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   BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67   

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BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,990)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1968 - I ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,990)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1968 - I ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 288
  • GRUR 1969, 283
  • BB 1969, 152
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Denn diese Schreiben enthalten nicht etwa nur die in den Klageantrag aufgenommene Wendung, die von der Beklagten angebotene Schornsteinauskleidung sei weitaus besser und qualitätsmäßig hochwertiger, also suggestive Schlagworte ohne sachliche Darlegungen, deren Verbreitung nach gefestigter Rechtsprechung selbst dann zu mißbilligen wäre, wenn an sich die Voraussetzungen für eine zulässige Befassung mit der Ware des Mitbewerbers vorlägen (vgl. die Urteile des Senats Ib ZR 146/61 vom 27. März 1963 - Brünierungsmittel; Ib ZR 67/63 vom 17. März 1965 - HD Öle; Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).

    Auskunftsverlangen des Kunden zulässig sind (vgl. BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; 1959, 488, 491 - Konsum; ferner das Urteil des Senats Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).

    Denn diese Feststellung setzt stets voraus, daß die Klägerin zumindest eine schuldhafte Verletzungshandlung darlegt und beweist, die mit Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht hat (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall Borsig; insbes. das Urteil des Senats Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Der Auskunftsanspruch und nach dessen Erfüllung der Anspruch auf eidliche Bekräftigung der Auskunft können dann begründet sein, wenn lediglich ein einzelner, dem Verletzten bereits bekannter Wettbewerbsverstoß feststeht, sofern der Verletzte Grund zu der Annahme hat, der Täter habe die beanstandete Handlung auch in weiteren Fällen begangen, und sofern zu befürchten ist, die erteilte Auskunft sei unrichtig oder unvollständig (vgl. EGH GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; GRUR 1960, 247, 248 - Krankenwagen).

    Art und Umfang dieser Hilfsansprüche zur Ermittlung des eingetretenen Schadens bestimmen sich nach Treu und Glauben und setzen ein Rechtsschutzbedürfnis des Verletzten voraus, das dann entfallen kann, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz fehlt (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222 - Bierbezugsvertrag; GRUR 1958, 149 - Bleicherde - für Rechnungslegungs- und Auskunftsanträge).

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Beklagte zur Verbreitung der beanstandeten Angaben berechtigt war, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers dann als erlaubt angesehen wird, wenn - wie bereits angedeutet - hinreichender Anlaß dazu besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 42, 134, 147 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Richtpreis; GRUR 1966, 92, 94 - Bleistiftabsätze; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGHZ 50, 1 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand).

    Denn die Statthaftigkeit kann sich im Einzelfall aus dem Wesen des Wettbewerbs ergeben, der sich nach Möglichkeit auf die Werbung mit der Leistung als solcher beziehen soll, so daß es in einer Zeit, in der die Werbung mehr und mehr zu nicht nachprüfbaren, allgemein gehaltenen Angaben übergeht, nur erwünscht ist, wenn der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt wird (vgl. BGH GRUR 1967, 596, 598 - Kuppelmuffenverbindung; BGHZ 49, 325, 329) [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] .

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66

    Pelzversand

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Wäre aber die Verbreitung dieser tatsächlichen Angaben wettbewerbsrechtlich zulässig, dann erschiene das Verhalten der Beklagten nicht schon deshalb unlauter, weil sie über die Angaben tatsächlicher Art hinaus auch ein sich aus diesen Tatsachen zwangsläufig aufdrängendes Werturteil abgegeben hat (vgl. BGHZ 50, 1, 7 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Beklagte zur Verbreitung der beanstandeten Angaben berechtigt war, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers dann als erlaubt angesehen wird, wenn - wie bereits angedeutet - hinreichender Anlaß dazu besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 42, 134, 147 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Richtpreis; GRUR 1966, 92, 94 - Bleistiftabsätze; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGHZ 50, 1 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand).

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 67/63

    Verstoß gegen Wettbewerbsverbote - Lieferung von Schmieröl - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Denn diese Schreiben enthalten nicht etwa nur die in den Klageantrag aufgenommene Wendung, die von der Beklagten angebotene Schornsteinauskleidung sei weitaus besser und qualitätsmäßig hochwertiger, also suggestive Schlagworte ohne sachliche Darlegungen, deren Verbreitung nach gefestigter Rechtsprechung selbst dann zu mißbilligen wäre, wenn an sich die Voraussetzungen für eine zulässige Befassung mit der Ware des Mitbewerbers vorlägen (vgl. die Urteile des Senats Ib ZR 146/61 vom 27. März 1963 - Brünierungsmittel; Ib ZR 67/63 vom 17. März 1965 - HD Öle; Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).
  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 146/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Denn diese Schreiben enthalten nicht etwa nur die in den Klageantrag aufgenommene Wendung, die von der Beklagten angebotene Schornsteinauskleidung sei weitaus besser und qualitätsmäßig hochwertiger, also suggestive Schlagworte ohne sachliche Darlegungen, deren Verbreitung nach gefestigter Rechtsprechung selbst dann zu mißbilligen wäre, wenn an sich die Voraussetzungen für eine zulässige Befassung mit der Ware des Mitbewerbers vorlägen (vgl. die Urteile des Senats Ib ZR 146/61 vom 27. März 1963 - Brünierungsmittel; Ib ZR 67/63 vom 17. März 1965 - HD Öle; Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).
  • BGH, 04.12.1959 - I ZR 135/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Der Auskunftsanspruch und nach dessen Erfüllung der Anspruch auf eidliche Bekräftigung der Auskunft können dann begründet sein, wenn lediglich ein einzelner, dem Verletzten bereits bekannter Wettbewerbsverstoß feststeht, sofern der Verletzte Grund zu der Annahme hat, der Täter habe die beanstandete Handlung auch in weiteren Fällen begangen, und sofern zu befürchten ist, die erteilte Auskunft sei unrichtig oder unvollständig (vgl. EGH GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; GRUR 1960, 247, 248 - Krankenwagen).
  • BGH, 26.06.1959 - I ZR 81/58

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisvergleichen in Mitteilungen einer

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Auskunftsverlangen des Kunden zulässig sind (vgl. BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; 1959, 488, 491 - Konsum; ferner das Urteil des Senats Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Art und Umfang dieser Hilfsansprüche zur Ermittlung des eingetretenen Schadens bestimmen sich nach Treu und Glauben und setzen ein Rechtsschutzbedürfnis des Verletzten voraus, das dann entfallen kann, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz fehlt (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222 - Bierbezugsvertrag; GRUR 1958, 149 - Bleicherde - für Rechnungslegungs- und Auskunftsanträge).
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Auszug aus BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67
    Denn diese Feststellung setzt stets voraus, daß die Klägerin zumindest eine schuldhafte Verletzungshandlung darlegt und beweist, die mit Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht hat (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall Borsig; insbes. das Urteil des Senats Ib ZR 106/65 vom 24. Mai 1967 - Ölfeuerungsanlagen).
  • BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Insbesondere soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt und bei ihm kein unrichtiger Gesamteindruck hervorgerufen wird (vgl. BGH, GRUR 1969, S. 283 ; NJW-RR 1986, S. 841).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 202/83

    Vorsatz-Fensterflügel

    Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen ist ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen des Mitbewerbers als Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot einer vergleichenden Werbung im allgemeinen nur dann als erlaubt anzusehen, wenn ein hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn sich die Angaben nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können sie sparen; BGH GRUR 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung; BGH GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; BGH GRUR 1971, 159, 160 - Motorjacht; BGH GRUR 1981, 748, 749 - Leserstrukturanalyse).

    Schon eine solche Antrage kann einen hinreichenden Anlaß für eine wahrheitsgemäße Aufklärung über das Produkt eines Mitbewerbers bieten (BGH GRUR 1969, 283, 285 f. - Schornsteinauskleidung).

  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

    Sie kann beispielsweise dann zulässig sein, wenn der Vergleich auf ausdrückliches Verlangen eines Kunden erfolgt; die Auskunft muß sich aber dann im Rahmen der konkreten, auf bestimmte Sachfragen begrenzten Antrage halten und sich auf die danach erforderlichen Angaben beschränken (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; 1959, 488, 491 - Konsumgenossenschaft; 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung).
  • KG, 08.05.1990 - 5 U 3207/88

    Urheberschutz bei einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit; Für eine

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  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 107/79

    Zulässigkeit von vergleichender Werbung - Voraussetzungen für das Vorliegen von

    Das Berufungsgericht ist auch ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß eine vergleichende Werbung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist und nur unter besonderen Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig sein kann (BGHZ 50, 1, 3 [BGH 10.01.1968 - Ib ZR 43/66] - Pelzversand - BGH GRUR 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung - 1970, 422, 424 - Tauchkühler - 1971, 159, 160 - Motorjacht -).
  • BGH, 27.11.1970 - I ZR 89/68

    Motoryacht

    Die vergleichende Werbung ist jedoch im allgemeinen dann nicht zu beanstanden, wenn ein hinreichender Anlaß dazu besteht und die Äußerungen des Werbenden sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung).
  • OLG Köln, 31.08.1995 - 6 U 232/94

    HERABSETZENDER WERBEVERGLEICH

    (BGH GRUR 1969, 283/285 - " Schornsteinauskleidung" - BGH GRUR 1984, 823/824 - "Charterfluggesellschaften -"; - BGH GRUR 1962, 45/48 - - ,Betonzusatzmittel" - - BGH GRUR 1967, 596 - - "Kuppelmuffenverbindung" - Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdnrn. 335 und 66 zu § 1 UWG).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 96/76

    Nur-Beleg

    Der Auskunftsanspruch ist begründet, wenn lediglich ein einzelner Wettbewerbsverstoß feststeht, sofern der Verletzte Grund zu der Annahme hat, der Täter habe die beanstandete Handlung auch in weiteren Fällen begangen (BGH GRUR 1969, 283, 286 - Schornsteinauskleidung).
  • BGH, 03.04.1970 - I ZR 67/68

    Vergleichende Werbung - Vergleich elektrisch betriebener Milchkühlgeräte -

    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze entsprechen jedoch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Vergleich der eigenen Ware oder Leistung mit derjenigen eines Mitbewerbers im allgemeinen dann als erlaubt anzusehen ist, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und wenn die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen sachlichen Erörterung halten (BGH GRUR 1962, 45/48 - Betonzusatzmittel; BGHZ 49, 325, 329 [BGH 23.02.1968 - Ib ZR 148/65] - 40 % können Sie sparen; BGH GRUR 1969, 283 - Schornsteinauskleidung).
  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 2 U 14/98
    Die Beweislast für die Wahrheit des Werbevergleichs liegt dabei beim Werbenden (BGH GRUR 1969, 283, 286 - Schornsteinauskleidung; GRUR 1971, 159, 160-Motorjacht).
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