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   BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68   

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https://dejure.org/1970,444
BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68 (https://dejure.org/1970,444)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1970 - I ZR 123/68 (https://dejure.org/1970,444)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1970 - I ZR 123/68 (https://dejure.org/1970,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Spitzenstellungswerbung, wenn das Produkt nur in einem Teilbereich die Spitzenstellung inne hat, der für den Kunden auch nicht von Relevanz ist - Relevanz des Mahlgrades für Kaffee - Zulässigkeit der Behauptung es gäbe keinen besseren Kaffee - Verhinderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 909
  • GRUR 1970, 425
  • DB 1970, 1267
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Vorweg ist klarzustellen, daß eine Werbebehauptung, mit der ein Erzeugnis als unübertreffbar, etwa als "das Beste" seiner Art angepriesen wird, in Wirklichkeit als subjektives Werturteil des Herstellers gemeint sein kann, das sich in seiner schlagwortartigen und allgemein gehaltenen Formulierung jeder objektiven Nachprüfung entzieht, das aber von den maßgebenden Verkehrskreisen ohne weiteres als ein solches subjektives Werturteil erkannt und deshalb nicht ernst genommen wird (BGH GRUR 1965, 363 ff - Fertigbrei).
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Er wird, da er Werbeankündigungen weder genau, vollständig und kritisch zu würdigen, noch grammatikalische Überlegungen anzustellen pflegt (BGH GRUR 1957, 128, 130 - Steinhäger), noch weniger als der aufmerksame Leser und Hörer geneigt sein, der an sich klar verständlichen Wortfolge "es gibt keinen besseren Kaffee ..." eine von dessen geschmacklicher Qualität wegführende, lediglich auf seine gute Eignung zum Filtern hinweisende Bedeutung beizulegen.
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    § 3 UWG will nicht erst die Irreführung bei Vertragsschluß, sondern schon das täuschende Anlocken des Kunden vor dem Kaufentschluß vermeiden (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1962, 310, 312 - Gründerbildnis; 1963, 203, 205 - Vollreinigung; 1965, 39, 41 - Ahlborn; 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur).
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63

    Untersagung der Führung einer Geschäftsbezeichnung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    § 3 UWG will nicht erst die Irreführung bei Vertragsschluß, sondern schon das täuschende Anlocken des Kunden vor dem Kaufentschluß vermeiden (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1962, 310, 312 - Gründerbildnis; 1963, 203, 205 - Vollreinigung; 1965, 39, 41 - Ahlborn; 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Denn die Erwägung, ob mit dem beanstandeten Text die frühere, unstreitig unzulässige Werbung der Beklagten in einem Maße fortwirkt, das es für die Beklagte erforderlich macht, sich von ihr eindeutig abzusetzen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf erneuter Irreführung aussetzen will (BGH GRUR 1966, 327, 330 - Richtpreiswerbung I; 1963, 589, 593 - Lady Rose; 1962, 97, 99 - Tafelwasser; 1961, 425, 427 - Möbelhaus des Handwerks; 1958, 86, 89 - Eifein; 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), ist erst dann anzustellen, wenn das zu beurteilende Verhalten für sich allein betrachtet, also ohne die vorausgegangene und möglicherweise fortwirkende Irreführung des Verkehrs durch die frühere Werbung, unverfänglich wäre und wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könnte (BGH GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II) Daran fehlt es hier gerade.
  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Denn die Erwägung, ob mit dem beanstandeten Text die frühere, unstreitig unzulässige Werbung der Beklagten in einem Maße fortwirkt, das es für die Beklagte erforderlich macht, sich von ihr eindeutig abzusetzen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf erneuter Irreführung aussetzen will (BGH GRUR 1966, 327, 330 - Richtpreiswerbung I; 1963, 589, 593 - Lady Rose; 1962, 97, 99 - Tafelwasser; 1961, 425, 427 - Möbelhaus des Handwerks; 1958, 86, 89 - Eifein; 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), ist erst dann anzustellen, wenn das zu beurteilende Verhalten für sich allein betrachtet, also ohne die vorausgegangene und möglicherweise fortwirkende Irreführung des Verkehrs durch die frühere Werbung, unverfänglich wäre und wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könnte (BGH GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II) Daran fehlt es hier gerade.
  • BGH, 27.11.1962 - I ZR 55/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    § 3 UWG will nicht erst die Irreführung bei Vertragsschluß, sondern schon das täuschende Anlocken des Kunden vor dem Kaufentschluß vermeiden (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1962, 310, 312 - Gründerbildnis; 1963, 203, 205 - Vollreinigung; 1965, 39, 41 - Ahlborn; 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Was für den sorgfältigen Leser bzw. Hörer des Werbespruchs gilt, ist in noch stärkerem Maße von einem fluchtigen Betrachter zu erwarten, von dessen Auffassung bei Werbebehauptungen, die sich - wie hier - an das breite Publikum wenden, an sich auszugehen ist (BGH LM Nr. 95 zu § 3 UWG - Kaffeerösterei; GRUR 1968, 702, 703 - Hamburger Volksbank; 1959, 365, 366 - Englisch Lavendel).
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    § 3 UWG will nicht erst die Irreführung bei Vertragsschluß, sondern schon das täuschende Anlocken des Kunden vor dem Kaufentschluß vermeiden (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1962, 310, 312 - Gründerbildnis; 1963, 203, 205 - Vollreinigung; 1965, 39, 41 - Ahlborn; 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
    Denn die Erwägung, ob mit dem beanstandeten Text die frühere, unstreitig unzulässige Werbung der Beklagten in einem Maße fortwirkt, das es für die Beklagte erforderlich macht, sich von ihr eindeutig abzusetzen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf erneuter Irreführung aussetzen will (BGH GRUR 1966, 327, 330 - Richtpreiswerbung I; 1963, 589, 593 - Lady Rose; 1962, 97, 99 - Tafelwasser; 1961, 425, 427 - Möbelhaus des Handwerks; 1958, 86, 89 - Eifein; 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel), ist erst dann anzustellen, wenn das zu beurteilende Verhalten für sich allein betrachtet, also ohne die vorausgegangene und möglicherweise fortwirkende Irreführung des Verkehrs durch die frühere Werbung, unverfänglich wäre und wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könnte (BGH GRUR 1964, 686, 688 - Glockenpackung II) Daran fehlt es hier gerade.
  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 111/66

    Eintragung der Firma einer Volksbank in das Genossenschaftsregister -

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 179/62
  • BGH, 10.03.1961 - I ZR 142/59
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 187/61
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auf die sprachliche oder grammatikalische Form, wie hier die Verwendung des Komparativs, kommt es dabei nicht entscheidend an, sondern auf den Sinngehalt (vgl. BGH, GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt I; 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, UWG § 3 Anm. 66, 68 mit weiteren Hinweisen).

    Dem steht entgegen, daß Werbebehauptungen bekannter, angesehener Unternehmen vom Verkehr heute grundsätzlich ernst genommen werden (BGH, GRUR 1965, 365, 367 - Lavamat II; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07

    Irreführende Werbung: Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich eines

    Derartige Behauptungen entziehen sich weitgehend einer objektiven Nachprüfbarkeit (BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen) und werden deshalb von den Verbrauchern nicht ernst genommen (BGH GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Bei Mißverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit muß der Verwender aber die ihm ungünstigere Inhaltsangabe gegen sich gelten lassen (vgl. BGH GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee; GRUR 1979, 716, 718 - Kontinent-Möbel).

    Die Belehrung über die tatsächlichen Verhältnisse bei genauerer Befassung oder beim Einkauf kommt zu spät, um eine Irreführung nach § 3 UWG auszuschließen (vgl. BGH GRUR 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee m.w.N.).

