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   BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66   

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BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,327)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1968 - X ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,327)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1968 - X ZR 42/66 (https://dejure.org/1968,327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die Entstehung eines Vorbenutzungsrechts - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 754
  • GRUR 1969, 35
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63

    "Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Der der Regelung des Vorbenutzungsrechts zugrunde liegende Zweck ist darin zu sehen, daß Kraft, Zeit und Kapital auf bestehende Anlagen, die entweder die Erfindung bereits verwerten oder bei denen der ernstliche Wille, sie zu verwerten, durch "Veranstaltungen zur Benutzung" betätigt worden ist, nicht umsonst aufgewandt sein sollen und daß eine solcher Besitzstand nicht durch die Patentanmeldung eines anderen entwertet werden soll (BGHZ 39, 389, 397 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] m.w.Nachw. - Taxilan).

    Hierzu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Veranstaltungen vorliegen, welche die Erfindung im wesentlichen auszuführen bestimmt sind, und zweitens muß daraus der ernstliche Wille erhellen, die Erfindung alsbald zu benutzen (BGHZ 39, 389, 398 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] m.w. Nachw. - Taxilan).

    Handlungen, die eine noch Ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden (z.B. durch Ermittlung der inländischen Marktverhältnisse, des dortigen Entwicklungsstandes und des Bedarfs), sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 7 PatG (vgl. BGHZ 39, 389, 399 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] m.w.Nachw.).

    So hat es der Bundesgerichtshof übernommen (BGHZ 39, 389, 398 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] - Taxilan; BGH GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    In § 6 PatG und demzufolge auch in § 7 PatG wird der Begriff des Feilhaltens als ein "Feilbieten" also ein "zum Kauf anbieten" verstanden; darunter kann auch ein erfolgloses mündliches Einzelangebot fallen (RG GRUR 1938, 770, 771; vgl. auch BGH GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke - zu § 6 PatG ergangen).

    Ein Feilhalten kann auch in dem Anbieten der alsbald herzustellenden und zu liefernden Geräte gesehen worden, denn der Begriff des Feilhaltens setzt nicht notwendig voraus, daß der feilgehaltene Gegenstand bereits fertig vorhanden und im Inland vorrätig ist (BGH GRUR 1960, 423, 425 m.w.Nachw. - Kreuzbodenventilsäcke).

    Wenn früher ausgesprochen worden ist, daß beim Feilhalten zum Erwerb eines Vorbenutzungsrechts die zwecks Erlangung einer Bestellung vorgelegten Zeichnungen den Gegenstand so veranschaulichen müßten, daß die die Merkmale der geschützten Erfindung getragen haben (RG GRUR 1938, 770, 771), oder wenn gesagt worden ist, ein eine Patentverletzung begründendes Feilhalten müsse ersichtlich machen, daß der Empfänger des Angebots die Maschine in einer patentverletzenden Form von dem Anbietenden erhalte (BGH GRUR 1960, 423, 425 - Kreuzbodenventilsäcke), dann ist das ersichtlich darauf zurückzuführen, daß in diesen Fällen allein die Angebotsunterlagen oder das Angebot selbst die Erfindung verkörperten.

  • RG, 09.02.1929 - I 240/28

    Über den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts nach § 5 PatG. Was bedeutet: eine

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Dem ist der Fall der Aufgabe der Benutzung für eine völlig unbestimmte Zeit gleichzustellen (RG GRUR 1943, 67, 68; RGZ 123, 252, 255).

    Eine solche reicht bei vorangegangenen Benutzungshandlungen und fortdauerndem Benutzungswillen zur Verneinung des Vorbenutzungsrechts nicht aus (RGZ 80, 206, 207; 123, 252, 255; RG GRUR 1937, 357 r. Sp.).

    Dieser in der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Unterbrechung von Veranstaltungen entwickelten Auffassung (RGZ 123, 252, 256; 158, 291, 293; 166, 326, 331; RG GRUR 1934, 31, 32; 1937, 621, 624; 1942, 155, 156)ist zuzustimmen.

  • BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Die Entstehung des Vorbenutzungsrechts nach § 7 PatG setzt voraus, daß der Berechtigte zur Zeit der Anmeldung im Besitz der durch das Patent geschützten Erfindung gewesen ist (BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn; 1964, 496, 497 - Formsand II).

    So hat es der Bundesgerichtshof übernommen (BGHZ 39, 389, 398 [BGH 21.05.1963 - Ia ZR 84/63] - Taxilan; BGH GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste).

  • RG, 24.06.1912 - I 307/11

    Benutzung einer Erfindung durch Inverkehrbringen

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    An der hierfür in RGZ 80, 15, 16 f gegebenen Begründung hat der Patentsenat des Bundesgerichtshofs in seiner in GRUR 1964, 491, 493 - Ghloramphenicol - abgedruckten Entscheidung festgehalten.

