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   BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64   

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https://dejure.org/1966,1314
BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64 (https://dejure.org/1966,1314)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1966 - Ib ZR 110/64 (https://dejure.org/1966,1314)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1966 - Ib ZR 110/64 (https://dejure.org/1966,1314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich einer Nachahmung im Sinne des Geschmacksmustergesetzes - Geschmacksmusterschutz für einen Leuchtenarm - Reichweite des Schutzes eines Geschmacksmusters - Voraussetzungen zur Versagung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kronleuchter

    §§ 1, 7 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1181
  • MDR 1967, 286
  • GRUR 1967, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 103/56

    Gartensessel

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Ist objektiv die Nachbildung zu bejahen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Gestalter des angegriffenen Modells das Geschmacksmuster gekannt hat (BGH GRUR 1958, 97, 98 - Gartensessel).

    Hätte der Beklagte schließlich, wie das Berufungsgericht annimmt, durch Verwendung von Kunststoffkarton in einer zur Begründung eigenen Geschmacksmusterschutzes ausreichenden, also schöpferischen Weise eine vom Stoff ausgehende neue und eigentümliche ästhetische Wirkung erzielt (hierzu vgl. BGH GRUR 1958, 97, 98 - Gartensessel), so würde auch daß es nicht ausschließen können, daß seine Gestaltung in das auf der Form des von der Klägerin hinterlegten Modells beruhende Geschmacksmusterrecht eingriffe.

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt objektiv vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des hinterlegten Modells wesentlichen, d.h. die seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Formmerkmale ganz oder teilweise übernommen sind (RGZ 154, 321, 325; BGHZ 5, 1, 3 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I).

    Die für den ästhetischen Eindruck wesentlichen Formmerkmale eines schöpferischen Werkes entziehen sich meist der genauen Wiedergabe durch Worte (BGHZ 5, 1, 4) [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51]; der Tatrichter steht deshalb gegenüber einem derartigen Einwand vor der Schwierigkeit, eine hinreichend bestimmte Anschauung davon zu gewinnen, wie das dem inneren Auge des Gestalters vorschwebende Bild der angegriffenen Form ausgesehen hat.

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Für diesen Fall hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 9. Februar 1966, Ib ZR 13/64 - Laternenflasche), daß die Neuheit des Klagemusters in der Regel nicht durch Formgebungen in Frage gestellt werden kann, deren einzelne Gestaltungselemente dem Gericht nicht dargelegt werden können, und daß dies vor allem dann gilt, wenn ein Laie auf dem Gebiet der Formgestaltung nur eine "Ähnlichkeit" der zu vergleichenden Modelle zu bezeugen vermag.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Deshalb sind für den Inhaber des Geschmacksmusters grundsätzlich alle Verwendungszwecke unabhängig von der Art des verwendeten Werkstoffs geschützt (BGH GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Dabei ist von den Übereinstimmungen, nicht von den Abweichungen auszugehen (BGH GRUR 1965, 198, 201 - Küchenmaschine).
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58

    Chérie

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Bei der tatsächlichen Würdigung ist hierbei von besonderer Bedeutung, ob das angegriffene Modell in seinen Abmessungen mit dem geschützten Geschmacksmuster völlig oder nahezu übereinstimmt (BGH GRUR 1960, 256 - Chérie).
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Auch geht es hier nicht um die Frage, ob Geschmacksmusterschutz deshalb auszuscheiden hat, weil es sich um gestalterische Feinheiten handelt, die nur ein auf dem gleichen Gebiet arbeitender Sachkenner am körperlichen Erzeugnis herauszufühlen vermöchte (vgl. dazu BGHZ 22, 218 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost; LM Nr. 7 zu GeschmMG - Zündaufsatz).
  • RG, 14.04.1937 - I 221/36

    1. Ist es zulässig, eine von vornherein für mehr als 3 Jahre beanspruchte

    Auszug aus BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64
    Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt objektiv vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des hinterlegten Modells wesentlichen, d.h. die seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Formmerkmale ganz oder teilweise übernommen sind (RGZ 154, 321, 325; BGHZ 5, 1, 3 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 23/12