  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    Dabei orientiert er sich an der Gesamtwirkung der ihm entgegentretenden Bezeichnung, so daß eine zergliedernde Betrachtungsweise auszuscheiden hat (vgl. BGH GRUR 57, 128, 130 - Steinhäger; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

    Ankündigungen mit einem sachlichen Gehalt in der Werbung seriöser Unternehmen werden im allgemeinen auch vom Publikum ernst genommen (BGH GRUR 65, 365, 367 - Lavamat II; 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

  • OLG Hamburg, 22.03.2007 - 3 U 202/06

    Arzneimittelwerbung: Werbeaussage "Nichts hilft schneller" in Bezug auf ein

    Die BGH-Rechtsprechung hat das schon damals großzügiger gesehen (BGH GRUR 1970, 425 - Melitta-Kaffee; dort bezüglich der Aussage: "Es gibt keinen besseren Kaffee für Ihren Melitta-Filter, weil er melitta-fein gemahlen ist").
  • OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00

    Zulässigkeit der Werbung mit einem Testurteil in den Niederlanden

    Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86

    Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung

    Denn § 3 UWG richtet sich auch gegen das vor Vertragsabschluß liegende, durch Irreführung erreichte Anlocken von Kunden (BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 152/59, GRUR 1962, 310, 313 f - Gründerbildnis, insoweit nicht in BGHZ 36, 252; BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 123/68, GRUR 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee; BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 - Anforderungsscheck für Barauszahlung), so daß es genügt, wenn die im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen irregeführt und als Folge der Irreführung ihrerseits denjenigen, der die Kaufentscheidung zu treffen hat, erst veranlassen, sich mit dem beworbenen Gegenstand überhaupt oder näher zu befassen (vgl. hierzu schon BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 1/58, Urteilsabdruck S. 6 - Lungenautomatik; BGH, Urt. v. 27.9.1960 - I ZR 56/59, GRUR 1961, 241, 242 - Socsil m.w.N.; BGH, Urt. v. 4.3.1964 - Ib ZR 118/62, GRUR 1965, 39, 41 f - Ahlborn sowie in jüngerer Zeit - zwar für den insoweit ähnlichen Fall einer Täuschung durch Kennzeichen, aber ausdrücklich zur Beachtlichkeit einer Täuschung auch der "im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen" - BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78

    Verwendung des Wortes Innenarchitektur in einer Werbeanzeige

    Diese als Blickfang besonders herausgestellten Worte müssen daher schon für sich wahr und in ihrer konkreten Verwendung zulässig sein, auch wenn sie den Leser nur erst zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen sollen (vgl. BGH Urteil v. 10.3.71 - I ZR 73/69 GRUR 71, 516 - Brockhaus Enzyklopädie); auf eine etwa durch den späteren Text erfolgende Klarstellung kommt es nicht an (vgl. BGH Urteil v. 4.3.64 - Ib ZR 118/62 GRUR 65, 39, 41 - Ahlborn; v. 29.4.70 - I ZR 123/68 GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee; v. 21.5.75 - I ZR 93/74 GRUR 75, 659, 660 - Sonnenhof).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 278/97

    Vertrieb gewerblicher Leistungen durch Anbietens von Krankenversicherungen;

    Sie dürfen deshalb auch dann nicht nach § 3 UWG untersagt werden, wenn sie - für sich genommen - täuschend wirken können (Köhler/Piper, § 3 UWG Rn. 76; im Ansatz ebenso die dort zitierten Entscheidungen BGH GRUR 1968, 382, 385 - "Favorit II" und GRUR 1970, 425, 426 - "Melitta-Kaffee").
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

    Welchen Erfolg die Werbung nachher hat, insbesondere, ob sie dem Werbenden letztendlich tatsächlich sich in Zahlen ausdrückende wettbewerbliche Vorteile gebracht hat, oder was der Werbende dem Angelockten später erklärt, ist gleichgültig (vgl. BGH GRUR 70, 425/426 - Melitta-Kaffee; BGH GRUR 71, 323/316 - Bocksbeutelflasche).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 6 O 186/20
  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 W 56/92

    Irreführung durch Bewerbung eines nicht vorrätigen, besonders preisgünstigen

  • LG Berlin, 12.07.1994 - 102 O 201/94

    Klage auf Unterlassung der Werbung für ein Haarpräparat und Nagelpräparat ;

  • LG Berlin, 07.07.1994 - 27 O 304/94

    Zulässigkeit der heilmittelrechtlichen Werbung als Gesundheitswerbung; "Rechtlich

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