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   BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65   

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https://dejure.org/1967,295
BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65 (https://dejure.org/1967,295)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1967 - Ib ZR 32/65 (https://dejure.org/1967,295)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1967 - Ib ZR 32/65 (https://dejure.org/1967,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer irreführenden Werbung - Ermittlung der Vorstellung über den Inhalt eines Werbespruchs - Anforderungen an einen unerlaubten Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 259
  • NJW 1967, 1509
  • MDR 1967, 561
  • GRUR 1967, 592
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 141/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65
    Denn wenn es sich um die Verletzung solcher Vorschriften handelt, die zum Schutz der Allgemeinheit gegenüber den Gefahren einer bestimmten Werbung dienen, dann ist dieses Verhalten auch dann als wettbewerbswidrig zu mißbilligen, wenn andere ebenfalls dieser Regelung zuwiderhandeln (vgl. BGH GRUR 1963, 536, 538 - Iris).
  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65
    Diese Begriffsbestimmungen sind nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichtes zwar keine verbindlichen Rechtsnormen, was namentlich dann zu beachten ist, wenn ihrer Anwendung das Allgemeininteresse entgegenstehen würde (BGH GRUR 1967, 30, 32 - Rumverschnitt); in einzelnen ihrer Bestimmungen schlägt sich aber nieder, was in der einschlägigen Branche gerade mit Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit als wettbewerbsgerechtes Verhalten anerkannt ist (in dieser Richtung wohl auch Holthöfer - Juckenack - Nüse, a.a.O. S. 376 f; Zipfel, a.a.O. Abschn. C 418 Anm. 1 zu Art. 1).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65
    Dabei ist gerade in Wettbewerbsfällen zu berücksichtigen, daß der Tatrichter den häufig komplexen Eindruck einer Werbemaßnahme innerhalb der Grenzen seiner Lebenserfahrung selbst würdigen darf (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel) und daß die Ausführungen der Parteien im wesentlichen Anregungen für eine lebensnahe Beurteilung darstellen.
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65
    Dabei ist gerade in Wettbewerbsfällen zu berücksichtigen, daß der Tatrichter den häufig komplexen Eindruck einer Werbemaßnahme innerhalb der Grenzen seiner Lebenserfahrung selbst würdigen darf (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel) und daß die Ausführungen der Parteien im wesentlichen Anregungen für eine lebensnahe Beurteilung darstellen.
  • RG, 27.10.1921 - VI 273/21

    Verhandlungsgrundsatz; Stillschweigen beim Vertragsschluss

    Auszug aus BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65
    Ein Gericht darf zwar nichts zur Grundlage seiner Entscheidung machen, was nicht behauptet worden ist; es ist aber im Rahmen der Beweiswürdigung nicht gehindert, aus dem vorgetragenen Tatsachenstoff aufgrund seiner Lebenserfahrung Schlüsse zu ziehen, die keine der Parteien gezogen hat (RGZ 103, 95, 96; Wieczorek, ZPO, Anm. B II zu § 282).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung (vgl. dazu BGHZ 47, 259, 261 - Gesunder Genuß) grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen.
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt.

    Deshalb verstößt eine werbende Aussage, die pauschal auf gesundheitsfördernde oder gesundheitlich unbedenkliche Wirkungen hindeutet, sowohl als Warenkennzeichnung wie als Vorspann für den Vertrieb einer Spirituose, die als alkoholisches Genußmittel angeboten wird, grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinne des § 1 UWG (BGH GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß).

    Auch in dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1967 "Gesunder Genuß" (BGHZ 47, 259, 265 = GRUR 1967, 592) ist eine allgemein gehaltene gesundheitsbezogene Werbeaussage für eine hochprozentige Spirituose ohne Rücksicht auf ihre "Richtigkeit" als wettbewerbswidrig angesehen worden.

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 238/87

    Aus Altpapier - Irreführung einer Werbung für ein Papierprodukt

    Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung (vgl. dazu BGHZ 47, 259, 261 Gesunder Genuß) grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1981 - 2 A 27/81

    Rechtmäßigkeit eines benutzten Werbespruchs ; Irreführende Bezeichnung eines

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  • OLG Oldenburg, 01.09.2005 - 1 U 51/05

    Verstoß gegen das Irreführungsgebot des § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch

    Im Hinblick auf den hohen Rang der Gesundheit als Rechtsgut und der im Bereich der Heilmittel und Gesundheitswerbung bestehenden besonderen Anfälligkeit des Durchschnittsverbrauchers für Täuschungen und Fehlvorstellungen gelten nach zutreffender Rechtsprechung hier strenge Maßstäbe hinsichtlich der Wahrheit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung (sog. Strengeprinzip; vgl. BGHZ 47, 259; BGH GRUR 1975, 664; GRUR 1990, 604, 605; GRUR 1992, 874, 876; Doepner, § 3 HWG, Rdnr. 22, m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Dies gilt in besonderem Maße im Bereich der Gesundheitswerbung, da diese im Hinblick auf die leichte Verführbarkeit kranker und hilfsbedürftiger Menschen bei der Suche nach Heilung (vgl. BGH Urt. vom 6. November 1981 - I ZR 158/79, GRUR 1982, 311, 313 - Berufsordnung für Heilpraktiker m. w. Nachw.) wettbewerbsrechtlich strengen Anforderungen unterliegt (vgl. BGHZ 47, 259, 261 - Gesunder Genuß; BGH Urt. vom 25. November 1977 - I ZR 62/76, GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung m. w. Nachw.; speziell zur Irreführung bei der Heilberufswerbung BGH Urt. vom 6. November 1981 - I ZR 158/79, GRUR 1982, 311, 312 - Berufsordnung für Heilpraktiker; Urt. vom 4. Juli 1985 - I ZR 147/83, GRUR 1985, 1064, 1065 - Heilpraktikerbezeichnung).
  • LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11

    Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen

    Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung (vgl. dazu BGHZ 47, BGHZ 47 Seite 259, BGHZ 47 Seite 261 = GRUR 1967, GRUR Jahr 1967 Seite 592 Gesunder Genuß) grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen.
  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 117/71

    Gerichtliches Verbot der Bahauptung der Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit einer

    Gerade aber auf dem Gebiet der Lebens- und Genußmittel, die einerseits geeignet sind, nachteilige Wirkungen auch auf die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden zu haben, andererseits wegen ihres Geschmacks oder Geruchs oder Aromas den Menschen besonders zum Verzehr anlocken, muß jeglicher Zweifel an den Wirkungen zu einer Beschränkung der Werbeaussagen führen, eben weil sonst die Gefahr besteht, daß der Mensch angesichts der anlockenden, negative Wirkungen verharmlosenden oder verschweigenden, positive Wirkungen verallgemeinernden Werbeaussagen seine vielleicht gefühlsmäßig bestehenden Hemmungen überwindet und seiner Gesundheit durch den Verbrauch Schaden zufügt (vgl. BGHZ 47, 259 - Gesunder Genuß).
  • LG Hamburg, 27.11.1991 - 315 O 360/91

    Unzulässige Werbung für Knoblauchmedikamente; Verstoß gegen das

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  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 78/74

    Idee-Kaffee III

    Überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht wird, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen (vgl. BGHZ 47, 259 - Gesunder Genuß); der erkennende Senat hat weiter in dem Urteil vom 23. Februar 1973 - I ZR 117/71 (GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee) - ausgeführt, daß gerade bei Genußmitteln jeglicher Zweifel an den Wirkungen des Erzeugnisses auf die Gesundheit eine Beschränkung der Werbung erfordert und das auch gilt, soweit in der Werbung auf einzelne Organe wie Leber und Galle hingewiesen wird.
  • LG Heidelberg, 14.06.2005 - 11 O 34/04

    Irreführende Werbung für essbare Riegel durch die Behauptung von spezifischen

  • OLG Köln, 07.02.1992 - 6 U 122/91

    Werbeaussage "Umweltbewußt bauen, gesund wohnen mit Kalksandstein": irreführend?

  • BGH, 27.03.1981 - I ZR 1/79

    Schlangenzeichen

  • KG, 27.02.1991 - 27 U 3291/89

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Arzneimittelwerbung; Voraussetzungen

  • LG Berlin, 19.07.1994 - 16 O 239/94

    Gesundheitsbezogene Werbung; Anforderungen an die Täuschungsgeeignetheit einer

  • VG München, 12.01.1994 - M 9 K 92.4299

    Voraussetzungen einer Irreführung bei der Werbung für die Wirkungen von

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede

  • OLG Hamm, 19.12.1989 - 4 W 128/89

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung; Verwendung der Silbe "bio"

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 74/72

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung des Verkehrs durch Bezeichnung einer

  • BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66

    Möglichkeit der jederzeitigen Lieferung von Schneideinsätzen durch Mitbewerber im

  • KG, 05.12.1990 - 27 U 121/89

    Werberechtliche Zulässigkeit eines Schaufensterspots; Gesundheitsbezogene oder

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