    Die Benutzungshandlung nach § 7 PatG braucht Dritten den Erfindungsgedanken nicht notwendig zu offenbaren (RGZ 80, 15, 17), denn ein Vorbenutzungsrecht wird nicht etwa deshalb gewährt, weil der Vorbenutzer die vorbenutzte Erfindung offenbart hat.

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Zu den hiernach maßgebenden Benutzungshandlungen zählt auch das Feilhalten eines Gegenstandes nach der geschützten Erfindung (BGH GRUR 1964, 491, 493 - Chloramphenicol mit näherer Begründung und Rechtsprechungshinweisen).

    An der hierfür in RGZ 80, 15, 16 f gegebenen Begründung hat der Patentsenat des Bundesgerichtshofs in seiner in GRUR 1964, 491, 493 - Ghloramphenicol - abgedruckten Entscheidung festgehalten.

  • RG, 16.09.1938 - I 65/38

    Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Vorbenutzungsrecht ans Veranstaltungen

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Das in der Rechtsprechung ursprünglich mit "sofort" umschriebene Zeitmoment des Begriffes der Veranstaltung (vgl. RGZ 78, 436, 439) ist schon vom Reichsgericht später im Sinne von "alsbald" verstanden worden (RGZ 158, 291, 293; 166, 326, 331).

    Dieser in der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Unterbrechung von Veranstaltungen entwickelten Auffassung (RGZ 123, 252, 256; 158, 291, 293; 166, 326, 331; RG GRUR 1934, 31, 32; 1937, 621, 624; 1942, 155, 156)ist zuzustimmen.

  • RG, 08.04.1941 - I 46/40

    Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Das in der Rechtsprechung ursprünglich mit "sofort" umschriebene Zeitmoment des Begriffes der Veranstaltung (vgl. RGZ 78, 436, 439) ist schon vom Reichsgericht später im Sinne von "alsbald" verstanden worden (RGZ 158, 291, 293; 166, 326, 331).

    Dieser in der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Unterbrechung von Veranstaltungen entwickelten Auffassung (RGZ 123, 252, 256; 158, 291, 293; 166, 326, 331; RG GRUR 1934, 31, 32; 1937, 621, 624; 1942, 155, 156)ist zuzustimmen.

  • RG, 04.03.1912 - I 137/11

    Patentrecht; Vorbenutzung

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Das in der Rechtsprechung ursprünglich mit "sofort" umschriebene Zeitmoment des Begriffes der Veranstaltung (vgl. RGZ 78, 436, 439) ist schon vom Reichsgericht später im Sinne von "alsbald" verstanden worden (RGZ 158, 291, 293; 166, 326, 331).
  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
    Die Entstehung des Vorbenutzungsrechts nach § 7 PatG setzt voraus, daß der Berechtigte zur Zeit der Anmeldung im Besitz der durch das Patent geschützten Erfindung gewesen ist (BGH GRUR 1960, 546, 548 - Bierhahn; 1964, 496, 497 - Formsand II).
  • RG, 12.10.1912 - I 11/12

    Gebrauchsmuster. ; Vorbenutzungsrecht.

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 166/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63

    Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    aa) Als wirkliche und ernsthafte Anstalten sind Vorbereitungshandlungen aller Art anzusehen, die auf die Benutzung des Musters oder des Designs gerichtet sind und den ernstlichen Willen sicher erkennen lassen, die Benutzung alsbald aufzunehmen (vgl. Beyerlein in Günther/Beyerlein aaO § 41 Rn. 5; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 41 Rn. 6; zu § 7 PatG aF vgl. BGHZ 39, 389, 398 - Taxilan; BGH, Urteil vom 28. Mai 1968 - X ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; zu § 12 PatG vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1986 - X ZR 28/85, BGHZ 98, 12, 23 - Formstein).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob das Design im Inland gewerblich benutzt werden soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Nutzung des Designs im Inland gerichteten Willen erst zu bilden (z.B. durch Ermittlung der inländischen Marktverhältnisse, des dortigen Musterbestands und des Bedarfs), reichen nicht aus (zu § 7 PatG aF vgl. BGH, GRUR 1969, 35, 36 f. - Europareise, mwN; Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 12 Rn. 28).

