Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,300
BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65 (https://dejure.org/1968,300)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1968 - Ib ZR 148/65 (https://dejure.org/1968,300)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1968 - Ib ZR 148/65 (https://dejure.org/1968,300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 325
  • NJW 1968, 746
  • MDR 1968, 382
  • GRUR 1968, 443
  • DB 1968, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Diesem grundsätzlichen Verbot hat die Rechtsprechung allerdings schon früh einen allgemeinen Ausnahmegrundsatz gegenübergestellt, nach dem ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu bestand und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (vgl. BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen; BGH, Urt. v. 3.5.1974 - I ZR 52/73, GRUR 1974, 666, 668 = WRP 1974, 400 - Reparaturversicherung; Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 21/87, GRUR 1989, 668, 669 - Generikum-Preisvergleich; Urt. v. 19.9.1996 - I ZR 72/94, GRUR 1997, 304, 305 = WRP 1997, 179 - Energiekosten-Preisvergleich II).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Soweit ausnahmsweise auch wirtschaftliche Interessen in die Beurteilung einbezogen worden sind, ist stets daran festgehalten worden, daß diese es nicht rechtfertigen können, den Mitbewerber ohne wirkliche Notwendigkeit in den Werbevergleich einzubeziehen, vielmehr eine solche Einbeziehung - jedenfalls eines konkreten Mitbewerbers (vgl. BGHZ 49, 325, 329 f 40 % können Sie sparen) - stets voraussetzt, daß die wirtschaftlichen Vorteile der eigenen Leistung auf andere Weise nicht wirksam vermittelt werden können (vgl. RGZ 143, 362, 367 f - Bromural; BGH, Urt. v. 9.10.1964 - Ib ZR 149/62, GRUR 1965, 309, 310 - gemafrei).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 21/87

    "Generikum-Preisvergleich"; Zulässigkeit eines Preisvergleichs für

    Er kann - was das Berufungsgericht ebenfalls rechtsirrtumsfrei gesehen hat - ausnahmsweise zulässig sein, wenn er aus hinreichendem Anlaß erfolgt und seine Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten; der hinreichende Anlaß kann sich auch aus einem beachtlichen Aufklärungsinteresse der Allgemeinheit ergeben (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 325, 329 u. 330 - 40 % können Sie sparen? BGH, Urt. v. 20.2.1986 - I ZR 202/83, GRUR 1986, 618, 620 = WRP 1986, 465 - Vorsatz-Fensterflügel m.w.N.).

    Wird somit auf der Grundlage dieser Unterstellung ein Interesse der angesprochenen Verkehrskreise an der Information über Preisverhältnisse und damit ein Anlaß für vergleichende Preisangaben angenommen, so kann dies allein noch nicht die konkrete Form der Werbung rechtfertigen; vielmehr bleibt zu prüfen, ob zur Befriedigung des unterstellten Aufklärungsinteresses auch die von der Beklagten gewählte konkrete Form der Werbeaussage erforderlich war (vgl. BGHZ 49, 325, 330 - 40 % können Sie sparen; BGH, Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 = WRP 1970, 264 - Tauchkühler).

    Schon diese Form eines Preisvergleichs, in der ein Mitbewerber weder beim Namen genannt noch unnötig erkennbar gemacht worden wäre (vgl. BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen), hätte die angesprochenen Versicherer ausreichend über den Umfang der Kostenvorteile der Arzneimittel der Beklagten unterrichtet; bei konkretem Interesse für Einzelheiten hätten die Adressaten des Schreibens sich unschwer an Hand der für jedermann zugänglichen Preislisten (sog. Rote Liste u.ä.), gegebenenfalls sogar durch Rückfragen bei der Beklagten selbst, näher informieren können.

  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 11/85

    Cola-Test

    Der Tatbestand der kritisierenden herabsetzenden Werbung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGH GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen) erfordert, daß der Werbende die eigene Ware durch Herabsetzung der Ware des Mitbewerbers besonders herauszuheben sucht (BGH GRUR a.a.O. S. 49 - Betonzusatzmittel).
  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Beklagte zur Verbreitung der beanstandeten Angaben berechtigt war, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers dann als erlaubt angesehen wird, wenn - wie bereits angedeutet - hinreichender Anlaß dazu besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 42, 134, 147 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Richtpreis; GRUR 1966, 92, 94 - Bleistiftabsätze; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGHZ 50, 1 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand).

