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   BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66   

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BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66 (https://dejure.org/1969,397)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1969 - I ZB 3/66 (https://dejure.org/1969,397)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - I ZB 3/66 (https://dejure.org/1969,397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 273
  • NJW 1970, 139
  • MDR 1969, 992
  • GRUR 1970, 75
  • DB 1969, 1934
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Bundespatentgericht bei einer solchen Fallgestaltung im Regelfall - zusätzlich zu Belegen über andere für die Frage der Verkehrsdurchsetzung bedeutsame Umstände - die Beibringung einer demoskopischen Verkehrsbefragung verlangt (vgl. BGHZ 52, 273, 281 f. - Streifenmuster).

    Es hat lediglich den in der Rechtsprechung des Senats anerkannten Erfahrungssatz in Erinnerung gerufen, dass häufig nur die Verkehrsdurchsetzung der Gesamtaufmachung, so wie sie dem Verkehr tatsächlich vor Augen tritt, einigermaßen zuverlässig zu ermitteln ist, wohingegen Verkehrsbefragungen über einzelne herausgelöste Elemente, die dem Verkehr bislang niemals in Alleinstellung begegnet sind, zu unvermeidlichen Fehlerquellen führen (vgl. BGHZ 52, 273, 281 - Streifenmuster, m.w.N.).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Entscheidend ist vielmehr, ob die angegriffene Marke eine gewisse Selbständigkeit aufweist und infolgedessen die maßgeblichen Verkehrskreise den fraglichen Bestandteil als eigenständigen Hinweis auf die Herkunft der so gekennzeichneten Ware aus einem Unternehmen auffassen (BGH, Beschl. v. 13.5.1969 - I ZB 3/66, GRUR 1970, 75, 77 - Streifenmuster; BGH GRUR 2008, 710 Tz. 38 - VISAGE).
  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

    Sie erfüllt auch ohne weiteres das Kriterium einer "gewissen Selbständigkeit" im Sinne der zu § 4 Abs. 3 WZG ergangenen "Streifenmuster"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1970, 75, 77).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Herkunftshinweis werden können, namentlich dann, wenn sie eine gewisse Selbständigkeit aufweisen, so daß sie von einem Teil des Verkehrs ohne die übrigen Bestandteile wahrgenommen werden und daher unschwer aus der Kombination herausgelöst und in Alleinstellung als Herkunftshinweis benutzt werden können (vgl BGH GRUR 1970, 75, 77 "Streifenmuster").
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Spruchpraxis der Beschwerdeabteilung des Patentamts sowie nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 235, 237, 238 - Bandmaster; 155, 108, 116 - Kabelkennfäden), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 41, 187, 189 - Palmolive; 52, 273, 275 - Streifenmuster), dreidimensionale (plastische) Gestaltungen nicht als Warenzeichen eingetragen werden können.

    So sind für Webstoffe farbige Streifen als Webkantenfäden (vgl. BA PatA MuW 1927/28, 351, 352; RGZ 155, 108, 113 = GRUR 1937, 805, 807 - Kabelkennfäden), Kettfäden in Filterstoffen (vgl. BA PatA MuW 1927/28, 351), Streifen auf Glasröhren (vgl. die Hinweise in BA PatA MuW 1935, 295, 296), Musterungen und Streifen in und auf Kabeln und Litzen (vgl. BGHZ 8, 202, 205 - Kabelkennstreifen; BPatGerE 1, 194, 196 - Kabelmusterung), Musterungen und Streifen auf oder in Gummi- und Kunststoffschlauchen (vgl. BS PatA GRUR 1955, 59) sowie auf kunststoffbewehrten Schläuchen (vgl. BPatGer Beschluß vom 24. November 1968 - 26 W (pat) 32/61) zugelassen worden (siehe auch BGHZ 52, 273, 276 - Streifenmuster).

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

    Unselbständige Bestandteile einer im Verkehr durchgesetzten Gesamtaufmachung, die von Natur nicht unterscheidungskräftig sind und als eine Art Wechselrahmen für herkunftskennzeichnende Angaben dienen, können für sich allein nicht gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden (Ergänzung zum Beschluß vom 13. Mai 1969 - I ZB 3/66 - Streifenmuster).

    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 3/66 vom heutigen Tage, der die Anmeldung eines als Verpackungsuntergrund benutzten rot-weißen Streifenmusters betraf, hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß die in § 4 Abs. 3 WZG gewährte Schutzmöglichkeit ebenso wie der Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG an den tatsächlichen wettbewerblichen Gegebenheiten anknüpft, die zur Vermeidung von Herkunftstäuschungen als rechtlich erheblich anerkannt werden.

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Einer bloßen konturlosen Farbgebung als solcher fehlt jede kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft ( BGH GRUR 1969, 345, 346 - red/white; vgl. auch BGHZ 52, 273, 276, 282 - Streifenmuster); dem Kennzeichnungsrecht ist daher ein abstrakter Farbenschutz, den die Klägerin hier im Ergebnis über den Sinngehalt ihres Wortzeichens "Lila" herleiten will, fremd ( BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; BGHZ 52, 273, 276 - Streifenmuster).
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 7/74

    Dreidimensionale (plastische) Gestaltungen als Warenzeichen - Zurückweisung der

    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach ständiger Spruchpraxis der Beschwerdeabteilung des Patentamts sowie nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 235, 237, 238 - Bandmaster; 155, 108, 116 - Kabelkennfäden), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 41, 187, 189 - Palmolive; 52, 273, 275 - Streifenmuster), dreidimensionale (plastische) Gestaltungen nicht als Warenzeichen eingetragen werden können.

    So sind für Webstoffe farbige Streifen als Webkantenfäden (vgl. BA PatA MuW 1927/28, 351, 352; RGZ 155, 108, 113 = GRUR 1937, 805, 807 - Kabelkennfäden), Kettfäden in Filterstoffen (vgl. BA PatA MuW 1927/28, 351), Streifen auf Glasröhren (vgl. die Hinweise in BA PatA MuW 1935, 295, 296), Musterungen und Streifen in und auf Kabeln und Litzen (vgl. BGHZ 8, 202, 205 - Kabelkennstreifen; BPatGerE 1, 194, 196 - Kabelmusterung), Musterungen und Streifen auf oder in Gummi- und Kunststoffschläuchen (vgl. BA GRUR 1955, 59) sowie auf kunststoffbewehrten Schläuchen (vgl. BPatGer Beschluß vom 24. November 1964 - 26 W (pat) 32/61) zugelassen worden (siehe auch BGHZ 52, 273, 276 - Streifenmuster).

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Dabei ist in solchen Fällen, in denen - wie hier - nur für einen Bestandteil der tatsächlich benutzten Herkunftskennzeichnung eine Verkehrsgeltung beansprucht wird, eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich, ob dieser Bestandteil, der dem Verkehr in dieser Alleinstellung bislang niemals begegnet ist, tatsächlich unabhängig vom übrigen Zeicheninhalt (hier: unabhängig von dem kennzeichnenden Firmennamen "B.") als individuelles Herkunftskennzeichen angesehen wird (vgl. bereits das I. Revisionsurteil im vorliegenden Rechtsstreit: BGH GRUR 66, 30, 32 - Konservenzeichen; ferner zuletzt BGHZ 52, 273, 280, 281 [BGH 13.05.1969 - I ZB 3/66] - Streifenmuster).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86

    "OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens

    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86

    Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 50/73

    Entwicklung einer mundartlichen Fruchtbezeichnung zu einer Sortenbezeichnung für

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