    Diese Auffassung entspricht der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht zum Vorbenutzungsrecht nach den - mit § 41 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG 2004 und § 41 Abs. 1 Satz 1 DesignG nahezu wortgleichen - Bestimmungen der § 7 Abs. 1 Satz 1 PatG aF, § 12 Abs. 1 Satz 1 PatG (vgl. BGH, GRUR 1969, 35, 37 - Europareise; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2004 - I-2 U 139/02, juris Rn. 81; LG Düsseldorf, GRUR Int. 1988, 594, 595 f.; LG Düsseldorf, Mitt.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Da diese untereinander gleichwertig sind, genügt die Vornahme einer Benutzungsart (BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).

    Dies setzt Maßnahmen voraus, die zum einen bestimmungsgemäß dazu dienen, die Erfindung im Inland auszuführen und die zum anderen den ernstlichen Willen erkennen lassen, die Erfindung alsbald zu benutzen (BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).

    Ein solcher Verzichtswille muss erkennbar hervortreten (BGH, GRUR 1965, 411 - Lacktränkeinrichtung), wobei auf das Gesamtverhalten vor der Anmeldung abzustellen ist (vgl. zu "Veranstaltungen" BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Das "Anbieten" ist eine selbständige Benutzungsform (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1954 - I ZR 166/52, GRUR 1955, 87, 89 - Bäckereimaschine; Sen.Urt. v. 28.05.1968 - X ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Dessen Kraft, Zeit und Kapitaleinsatz auf bestehende Anlagen, die entweder die Erfindung bereits verwerten oder bei denen der Wille, sie zu verwerten, durch Veranstaltungen zur Benutzung bestätigt worden ist, sollen nicht umsonst aufgewandt sein und ein solcher Besitzstand nicht durch die Patentanmeldung eines anderen entwertet werden (BGHZ 39, 389, 397 - Taxilan; BGH, Urt. v. 28.5.1968 - X ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; Urt. v. 13.3.2003 - X ZR 100/00, GRUR 2003, 507, 509 - Enalapril).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Zu Recht war deshalb in der Rechtsprechung zum früheren Recht auch anerkannt, daß zu Angebotszwecken vorgezeigte Muster oder Ausstellungsstücke die Erfindung nicht von außen erkennen lassen müssen (Sen.Urt. v. 28.5.1968 - X ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

    Daß ein Einzelangebot genügen kann, entspricht im übrigen auch der patentrechtlichen Rechtsprechung zum Begriff des Feilhaltens in § 6 PatG a.F. (vgl. RG GRUR 1938, 370, 371 und 971, 976; BGH, Urt. v. 29.3.1960 - I ZR 109/58, GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke I; BGH, Urt. v. 28.5.1968 - X ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; zustimmend für den Tatbestand des Anbietens in § 9 Nr. 1 PatG n.F. Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz, 8. Aufl. 1988, § 9 Rdn. 42; Benkard/Ullmann, § 3 Rdn. 54); Feilhalten bedeutet sachlich nichts anderes als Anbieten (vgl. v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, § 5 Rdn. 50; v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, § 17 Rdn. 4).

    Für das Verbreiten in Form des Anbietens kommt es nicht darauf an, ob - was nach den Feststellungen des Landgerichts vorliegend anzunehmen ist - das Anbieten erfolglos geblieben ist (vgl. RG GRUR 1938, 770, 771; BGH GRUR 1969, 35, 3 - Europareise; Benkard/Bruchhausen aaO., § 9 Rdn. 42).

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Benutzung der Erfindung ist, nicht anders als bei den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatG (s. dazu BGH, Urt. v. 17.3.1964 - I ZR 178/63, GRUR 1964, 491, 495 - Chloramphenicol; Urt. v. 28.5.1968 - I ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 12 PatG Rdn. 11), bei einem Sachpatent als Benutzung i.S.d. § 9 Nr. 1 PatG zu verstehen, d.h. sie liegt in der Herstellung, dem Anbieten, Inverkehrbringen oder Gebrauchen eines Erzeugnisses, das Gegenstand des Patents ist, oder dem Einführen oder Besitzen eines solchen Gegenstandes zu einem dieser Zwecke (Busse, Patentgesetz, 5. Aufl., § 12 Rdn. 10; ebenso für das Weiterbenutzungsrecht nach § 9 Abs. 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes BGH aaO - Chloramphenicol).

    Durch das Weiter- wie durch das Vorbenutzungsrecht soll der Besitzstand desjenigen geschützt werden, der vor dem maßgeblichen Tag die Erfindung in Benutzung genommen und in der Regel im Vertrauen auf seine Berechtigung hierzu in diese Benutzung investiert hat (Amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 28 Abs. 1, BT-Drucks. 12/1399 S. 54 = BlPMZ 1992, 213, 237 = GRUR 1992, 760, 784; zum Vorbenutzungsrecht BGHZ 39, 389, 397 - Taxilan; BGH, Urt. v. 28.5.1968 - I ZR 42/66, GRUR 1969, 35, 36 - Europareise).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21

    Hydraulikaggregat

    Veranstaltungen zur alsbaldigen Aufnahme der Benutzung setzen voraus, dass der Verletzer - erstens - den festen und endgültigen Entschluss gefasst hat, die Erfindung gewerblich zu benutzen, und dass er - zweitens - solche Vorkehrungen (technischer oder kaufmännischer Art) getroffen hat, die die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat vorbereiten (BGH, GRUR 1969, 35 (36) - Europareise; OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 95).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/ oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 (36f.) - Europareise).