    Denn die Statthaftigkeit kann sich im Einzelfall aus dem Wesen des Wettbewerbs ergeben, der sich nach Möglichkeit auf die Werbung mit der Leistung als solcher beziehen soll, so daß es in einer Zeit, in der die Werbung mehr und mehr zu nicht nachprüfbaren, allgemein gehaltenen Angaben übergeht, nur erwünscht ist, wenn der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt wird (vgl. BGH GRUR 1967, 596, 598 - Kuppelmuffenverbindung; BGHZ 49, 325, 329) [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] .

  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68

    Vergleichende Werbung - Vergleich elektrisch betriebener Milchkühlgeräte -

    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze entsprechen jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers im allgemeinen dann als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45/48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283 - Schornsteinauskleidung).

    In dem vor Erlaß des Berufungsurteils verkündeten, aber erst später veröffentlichten Urteil BGHZ 49, 325 (- 40 % können Sie sparen -) ist dann grundsätzlich ausgesprochen worden, daß ein hinreichender Anlaß für eine vergleichende Werbung in der Wahrnehmung eines berechtigten Interesses liege und daß ein solches Interesse nicht ausschließlich in der Person des Wettbewerbers vorliegen müsse, daß es vielmehr auch durch ein schutzwürdiges Bedürfnis der Allgemeinheit nach sachgemäßer Aufklärung begründet sein könne (a.a.O. 330).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird eine solche werbende Bezugnahme des Händlers auf den Herstellerpreis auch nicht dadurch unzulässig, daß andere Händler die Herstellerempfehlung - soweit diese dadurch nicht gegenstandslos wird - ebenfalls unterschreiten und der Kaufinteressent sich darüber in Unklaren ist (vgl. Senatsurteil 20 % unter dem empfohlenen Richtpreis, a.a.O.; Richtpreiswerbung II, a.a.O.; ferner BGHZ 49, 325, 326, 327 - GRUR 1968, 443, 445 - WRP 1968, 199, 200-40 % können Sie sparen).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 202/83

    Vorsatz-Fensterflügel

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen ist ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen des Mitbewerbers als Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot einer vergleichenden Werbung im allgemeinen nur dann als erlaubt anzusehen, wenn ein hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn sich die Angaben nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können sie sparen; BGH GRUR 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung; BGH GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; BGH GRUR 1971, 159, 160 - Motorjacht; BGH GRUR 1981, 748, 749 - Leserstrukturanalyse).
  • OLG Dresden, 25.08.1998 - 14 U 3276/97

    Anonymisierte Krankenkassen-Preis-/Leistungsvergleiche

    Von den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 2.5.1996 - I ZR 152/94, WRP 1996, 1097 ff. - Preistest; BGHZ 49, 325 - "40 % können Sie sparen") unterscheide sich der Streitfall vor allem dadurch, daß der Preis-/Leistungsvergleich den Interessenten nicht ungefragt übermittelt werde und nicht wahrheitswidrig vorspiegele, dem Verbraucher eine repräsentative Übersicht zu verschaffen.
  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 140/92

    Vergleichende Werbung; Konkurrenzpräparate

    Die Fallgruppe der kritisierenden vergleichenden Werbung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Werbende die eigene Ware durch Herabsetzen der Waren des Mitbewerbers besonders hervorzuheben versucht (vgl. BGH GRUR 1962, 45, 49 - "Betonzusatzmittel"; GRUR 1967, 45, 49 = BGHZ 49, 325 - "40 % können sie sparen"; GRUR 1987, 49, 50 - "Cola-Test").
  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

  • OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97

    Irreführende Alleinstellungsbehauptung eines Hörfunksenders als

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 17/87

    Wettbewerbsrechtliche Schutzrechte i.R.d. Herstellung und des Vertriebs von

  • BGH, 27.11.1970 - I ZR 89/68

    Motoryacht

  • BGH, 24.11.1972 - I ZR 157/71

    Wettbewerbsverstöße bei der Herstellung und dem Vertrieb von Bitterspirituosen -

  • OLG Stuttgart, 12.07.1991 - 2 U 29/91

    Sittenwidrigkeit der Werbung eines Partnervermittlungsinstitutes mit eigener

  • BGH, 29.05.1970 - I ZR 49/68

    Verwendung der Bezeichnung "gemafrei" bei der Werbung für Schallplatten -

  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 105/70

    Verletzung der Lauterkeit des Wettbewerbs durch Veröffentlichung vergleichender

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht