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   BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67   

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https://dejure.org/1969,661
BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67 (https://dejure.org/1969,661)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1969 - I ZR 54/67 (https://dejure.org/1969,661)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1969 - I ZR 54/67 (https://dejure.org/1969,661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung - Beendigung eines Musikverlagsvertrages wegen unzureichender Ausübung der übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse - Begründung eines Dauerschuldverhältnisses mit einem besonderen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Musikverleger I

    § 17 VerlG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2239
  • MDR 1970, 213
  • GRUR 1970, 40
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
    So verstanden geht das Klagebegehren auf die Feststellung des Nichtbestehens mehrerer bestimmt bezeichneter Rechtsverhältnisse im Sinne des § 256 ZPO (vgl. BGHZ 37, 331, 333 f [BGH 04.07.1962 - V ZR 206/60] ; BGH BB 1965, 1854).
  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
    In einem solchen Fall ist der Urheber regelmäßig nicht neben seinem Rechtsnachfolger zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aktiv legitimiert (BGH GRUR 1957, 614, 615 zu I 2 - Ferien vom Ich; vgl. auch GRUR 1960, 251, 252 - Mecki-Igel II).
  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56

    Ferien vom Ich

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
    In einem solchen Fall ist der Urheber regelmäßig nicht neben seinem Rechtsnachfolger zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aktiv legitimiert (BGH GRUR 1957, 614, 615 zu I 2 - Ferien vom Ich; vgl. auch GRUR 1960, 251, 252 - Mecki-Igel II).
  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
    So hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß im Falle einer Übertragung sämtlicher urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse die Nichtausübung dieser Befugnisse wegen der hierin liegenden Verletzung der persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers einen Rückruf der übertragenen Rechte rechtfertigen kann, wenn die Rechtsübertragung eine Ausübung der Befugnisse bezweckte (BGHZ 15, 249, 258 [BGH 26.11.1954 - I ZR 266/52] - Cosima Wagner; vgl. auch Ulmer, a.a.O. S. 264).
  • BGH, 19.11.1954 - I ZR 241/52

    Rücktritt vom Verlagsvertrag

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67
    Der Sache nach handelt es sich daher um einen Rückruf der dem Verleger übertragenen Auswertungsrechte, der in seiner rechtlichen Auswirkung einer Kündigung des Vertrages gleichsteht (BGH GRUR 1955, 256, 258 - Ludwig Thoma).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    bb) Diese Gründe müssen beim Rückruf des Verzichts auf ein höchstpersönliches Recht, das nur begrenzt eingeschränkt werden kann (Schricker aaO, § 13 Rdnrn. 2, 12, 22, 24), nicht besonders erheblich sein (vgl. zur Patentlizenz: BGH vom 11. Oktober 1977, Az: X ZR 24/76, GRUR 1978, 166 - Banddüngerstreuer; vom 11. Juni 1969, Az.: I ZR 54/67, GRUR 1970, 40 - Musikverleger).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 11 U 57/07

    Kündigung von Musikverlagsverträgen

    Wirtschaftlich steht bei Werken der Unterhaltungsmusik nämlich nicht das sog. "Papiergeschäft" (Notendruck, Notenverkauf und -verleih) im Mittelpunkt des Musikverlagsvertrags, sondern die Auswertung der Rechte zur Wiedergabe in unkörperlicher Form (Aufführungsrecht, Senderecht usw.) sowie der Schallplatten-, Kassetten- und Filmrechte (vgl. BGH 11.06.1969, I ZR 54/67, "Musikverleger" GRUR 1970, 40, 43; Schricker, VerlagsR, 3. Auflage 2001, § 8 Rz 42).

    Dieses Recht des Verfassers besteht nach Auffassung des BGH im Falle eines Musikverlagsvertrags auch dann, wenn der Verleger die ihm eingeräumten ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte nicht mehr ausübt, indem er keine Förderung der Auswertung mehr unternimmt und dadurch die Rechte des Verfassers beeinträchtigt werden (vgl. BGH 11.06.1969, I ZR 54/67, "Musikverleger" GRUR 1970, 40, 43).

    Der Zweck eines Musikverlagsvertrags, der wie hier neben der Übertragung des ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts auf den Verleger außerdem die Einräumung weiterer ausschließlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte von Werken der Unterhaltungsmusik zum Inhalt hat, ist vorwiegend darauf gerichtet, dass der Verleger insbesondere durch eine gezielte Werbung die für eine Verwertung des Werkes im Wege der Aufführung und Tonträgeraufnahme erforderlichen Verbindungen zu den in Betracht kommenden Musikverbraucherkreisen schafft (vgl. BGH 11.06.1969, I ZR 54/67, "Musikverleger" GRUR 1970, 40, 43).

    Setzt der Urheber eine angemessene Frist um vom Recht des Rückrufs Gebrauch zu machen, so steht dem Verleger die Entscheidung frei, ob er von seinem Recht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung Gebrauch machen und die hierfür erforderlichen Kosten aufwenden will oder ob er auf dieses Recht verzichten will mit der Folge, dass die Nutzungsrechte an den Urheber zurückfallen (vgl. BGH 11.06.1969, I ZR 54/67, "Musikverleger" GRUR 1970, 40, 42/43).

  • OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04

    Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm

    Hiervon ist wegen des Interesses des Urhebers an einer Verbreitung und Nutzung seines Werkes bei einer Nichtausübung des Nutzungsrechtes regelmäßig auszugehen (vgl. zum Beispiel [für die Parallelbestimmung des § 17 VerlagsG] BGH GRUR 70, 40, 43 - "Musikverleger"; OLG Frankfurt GRUR 91, 601 f - "Werkverzeichnis").
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    eingeräumt hat, kann er nur dann noch gegen Verletzungen des Urheberrechts mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse daran hat (vgl. BGHZ 118, 394, 399 - ALF; BGH, Urt. v. 11.6.1969 - I ZR 54/67, GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger; Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., § 97 Rdn. 9; Bappert/Maunz/Schricker, Verlagsrecht, 2. Aufl., § 9 Rdn. 19, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Die Vorschrift regelt vielmehr gerade den Fall, dass den Verwerter keine Nutzungspflicht trifft (Fromm/Nordemann a.a.O. § 41 UrhG Rz. 48; BGH v. 11.06.1969, NJW 1969, 2239, Tz. 125, zit. nach juris).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 134/08

    World's End

    Den Verleger trifft hinsichtlich seines Neuauflagenrechts keine Ausübungspflicht, sondern nur eine Ausübungslast (BGH, Urteil vom 11. Juni 1969 - I ZR 54/67, GRUR 1970, 40, 42 f. - Musikverleger I; Schricker aaO § 17 Rn. 1).
  • LG München I, 13.12.2006 - 21 O 20997/05
    Eine unzureichende Ausübung des ausschließlichen Nutzungsrechts liegt vor, wenn sein Nutzungsrechtsinhaber weniger Mittel einsetzt, als zur Erreichung des Vertragszwecks objektiv erforderlich sind, gleichgültig, ob er zur Auswertung des Rechts verpflichtet ist und den Vertrag verletzt oder nicht (Dreier/ Schulze , UrhG, § 41 Rn. 15; Möhring/Nicolini/Spautz § 41 Rn. 4; Schricker/Schricker, UrhR, § 41 Rn. 13; BGH GRUR 1970, 40, 43 - Musikverleger I; OLG München ZUM-RD 1997, 451, 452 f.), etwa wenn der Verleger nicht die erforderliche Anzahl von Exemplaren herstellt.

    Hinsichtlich seines Neuauflagerechts trifft den Verleger somit nur eine Ausübungslast, nicht aber eine Ausübungspflicht (Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S 460; BGH GRUR 1970, 40 - Musikverleger).

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Beim Musikerverlagsvertrag ist - wie bei anderen Dauerschuldverhältnissen - ein wichtiger Grund zur Kündigung dann gegeben, wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen der Störung der Vertrauensgrundlage dem kündigenden Vertragspartner nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1964, 326, 329 - Subverleger; 1970, 40, 41 - Musikverleger; 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung).
  • BGH, 05.12.1973 - I ZR 51/72

    Fristlose Kündigung eines Musikverlagvertrages aus wichtigem Grund - Vorliegen

    Dieser ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem kündigenden Vertragspartner wegen einer Störung der Vertrauensgrundlage nicht mehr zugemutet werden kann (BGH GRUR 1970, 40, 41 f - Musikverleger).

    Da es sich um ein Lied handelt, das sich beim Publikum immer noch großer Beliebtheit erfreut, für das daher Nachfrage besteht, ist der Beklagte zu 1 als Verleger verpflichtet, sich für dessen Förderung einzusetzen (BGH GRUR 1970, 40, 42 zu Ziff. IV 2 - Musikverleger).

  • KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02

    Urheberrechtsschutz: Hörproben im Internet als erlaubtes Mittel der

    Da die Beklagte Inhaberin des Rechts zur Auswertung des Rezitationen auf dem Trägermedium CD ist, darf sie diese auch unter Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten sachgerecht bewerben (vgl. BGH GRUR 1970, 40, 42 - Musikverleger), und zwar auch durch Hörproben, die lediglich als Kaufanreiz kurze Ausschnitte der einzelnen Werke wiedergeben, im Internet.
  • BFH, 29.04.1987 - X R 31/80

    Keine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1967 (§ 12 Abs. 2

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

  • BGH, 11.10.1977 - X ZR 24/76

    Zahlung von Lizenzgebühren - Haftung des Lizenzgebers - Technische Brauchbarkeit

  • LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17

    Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung

  • LG Rostock, 12.05.2011 - 6 HKO 45/10

    Rahmenvereinbarung mit freien Journalisten: Inhaltskontrolle von einbezogenen

  • BGH, 01.12.1972 - I ZR 81/70

    Musikverleger II

  • OLG München, 08.03.1984 - 6 U 2164/83

    Fristlose Kündigung eines Subverlagsvertrages (Musikverlagsvertrag); Vorliegen

  • KG, 29.03.1985 - 5 U 2928/83

    Voraussetzungen eines Rückrufrechts wegen Nichtausübung; Anforderungen an die

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