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   BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65   

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https://dejure.org/1967,1347
BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65 (https://dejure.org/1967,1347)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1967 - Ib ZR 75/65 (https://dejure.org/1967,1347)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - Ib ZR 75/65 (https://dejure.org/1967,1347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Preisnachlass im Einzelhandel für einen bestimmbaren Personenkreis - Abführung einer Provision an den Arbeitgeber für die Vermittlung seiner Arbeitnehmer als Kunden im Einzelhandel - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes (RabG) - Klageänderung im Revisionsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 301
  • GRUR 1968, 266
  • DB 1968, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65
    Die von einem Einzelhandelsverband gegen die Firma L.-S. bei dem Landgericht Lübeck - 8 O 62/63 - eingereichte Unterlassungsklage, die dieses geänderte Verfahren zum Gegenstand hatte, ist inzwischen vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 147/64 - als unbegründet abgewiesen worden.

    Insbesondere kann die Revision sich hierfür nicht auf den Grundsatz berufen, daß bei der Auslegung des Rabattgesetzes auch wirtschaftliche Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1967, 371, 372 - BSW).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 2. Dezember 1966 GRUR 1967, 371, 374 unter d) bereits ausgeführt hat, kommt es für die rabattrechtliche Betrachtung nicht auf das für den Käufer erzielte wirtschaftliche Ergebnis, sondern auf den Weg an, auf dem das Ergebnis erzielt wird.

    In dieser Form ist der Antrag aus den Gründen des Urteils vom 2. Dezember 1966 (GRUR 1967, 371 ff) als unbegründet abzuweisen.

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65
    Diese wäre im Revisionsrechtszug grundsätzlich unzulässig (RGZ 160, 202, 212; BGHZ 11, 192, 195) [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52], wobei der entscheidende Gesichtspunkt darin liegt, ob dem Revisionsgericht mit dem geänderten Klageantrag ein neuer Tatsachenstoff unterbreitet wird, dessen Prüfung ihm auf Grund der Vorschrift des § 561 ZPO verwehrt ist (Fischer in Anm. LM Nr. 20 zu § 561 ZPO; BGH LM Nr. 27 zu § 561 ZPO).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer der Ware zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 - WIR-Rabatt; Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41).

    Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I; Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate; Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf).

    Für die rabattrechtliche Beurteilung des Zusammenwirkens eines Dritten mit dem Verkaufsunternehmer ist eine Unterscheidung danach, ob der Dritte der "Verkäuferseite" oder der "Käuferseite" zuzurechnen ist, grundsätzlich ohne Belang (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Seydel in Anm. zu BGH BSW I, GRUR 1967, 374, 375; Prölls DB 1967, 1355, 1356 f.) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; denn auch in letzterem Fall kann ein gemeinsames Zusammenwirken der zwischengeschalteten Organisation mit dem Verkaufsunternehmen gegeben sein, das darauf ausgerichtet ist, dem Kunden einen Teil des Kaufpreises unmittelbar gut zu bringen (v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41 [S. 1211]; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 57, 58; Prölls aaO).

    Unabhängig davon, daß auch die wirtschaftliche Zurechnung der Leistung eines am Zustandekommen des Kaufvertrags beteiligten Dritten zugunsten einer bestimmten Käufergruppe einen unzulässigen Preisnachlaß im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG darstellen kann (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 268 - BSW II; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 164/80, GRUR 1983, 682, 684 - Fach-Tonband-Kassetten), verwehren es die Feststellungen im Streitfall, den bestimmungsgemäß an den Käufer auszuzahlenden Bonus-Geldbetrag als eine Provision des Bonusrings zu verstehen.

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Erbringt ein Dritter eine Leistung, die dazu führt, daß der Verbraucher bestimmte Waren billiger erwirbt, so müssen besondere rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Dritten bestehen, um aus wirtschaftlicher Sicht einen Preisnachlaß des Verkäufers annehmen zu können (BGH Urteile vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 147/64 - und vom 20. Dezember 1967 - Ib ZR 75/65 - GRUR 1967, 371; 1968, 266).
  • OLG Köln, 07.05.1999 - 6 U 113/98

    Bausparverträge; Abschlußgebühr; Rabattverstoß

    Für die rabattrechtliche Betrachtung kommt es nicht auf das erzielte wirtschaftliche Ergebnis, sondern allein auf den Weg an, auf dem das Ergebnis erzielt wird (BGH GRUR 1968, 266, 267 - "BSW II" -).
  • OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95

    BONUS-KARTE

    Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer - hier den Antragsgegnern - zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (BGH WRP 1990, 286, 287 - , Bonusring"; BGH GRUR 1960, 495, 498 - ,WIR-Rabatt"; BGH GRUR 1968, 266, 267 - ,BSW II").
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

    Untersagt wird nur, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß der Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preis dem Letztverbraucher einen Nachlaß, und zwar bei Barzahlungsverkäufen einen 3 % übersteigenden Nachlaß, oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; 1967, 371, 372 - BSW I; 1968, 266, 267 - BSW II; 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt).
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