    Das mit "alsbald" umschriebene Zeitmoment lässt gerade Raum für eine Beurteilung, die den Notwendigkeiten der Entwicklung technischer Neuerungen zur Marktreife und deren Einführung auf dem Markt Rechnung trägt (Scharen, ebd., § 12, Rn. 13 unter Verweis auf BGH, GRUR 1969, 35 (37) - Europareise).

    Damit wird das subjektive Element betont (BGH, GRUR 1969, 35 (37) - Europareise).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Veranstaltungen zur alsbaldigen Aufnahme der Benutzung setzen voraus, dass der Verletzer - erstens - den festen und endgültigen Entschluss gefasst hat, die Erfindung gewerblich zu benutzen, und dass er - zweitens - solche Vorkehrungen (technischer oder kaufmännischer Art) getroffen hat, die die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat vorbereiten (BGH, GRUR 1969, 35 (36) - Europareise; OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 95).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/ oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 (36f.) - Europareise).

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 40/20

    Kokzidiosemittel

    Veranstaltungen zur alsbaldigen Aufnahme der Benutzung setzen voraus, dass der Verletzer - erstens - den festen und endgültigen Entschluss gefasst hat, die Erfindung gewerblich zu benutzen, und dass er - zweitens - solche Vorkehrungen (technischer oder kaufmännischer Art) getroffen hat, die die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat vorbereiten (BGH, GRUR 1969, 35 (36) - Europareise; OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 95).

    Handlungen, die eine noch ungewisse zukünftige Benutzung vorbereiten und die erst Klarheit darüber schaffen sollen, ob die gemachte Erfindung im Inland gewerblich benutzt werden kann und/ oder soll, die also dazu dienen, den auf die gewerbliche Benutzung der Erfindung im Inland gerichteten Willen erst zu bilden, sind keine Veranstaltungen im Sinne von § 12 PatG (BGH, GRUR 1969, 35 (36f.) - Europareise).

    Das mit "alsbald" umschriebene Zeitmoment lässt Raum für eine Beurteilung, die den Notwendigkeiten der Entwicklung technischer Neuerungen zur Marktreife und deren Einführung auf dem Markt Rechnung trägt (Scharen, in: Benkard, PatG, Kommentar, 11. Auflage, 2015, § 12, Rn. 13 unter Verweis auf BGH, GRUR 1969, 35 (37) - Europareise).

  • LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03

    Anforderungen an einen Patentverzicht

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04

    Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz

  • LG Düsseldorf, 12.01.2010 - 4a O 125/09

    Optoelektronischer Sensor

  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07

    Gittergewebe

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 15/01

    Kupplung für optische Geräte

  • LG Düsseldorf, 24.04.2014 - 4b O 129/11

    Fußbodenpaneel

  • LG Düsseldorf, 17.06.2022 - 4b O 83/20

    Einblasverfahren für Ersatzreduktionsmittel

  • LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13

    Metallbearbeitungsmaschinen

  • LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 2/09

    Zweiwellen-Zerkleinerer

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 139/02

    Thermische Behandlung von Rohmehl, Wirbelkammer

  • LG Düsseldorf, 21.03.2002 - 4a O 76/01

    Gewerbliche Bügelmaschine

  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer -

  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18

    Wärmetauscher-Reinigung

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 2693/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 562/99

    Grill

  • LG Düsseldorf, 21.03.2002 - 4a O 784/00

    Tragbare Raucheinrichtungen

  • LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13

    Verletzung des Patents "Raupenfahrzeug zum Zerspannen, Zerkleinern von Holz oder

  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 2 U 50/02

    Nanosol

  • LG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4a O 134/03

    Cholesterin-Synthesehemmer II

  • LG Düsseldorf, 28.11.2002 - 4a O 51/02

    Streuvorrichtung

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

  • LG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4a O 122/03

    Cholesterin-Synthesehemmer

  • LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4a O 782/00

    Strangartiges Zwischenstück

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 112/07

    Befestigungsbandlasche II

  • LG Düsseldorf, 23.09.2003 - 4a O 325/02

    Zange

  • LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 3/97

    Zeitzeichenempfänger

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 26/07

    Befestigungsbandlasche

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