    Bolerojäckchen

    Die Aufklärung des Sachverhalts kann allerdings bestimmte Kenntnisse erfordern, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig machen, wenn der Richter nicht über eigene Sachkunde verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 110/64, GRUR 1967, 375, 377 - Kronleuchter; Urteil vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 66/80, NJW 1982, 1049, 1050; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 Rn. 48 f. - Kettenradanordnung II).
  • OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13

    Design: Voraussetzung der Eigenart eines Designs; Offenbarung von

    Es ist der Klägerin zwar darin zuzustimmen, dass eine fehlende Eigenart nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein Zeuge bekundet, es seien bereits vor dem Anmeldetag ähnliche Erzeugnisse von Dritten verbreitet worden, wenn nicht zugleich einzelne Erscheinungsmerkmale dargelegt werden (vgl. BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; GRUR 1967, 375, 378 - Kronleuchter; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 42 Rn. 40).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß sich Inhalt und Umfang des Geschmacksmusters bei der Hinterlegung von Abbildungen des Modells danach bestimmen, welche konkrete, das ästhetische Empfinden ansprechende Form die Abbildung erkennbar macht, wobei es auf das Anschauungsvermögen eines durchschnittlichen, auf dem betreffenden Gebiet tätigen Modellgestalters ankommt (BGH GRUR 1967 S. 375, 377 - Kronleuchter).

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).

  • LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99

    Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung

    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. für seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente, ganz oder teilweise übernommen sind, wobei bei dieser vergleichenden Betrachtung von den Übereinstimmungen und nicht von Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375 (377); BGH GRUR 1976, 261 (263)), so dass entscheidend auf den Gesamteindruck abzustellen ist (Nirk/Kurtze, § 5 GeschmMG, Rn.38; Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001 - AZ.: 4 U 87/01), da sich der Charakter eines Modells nicht als bloße Summe seiner einzelnen Merkmale darstellt, sondern sich gerade aus dem Zusammenspiel dieser Merkmale ergibt, die dem Modell seine unverwechselbare Gestalt geben (Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01).

    Zudem führt eine starke Übereinstimmung zwischen den Geschmacksmuster und der Nachbildung, so, wie sie auch vorliegend gegeben ist, zu einem Anscheinsbeweis hinsichtlich des subjektiven Nachbildungstatbestandes (vgl. BGH GRUR 1967, 375 (377), BGH GRUR 1981, 269 (272)).

  • LG Frankenthal, 28.10.2014 - 6 O 161/14

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche im Zusammenhang mit Arrangements von

    Die Aufklärung des Sachverhalts kann zwar bestimmte Kenntnisse erfordern, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig machen, wenn der Richter nicht über eigene Sachkunde verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 2.12.1966 - Ib ZR 110/64, GRUR 1967, 375, 377 - Kronleuchter; Urteil vom 27.10.1981 - VI ZR 66/80, NJW 1982, 1049, 1050; Urteil vom 22.12.2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49, Rdnr. 48f. - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. die seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungsmerkmale ganz oder teilweise übernommen sind, wobei von den Übereinstimmungen und nicht von den Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375, 377 zu III - Kronleuchter).
  • BGH, 01.03.1974 - I ZR 123/72

    Schutz eines Geschmacksmusters allein durch die geschmackliche Wirkung des

    Die Rechtsprechung, derzufolge Inhalt und Umfang des geschmacksmusterrechtlichen Schutzes sich nach dem niedergelegten Muster, nicht aber nach der in der Anmeldung gegebenen wörtlichen Beschreibung bestimmen, beruht darauf, daß sich die für den ästhetischen Eindruck wesentlichen Gestaltungsmerkmale vielfach einer genauen Wiedergabe durch Worte entziehen (BGH GRUR 1967, 375, 378 - Kronleuchter).
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