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   BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66   

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BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66 (https://dejure.org/1968,1626)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1968 - Ib ZR 11/66 (https://dejure.org/1968,1626)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1968 - Ib ZR 11/66 (https://dejure.org/1968,1626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtliche Wirksamkeit einer Vereinbarung - Verpflichtung des Nichteinführens von Erzeugnissen in die Bundesrepublik - Anforderungen an die Darlegung der gedanklichen Lückenlosigkeit eines Vertriebssystems - Wirksamkeit einer Exportvereinbarung nach französischem ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 222
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat (GRUR 1964, 154 - Trockenrasierer II), kann sowohl die Verleitung eines vertraglich gebundenen Abnehmers durch einen nicht vertraglich gebundenen sog. Außenseiter, diesem Ware unter Verletzung einer Vertriebsbindung zu liefern, als auch die bloße Ausnutzung eines solchen Vertragsbruchs durch den Außenseiter nur dann einen Verstoß gegen die guten wettbewerblichen Sitten darstellen, wenn die Vertriebsbindung gedanklich und praktisch lückenlos durchgeführt ist.

    Unstreitig sind ferner die von der Firma Le G. angeblich mit ihren Kunden vereinbarten Exportverbote nicht gemäß der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 6. Februar 1962 (BGBl 11, 93) bei der EWG-Kommission angemeldet worden; nach Auffassung der Revisionserwiderung sind sie deshalb keinesfalls als vorläufig gültig anzusehen (vgl. hierzu BGH GRUR 1964, 154 - Trockenrasierer II).

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Die Revision beruft sich demgegenüber auf Ausführungen des erkennenden Senats in dem Urteil vom 10. Januar 1964 (GRUR 1964, 320, 322 - Maggi), wonach das Gericht regelmäßig keinen Anlaß zur Prüfung der Frage habe, ob und durch welche Maßnahmen der Hersteller den Groß handel überwache, daß es vielmehr ausreiche, wenn das bindende Unternehmen gegen Außenseiter gerichtlich vorgehe.
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Die Wiederholungsgefahr kann auch dann noch gegeben sein, wenn völlig gleichliegende Verhältnisse voraussichtlich nicht wiederkehren werden (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Ob dem Berufungsgericht auch darin beigetragen werden kann, daß die Firma Le G. sich ein Recht auf Einsicht in die Bücher ihrer Kunden hätte ausbedingen müssen, was nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Falle der Überwachung von Preisbindungssystemen nicht erforderlich ist (GRUR 1965, 612, 613 - Warnschild), kann hiernach dahingestellt bleiben.
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Anders kann es aber liegen, wenn im Einzelfall die Wiederholungsgefahr zuverlässig ausgeschlossen erscheint (RGZ 163, 210, 219; BGH GRUR 1963, 371, 376 - Wäschestärkemittel), Wie das Berufungsgericht, von der Revision insoweit nicht angegriffen, feststellt, besteht die Möglichkeit, im Saargebiet von französischen Händlern Erzeugnisse der Firma Le G. zu beziehen, jetzt nicht mehr.
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63

    Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen -

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Sie meint unter Hinweis auf das einen Verstoß des vertraglich gebundenen Händlers, also nicht eines Außenseiters, betreffende Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 (GRUR 1964, 629, 631 - Grauer Markt), die Unterlassung entsprechenden Einschreitens könne nur im Rahmen des vom Außenseiter zu beweisenden Einwandes erheblich sein, das Preisbindungssystem sei zusammengebrochen und aus diesem Grunde nicht mehr verbindlich; eine solche Behauptung aber habe der Beklagte nicht aufgestellt.
  • RG, 06.03.1940 - VI 176/39

    1. Kann der Widerruf ehrverletzender Behauptungen unabhängig davon, ob den, der

    Auszug aus BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66
    Anders kann es aber liegen, wenn im Einzelfall die Wiederholungsgefahr zuverlässig ausgeschlossen erscheint (RGZ 163, 210, 219; BGH GRUR 1963, 371, 376 - Wäschestärkemittel), Wie das Berufungsgericht, von der Revision insoweit nicht angegriffen, feststellt, besteht die Möglichkeit, im Saargebiet von französischen Händlern Erzeugnisse der Firma Le G. zu beziehen, jetzt nicht mehr.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze sowohl vom Kartellsenat als auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (Kartellsenat: BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; I. Zivilsenat: BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero; vgl. ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 34 Rdn. 38; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 796 ff.; Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 391 ff.).

    Handelt es sich um ein nach deutschem und europäischem Kartellrecht unbedenkliches System und ist - beispielsweise aufgrund einer (gedanklich) lückenlosen Bindung aller Abnehmer innerhalb des in Rede stehenden Wirtschaftsraums - ein Mißbrauch nicht zu erwarten, steht es dem Hersteller frei, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch ein Nummernsystem zu kontrollieren (vgl. bereits BGH GRUR 1969, 222, 224 - Le Galion).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

    Denn im Rahmen eines rechtlich unbedenklichen Systems kommt für die Kontrolle der Vertriebswege in erster Linie ein Nummernsystem in Betracht, mit Hilfe dessen der Hersteller gegebenenfalls feststellen kann, welcher Vertragshändler gegen das Verbot des Verkaufs an außerhalb des Systems stehende Wiederverkäufer verstoßen hat (so bereits BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 224 - Le Galion).
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Rechtsprechung
   BPatG, 30.10.1967 - 4 W (pat) 530/66   

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BPatG, 30.10.1967 - 4 W (pat) 530/66 (https://dejure.org/1967,7658)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.1967 - 4 W (pat) 530/66 (https://dejure.org/1967,7658)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 1967 - 4 W (pat) 530/66 (https://dejure.org/1967,7658)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 222
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   BPatG, 30.10.1967 - 4 W (pat) 513/66   

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BPatG, 30.10.1967 - 4 W (pat) 513/66 (https://dejure.org/1967,7304)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.1967 - 4 W (pat) 513/66 (https://dejure.org/1967,7304)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 1967 - 4 W (pat) 513/66 (https://dejure.org/1967,7304)
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  • GRUR 1969, 222
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