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   BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67   

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https://dejure.org/1969,168
BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67 (https://dejure.org/1969,168)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1969 - X ZR 52/67 (https://dejure.org/1969,168)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - X ZR 52/67 (https://dejure.org/1969,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des Klagepatents durch gewerbsmäßiges Feilhalten und Gebrauchen - Voraussetzungen des "Feilhaltens" und "gewerbsmäßigen Benutzens" für eine Patentverletzung - Unterlassungsanspruch wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1131 (Ls.)
  • MDR 1970, 586
  • GRUR 1970, 358
  • DB 1970, 1018
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    (BGH GRUR 1960, 423, 425 "Kreuzbodenventilsäcke I"), oder - allgemeiner ausgedrückt - "das Ausbieten eines Gegenstandes derart, daß Reflektanten Gebote auf Überlassung, z.B. auf den Abschluß eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags, abgeben können" (so Reimer a.a.O. § 6 Rdn, 76 m.w.Nachw.) bezw.

    Wenn ferner das Berufungsgericht (BU S. 13) anläßlich seiner Auseinandersetzung mit der Auffassung von Tetzner (PatG 2. Aufl. § 6 Anm. 13) ausgeführt hat, um ein "Feilhalten" in einer Ausstellung annehmen zu können, müsse mit der Ausstellung "eine unmittelbare Lieferbereitschaft" verbunden sein, so hat es sich dabei ersichtlich im Bestreben nach Kürze nur mißverständlich ausgedrückt; was das Berufungsgericht gemeint hat, ergibt sich daraus, daß es als Beleg für seinen Satz die - bereits erwähnte - Entscheidung BGH GRUR 1960, 423, 425 "Kreuzbodenventilsäcke I" anführt, wo es - ausführlicher - heißt, ein "Feilhalten" liege auch schon in dem Anbieten "der alsbaldigen Herstellung und Lieferun g einer Maschine durch den hierauf eingerichteten Betrieb des Anbietenden ".

  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    "eine Handlung, durch die (der betreffende Gegenstand) in äußerlich wahrnehmbarer Weise anderen Personen zum Erwerb der Verfügungsgewalt darüber, zum Eigentumserwerb oder zur Benutzung, angeboten oder bereitgestellt wird" (so Benkard a.a.O. § 6 Rdn. 39, ebenfalls m.w.Nachw., insbesondere BGH X ZR 42/66 vom 28. Mai 1968 = GRUR 1969, 35, 36 "Europareise").
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr könnte der Unterlassungsanspruch der Klägerin nur dann begründet sein (vgl. Reimer, PatG 3. Aufl. § 47 Rdn. 3; Benkard, PatG 5. Aufl. § 47 Rdn. 19, 21), wenn die Beklagte mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung "den Vorschriften der §§ 6, 7 und 8 zuwider" benutzt hätte (§ 47 Abs. 1 PatG), d.h. wenn sie mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (viererlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätte, zu denen nach § 6 Satz 1 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH GRUR 1957, 208, 211 "Grubenstempel"; GRUR 1964, 491, 493 "Chloramphenicol"; Benkard a.a.O. § 47 Rdn. 5, § 6 Rdn. 21 m.w.Nachw.; vgl. auch Reimer a.a.O. § 6 Rdn. 84).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Bei einer derartigen "Leistungsschau" ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die dort gezeigten Gegenstände nicht im Sinne des § 6 Satz 1 PatG "feilgehalten" oder "gewerbsmäßig gebraucht" werden, Zwar werden, wie die Revision insoweit zutreffend bemerkt, die auf einer Leistungsschau gezeigten Gegenstände ebenso wie die z.B. in einem Museum ausgestellten Gegenstände dadurch im Sinne des § 2 Satz 1 PatG "offenkundig benutzt" (BGH GRUR 1956, 208, 209 "Klöppelhandschuh"; GRUR 1962, 86, 88 "Fischereifahrzeug"), jedoch geht der Begriff der "Benutzung" im Sinne des § 2 Satz 1 PatGüber den hier allein interessierenden Begriff der "Benutzung" im Sinne von § 47 Abs. 1 i.V.m. § 6 Satz 1 PatG hinaus, der - wie bereits gesagt - eine Benutzung durch eine der vier Benutzungsformen des § 6 Satz 1 PatG erfordert.
  • RG, 25.10.1911 - I 420/10

    Patentverletzung. ; Inverkehrbringen von Mustern.

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Zu einem "gewerbsmäßigen Gebrauchen" im Sinne von § 6 Satz 1 PatG wird eine solche Ausstellung und Vorführung auf einer "Leistungsschau" erst, wenn der Aussteller damit zugleich merkantile Zwecke verfolgt (vgl. auch Benkard a.a.O. § 6 Rdn. 41 S. 390 unter Hinweis auf RGZ 77, 248, 249, sowie Reimer a.a.O. § 6 Rdn. 67 unter Hinweis auf RGZ 146, 26, 27).
  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr könnte der Unterlassungsanspruch der Klägerin nur dann begründet sein (vgl. Reimer, PatG 3. Aufl. § 47 Rdn. 3; Benkard, PatG 5. Aufl. § 47 Rdn. 19, 21), wenn die Beklagte mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents die durch das Klagepatent geschützte Erfindung "den Vorschriften der §§ 6, 7 und 8 zuwider" benutzt hätte (§ 47 Abs. 1 PatG), d.h. wenn sie mindestens ein Mal im räumlichen Geltungsbereich des Klagepatents eine der (viererlei) Benutzungshandlungen vorgenommen hätte, zu denen nach § 6 Satz 1 PatG allein der Patentinhaber befugt ist (BGH GRUR 1957, 208, 211 "Grubenstempel"; GRUR 1964, 491, 493 "Chloramphenicol"; Benkard a.a.O. § 47 Rdn. 5, § 6 Rdn. 21 m.w.Nachw.; vgl. auch Reimer a.a.O. § 6 Rdn. 84).
  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 153/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Bei einer derartigen "Leistungsschau" ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die dort gezeigten Gegenstände nicht im Sinne des § 6 Satz 1 PatG "feilgehalten" oder "gewerbsmäßig gebraucht" werden, Zwar werden, wie die Revision insoweit zutreffend bemerkt, die auf einer Leistungsschau gezeigten Gegenstände ebenso wie die z.B. in einem Museum ausgestellten Gegenstände dadurch im Sinne des § 2 Satz 1 PatG "offenkundig benutzt" (BGH GRUR 1956, 208, 209 "Klöppelhandschuh"; GRUR 1962, 86, 88 "Fischereifahrzeug"), jedoch geht der Begriff der "Benutzung" im Sinne des § 2 Satz 1 PatGüber den hier allein interessierenden Begriff der "Benutzung" im Sinne von § 47 Abs. 1 i.V.m. § 6 Satz 1 PatG hinaus, der - wie bereits gesagt - eine Benutzung durch eine der vier Benutzungsformen des § 6 Satz 1 PatG erfordert.
  • RG, 31.01.1931 - I 228/30

    1. Kann in der Vorführung eines patentierten Verfahrens bereits eine

    Auszug aus BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
    Zu einem "gewerbsmäßigen Gebrauchen" im Sinne von § 6 Satz 1 PatG wird eine solche Ausstellung und Vorführung auf einer "Leistungsschau" erst, wenn der Aussteller damit zugleich merkantile Zwecke verfolgt (vgl. auch Benkard a.a.O. § 6 Rdn. 41 S. 390 unter Hinweis auf RGZ 77, 248, 249, sowie Reimer a.a.O. § 6 Rdn. 67 unter Hinweis auf RGZ 146, 26, 27).
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 18.12.1969 (X ZR 52/67, GRUR 1970, 358, 359 - Heißläuferdetektor).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 2 U 32/04

    Vertrieb von Ware die fremde Patentrechte versteckt verletzt

    Das Anbieten besteht darin, dass jemand einem anderen in Aussicht stellt, diesem die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine erfindungsgemäße Sache zu verschaffen, woraufhin der andere in die Lage versetzt wird, Gebote auf Überlassung abgeben zu können (vgl. z. B. BGH, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Ebensowenig läßt sich eine Haftung der Beklagten zu 4 daraus herleiten, daß sie die Abgabe der von der Klägerin verlangten Unterwerfungserklärung abgelehnt hat (vgl. BGHZ 117, 264, 271 - Nicola; BGH, Urt. v. 18.12.1969 - X ZR 52/67, GRUR 1970, 358, 360 - Heißläuferdetektor).
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