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   BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65   

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https://dejure.org/1967,1314
BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65 (https://dejure.org/1967,1314)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1967 - Ib ZR 4/65 (https://dejure.org/1967,1314)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1967 - Ib ZR 4/65 (https://dejure.org/1967,1314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.12.1931 - II 514/30

    Benrather Tankstellenfall

    Auszug aus BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65
    Ob eine Wettbewerbsmaßnahme gegen das Anstandegefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden und der Allgemeinheit verstößt, muß namentlich dann, wenn es sich - wie hier - um ihrer Art nach ungewöhnliche Werbemaßnahmen handelt, nach ihrem Gesamtcharakter beurteilt werden, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns ergibt (BGHZ 34, 264, 271 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; RGZ 134, 342, 350 - Benzinpreis).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65
    Im übrigen kommt es auch bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Verschenkens von Ware nicht darauf an, ob eine solche Maßnahme - wie das Berufungsgericht aus der vermeintlichen ausländischen Übung entnommen hat - betriebswirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht (BGHZ 43, 278 = GRUR 1965, 489, 491 unter c - Kleenex).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65
    Ob eine Wettbewerbsmaßnahme gegen das Anstandegefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden und der Allgemeinheit verstößt, muß namentlich dann, wenn es sich - wie hier - um ihrer Art nach ungewöhnliche Werbemaßnahmen handelt, nach ihrem Gesamtcharakter beurteilt werden, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns ergibt (BGHZ 34, 264, 271 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren; RGZ 134, 342, 350 - Benzinpreis).
  • RG, 24.06.1939 - II 190/38

    Zum Begriff der Warenprobe.

    Auszug aus BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65
    Die unentgeltliche Warenabgabe könne auch dann nicht verwehrt sein, wenn sie sich als betriebswirtschaftlich gerechtfertigtes und für die Allgemeinheit unschädliches Werbemittel erweise (RGZ 160, 385, 389).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Ob eine Wettbewerbsmaßnahme, die in der Gewährung von geldwerten Vorteilen besteht und nicht von den Verboten der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes erfaßt wird, gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt, ist nach ihrem Gesamtcharakter zu beurteilen, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns, gegebenenfalls auch der mitverfolgten öffentlichen Interessen ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.1967 - Ib ZR 4/65, GRUR 1967, 256, 257 - stern; BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; 123, 330, 334 - Folgeverträge I; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Einl. UWG Rdn. 106).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem Versprechen

    Bereits vor Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung war auch im Anwendungsbereich des § 1 UWG allgemein anerkannt, dass beispielsweise ein Hersteller grundsätzlich berechtigt ist, einem Zwischenhändler Vorteile einzuräumen, um dadurch den Absatz gegenüber dem Endabnehmer zu fördern (BGH GRUR 1967, 256, 257 - "Stern"; KG NJWE-WettbewR 2000, 5, 6).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 106/95

    Zulässigkeit der Gewährung von Vorteilen an den Handel zum Zwecke der

    Auch wenn dem, dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1967 (GRUR 1967, 256 "Stern") zugrunde liegenden Fall hatten die Großhändler keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen der Verlag ein Heft des "Stern" kostenlos zur Verfügung stellte.
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