungsschutzrechtlichen

    (cc) In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass bei Erlöschen eines Berechtigungsvertrages mit einer Wahrnehmungsgesellschaft auch das die Grundlage für die Rechtsübertragung bildende Geschäftsbesorgungsverhältnis erlösche, und zwar mit der Wirkung, dass das Wahrnehmungsrecht ende, ohne dass es einer Rückübertragung der urheberrechtlichen Befugnisse auf den Urheber bedürfe (BGH GRUR 1966, 567 - Gelu).
  • LG Hamburg, 15.01.1999 - 308 O 229/98

    Unterlassungsanspruch eines schaffenden Künstlers bezüglich der von ihm nicht

    Diese Auffassung der Kammer entspricht der (wohl.) herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH GRUR 1982, 308, 309 "Kunsthändler"; BGH GRUR 1976, 706, 708, - "Serigrafie"; BGH GRUR 1966, 567, 569 - "GELU"; OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431, ff., 435 "Feliksas Bajoras"; Fromm/Nordemann, Rdn. 10 vor § 31; Schricker, Rdn. 61 vor §§ 28 ff.; Ulmer: Urheber- und Verlagsrecht, § 92, Ziff. 3; Wente/Härle: Rechtsfolgen einer außerordentlichen Vertragsbeendigung auf die Verfügungen in einer Rechtekette, in GRUR 1997., 96 ff.).
  • LG München I, 03.07.2003 - 7 O 8786/99

    Res factae - res fictae

    Da sich die exakte Erfassung der vergütungspflichtigen Vorgänge auf Grund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwandes regelmäßig verbietet, ist es legitim und von der Rechtsprechung auch anerkannt (BGH, GRUR 1966, 567 569? - GELU), dass Verwertungsgesellschaften die Verteilung ihrer Einnahmen auf Grund pauschalierter und generalisierender, jedoch sachgerechter Kriterien vornehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht