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   BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66   

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BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66 (https://dejure.org/1968,329)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1968 - VI ZR 200/66 (https://dejure.org/1968,329)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1968 - VI ZR 200/66 (https://dejure.org/1968,329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Sammelbildern von Fußball-Nationalspielern - Annahme einer Verletzung berechtigter Interessen - Störung von gewerblicher Betätigung durch Rundschreiben an Grossisten - Bundesligaspieler als Person der Zeitgeschichte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Ligaspieler

    §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 288
  • NJW 1968, 1091
  • NJW 1968, 1329 (Ls.)
  • MDR 1968, 484
  • GRUR 1968, 652
  • GRUR 1968, 652 (645 ?)
  • BB 1968, 397
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66
    Berechtigte Interessen der Spieler (§ 23 Abs. 2 KunstUrhG) können verletzt sein, wenn die Bildnisse entstellend sind oder wenn sie den privaten Bereich der Abgebildeten betreffen (BGHZ 24, 200, 208) [BGH 10.05.1957 - I ZR 234/55].
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66
    § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG schränkt das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bildnis ein, um den Bedürfnissen der Allgemeinheit an einer sachgerechten bildmäßigen Unterrichtung über Persönlichkeiten und Geschehnisse der Zeitgeschichte Rechnung zu tragen (BGHZ 20, 345).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Für die Fußballspieler der Bundesliga hat der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich entschieden (vgl. BGHZ 49, 288 ).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Auch ist zutreffend, dass jedenfalls keine klassische (Testimonial-)Werbung erfolgt ist und aus Sicht des Durchschnittslesers der Kläger weder die Zeitung der Beklagten noch die den Hauptgewinn und den dahinterstehenden Kreuzfahrtanbieter angepriesen hat, für gut gehalten oder aktiv beworben hat, so dass weder seine Person unmittelbar vermarktet wird (wie bei Merchandising-Produkten bei BGH v. 14.10.1986 - VI ZR 10/86, NJW-RR 1987, 231, 232 - Nena, BGH v. 01.12.1999 - I ZR/97, GRUR 2000, 709 - S, für Fußball-Sammelbilder BGH v. 20.02.1968 - VI ZR 200/66, GRUR 1968, 652, 653 f. - Ligaspieler) noch ein sog. Imagetransfer wie bei klassischer Produktwerbung (vgl. nur BGH v. 08.05.1956 - I ZR 62/54, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138 - Familie O; v. 26.06.1979 - VI ZR 108/78, GRUR 1979, 732 - Fußballtor, v. 14.04.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557 - Talkmaster-Foto, BGH v. 01.12.1999 - I ZR/97, GRUR 2000, 709 - S) stattgefunden hat.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Denn es handelt sich nicht um einen Fall einer unzulässigen Verwendung von Bildern einer Person auf unmittelbar zum Verkauf angebotenen Produkten, was regelmäßig als geradezu klassischer Fall einen Anspruch auf eine Lizenzanalogie tragen würde (für Merchandising-Produkte BGH v. 14.10.1986 - VI ZR 10/86, NJW-RR 1987, 231, 232 - K; BGH v. 01.12.1999 - I ZR/97, GRUR 2000, 709 - L BGH v. 20.02.1968 - VI ZR 200/66, GRUR 1968, 652, 653 f. - M), wenn nicht ausnahmsweise schutzwürdige Informationsinteressen der Öffentlichkeit befriedigt würden (so für den Abdruck von Kampfszenen aus Fußballspielen in einem Kalender BGH v. 06.02.1979 - VI ZR 46/77, GRUR 1979, 425 - N; für Gedenkmünze mit Abbild eines Staatsmannes BGH v. 14.11.1995 - VI ZR 410/94, AfP 1996, 66).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Das gilt nicht nur, wenn das Bildnis zum Zwecke der Werbung Verwendung findet, sondern auch dann, wenn es auf andere Art im geschäftlichen Interesse ausgenutzt wird (BGHZ 49, 288, 293; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203, 2204).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auf diese Ausnahmevorschrift kann sich nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsbedürfnis der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (BGHZ 20, 345, 350; 49, 288; Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203, 2204; vom 26. Juni 1979 und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    b) Allerdings kann eine Einwilligung gemäß § 22 Satz 1 KUG auch stillschweigend erteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 49, 288, 295; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - VersR 1996, 204, 205 [Abschiedsmedaille]).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Doch kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen, wer das Bildnis wie hier allein zur Werbung für eine Ware ausnutzt; es entspricht nicht dem Sinn der Regelung, diesem ausschließlich gewerblichen Interesse gegenüber dem Interesse der Person zur Durchsetzung zu verhelfen (BGHZ 49, 288; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 = GRUR 1979, 425 st. Rspr.).

    Mag auch die Person des Klägers für den Werbezweck nicht ausschlaggebend gewesen sein, weil mit dem Bildnis nur "Brillanz und Schärfe" des Fernsehgeräts demonstriert werden sollten, so brauchte er sich doch auch nicht auf diese Weise gegen seinen Willen in eine Werbung spannen zu lassen; dies selbst dann nicht, wenn er bei Zahlung eines Honorars gegen solches Vorgehen nichts einzuwenden gehabt hätte (BGHZ 49, 288, 293 ff; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 = a.a.O.).

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Zwar kann eine nach § 22 Satz 1 KUG relevante Einwilligung auch stillschweigend erteilt werden (vgl. z.B. BGHZ 49, 288, 295; Senatsurteil vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - JZ 1987, 158).

    Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO.).

    a) Allerdings ist auch dann, wenn von einem schutzwürdigen Publikationsinteresse im Hinblick auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auszugehen ist, dieses regelmäßig mit den berechtigten Interessen desjenigen, der sich gegen die Bildveröffentlichung wehrt, abzuwägen (vgl. BGHZ 49, 288, 293 f.; Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - VersR 1985, 391, 392 und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 m.w.N.).

    Da das vorliegend zu beurteilende Bildnis Willy Brandts weder entstellend ist oder den privaten Bereich des Abgebildeten betrifft (vgl. BGHZ 24, 200, 208; 49, 288, 293) noch seitens der Beklagten zu Werbezwecken eingesetzt worden ist (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - aaO. m.w.N.), kommt als berechtigtes Interesse der Klägerin nur in Betracht, selbst als überlebender Ehegatte des Verstorbenen über die Veröffentlichung seines Bildes und insbesondere über dessen wirtschaftliche Nutzung entscheiden zu können.

  • OLG Frankfurt, 07.08.2018 - 11 U 156/16

    Zur Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Fußballspielers

    Entsprechend der Entscheidung BGHZ 49, 288 (Ligaspieler) stehe auch vorliegend das Bestreben der Fans im Vordergrund, die Bilder der Sportler zu besitzen; die Bilder würden die Tausch- und Sammlerleidenschaft wecken.

    Anders als im Fall der Entscheidung BGHZ 49, 288 - Ligaspieler- ist der Vertrieb hier auch nicht darauf angelegt, dass durch "Blindkäufe" primär die Sammelleidenschaft der Interessenten befriedigt wird und es diesen darauf ankommt, eine vollständige Serie zu erreichen, sondern der Interessent der "A" kann gezielt diejenigen Karten erwerben, an denen er Interesse hat.

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Das Interesse des Abgebildeten, an der Veröffentlichung seines Bildnisses aus dem Bereich der Zeitgeschichte wirtschaftlich beteiligt zu werden, schränkt die Veröffentlichungsbefugnis aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG in aller Regel nicht ein (Abgrenzung zu BGHZ 49, 288 - "Sammelbildnis").

    Daß Bundesligaspieler im Blickpunkt eines breiten öffentlichen Interesses stehen und sich deshalb gefallen lassen müssen, als Personen der Zeitgeschichte auch ohne ihre Einwilligung der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt zu werden, hat der Senat bereits in BGHZ 49, 288, 293 näher dargelegt (so schon RGZ 125, 80 - "Tüll Harder").

    In dem bereits erwähnten Urteil BGHZ 49, 288 hat der erkennende Senat ferner den Massenvertrieb von Einzelbildnissen bekannter Fußballspieler der Bundesliga durch ein vorwiegend auf die Tausch- und Sammelleidenschaft der Interessenten abgestelltes Verkaufssystem nicht ohne Einwilligung der Abgebildeten für zulässig angesehen.

    Anders als in dem vorerwähnten Fall der Sammelbildnisse (BGHZ 49, 288) ist das Thema, das die zwölf Abbildungen hier verbindet, selbst von eigenständigem informativen Gehalt, der sich dem einzelnen Bildnis zusätzlich mitteilt.

    Wenn der Senat in der erwähnten Entscheidung in BGHZ 49, 288, 294 das Verlangen von Sportlern oder Künstlern nach wirtschaftlicher Beteiligung am Massenabsatz von Sammelbildnissen als schutzwürdig bewertet hat, so sollte damit nur herausgestellt werden, wie entfernt in jenem Fall solche Vertriebsart vom Schutzzweck des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG in ihrer Einseitigkeit wirtschaftlicher Ausnutzung der Persönlichkeit ist.

  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

  • OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 16 W 52/22

    Einwilligung in Verbreitung von Fußballbildern als Klubspieler umfasst auch

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

  • LG Kassel, 28.10.2016 - 8 O 2299/15
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

  • OLG München, 10.05.2005 - 6 U 1796/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Köln, 16.02.1993 - 15 U 124/92

    Streit über die Berechtigung zur Veröffentlichung eines Bildnisses in einer

  • KG, 30.09.1980 - 5 U 1522/80

    Begründetheit einer Berufung gegen einen Beschluss des Landgerichts im

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