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   BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67   

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https://dejure.org/1969,740
BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67 (https://dejure.org/1969,740)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1969 - I ZR 30/67 (https://dejure.org/1969,740)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 (https://dejure.org/1969,740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 83 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 330
  • NJW 1969, 980
  • MDR 1969, 548
  • GRUR 1969, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Die Hervorhebung eines Bestandteils durch den Benutzer der Bezeichnung reicht allein nicht aus, um es als prägend anzusehen (BGH, Urt. v. 12.2.1969 - I ZR 30/67, GRUR 1969, 348, 351 - Anker-Export; Baumbach/ Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 31 Rdn. 62; Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 358).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei Prüfung der Verwechslungsgefahr schutzunfähige Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben haben (vgl. z.B. BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; GRUR 1969, 348 - Anker-Export).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Dabei kommt, wie das Berufungsgericht mit Recht betont, der gemeinsamen Herausstellung des Firmenschlagworts zusammen mit der angegriffenen Darstellung besondere Bedeutung zu, da dadurch der Verkehr die Herkunftshinweisfunktion des Firmenschlagworts mit auf die beigefügte Autodarstellung erstreckt (vgl. die insoweit gegenteilige Fallgestaltung in der "Anker Export"-Entscheidung, BGH GRUR 69, 348, 351).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Die genannte Bestimmung ist, wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung näher ausgeführt hat (BGHZ 51, 330 - Anker Export), spätestens seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr anwendbar.
  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst für den Fall einer besonderen Herausstellung der warenbeschreibenden Angabe (bei gleichzeitig unauffälliger Anbringung der eigentlichen Marke) angenommen (vgl. Urt. v. 12.2.1969 - I ZR 30/67, GRUR 1969, 348, 351 - Anker Export); es muß erst recht dann gelten, wenn - wie vorliegend festgestellt - die warenbeschreibende Angabe gegenüber der optisch und räumlich in den Vordergrund gerückten Herstellerkennzeichnung (Firmenschlagwort) deutlich in den Hintergrund rückt.
  • BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern -

    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Prüfung der Verwechslungsgefahr schutzunfähige Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben haben (vgl. z.B. BGHZ 21, 182, 186 - Funkberater; GRUR 1969, 348 - Anker-Export).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Dabei kommt es wesentlich auf die Art der Ware, die angekündigte Beschaffenheit und die Auffassung des Verkehrs an, insbesondere wenn entsprechend den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Warengebiet die Hervorhebung bestimmter Eigenheiten der Ware, etwa einer bestimmten Sorte, Qualität oder Geschmacksrichtung erwartet wird (BGH a.a.O. S. 366; BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; 1969, 348, 351 - Anker Export).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß bei warenbeschreibenden Angaben eine bloße blickfangmäßige Hervorhebung noch nicht stets genügt, um einen warenzeichenmäßigen Gebrauch anzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn sie im Rahmen einer kombinierten Warenzeichenanmeldung erfolgt (BGH GRUR 1968, 365 - Praliné; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348, 351 - Anker-Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Berlin-Schöneberg, 01.08.1983 - 13 C 6/82
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