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   BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69   

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https://dejure.org/1971,1216
BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,1216)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1971 - I ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,1216)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1971 - I ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,1216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem altertümlichen Fahrzeug wegen des geschützten Warenzeichens "Oldtimer" - Absehen von einer Beweiserhebung über die Verkehrsauffassung zur Frage des zeichenmäßigen Gebrauchs - Unmittelbare Anbringung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 458
  • GRUR 1971, 251
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67

    Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Denn dem Zeicheninhaber kann billigerweise eine Benutzungsaufnahme vor der Eintragung seines Warenzeichens nicht zugemutet werden (BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

    Auf die Frage eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung des Klagezeichens kommt es daher nicht mehr an (vgl. BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

    Aus der Neuregelung kann jedenfalls nicht entnommen werden, daß Vorratszeichen nunmehr überhaupt unzulässig sein sollten oder auch nur für ihren Bestand eine erheblich geringere Frist als die nach der Neuregelung vorgesehene 5-Jahresfrist maßgebend sein sollte (vgl. BGH GRUR 69, 604, 605 - Slip).

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Zu Unrecht rügt die Revision, das Berufungsgericht habe anstelle einer eigenen Urteilsbegründung lediglich die Begründung der "Corrida"-Entscheidung des erkennenden Senats (GRUR 68, 367) wiederholt und die dort für einen andersartigen Sachverhalt gegebene Beurteilung einfach übernommen.

    Es hat dabei keineswegs die Besonderheiten des in der "Corrida"-Entscheidung maßgebenden Sachverhalts übersehen, sondern nach Maßgabe der dort angeführten allgemeinen Rechtsgrundsätze in eigener Tatsachenwürdigung den Eigenheiten des vorliegenden Rechtsstreits Rechnung getragen und damit zutreffend unter Beachtung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles entschieden (vgl. BGH GRUR 68, 367, 369 - Corrida m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Nach ständiger Rechtsprechung trifft zwar denjenigen, der ein Kennzeichen neu in Benutzung nimmt und/oder zur Warenzeicheneintragung anmeldet, die Verpflichtung zu einer eingehenden Unterrichtung über die Zeichenbenutzungslage sowie über den Stand der Warenzeicheneintragungen und -anmeldungen (vgl. BGH GRUR 57, 222, 223 -Sultan; 60, 186, 187 - Arctos).
  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Nach ständiger Rechtsprechung trifft zwar denjenigen, der ein Kennzeichen neu in Benutzung nimmt und/oder zur Warenzeicheneintragung anmeldet, die Verpflichtung zu einer eingehenden Unterrichtung über die Zeichenbenutzungslage sowie über den Stand der Warenzeicheneintragungen und -anmeldungen (vgl. BGH GRUR 57, 222, 223 -Sultan; 60, 186, 187 - Arctos).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Das Berufungsgericht hatte daher keine Veranlassung, auf diese Fragen näher einzugehen, zumal die Beklagte selbst niemals verkannt hat, daß es einen Schutz der bloßen Vorbenutzung im deutschen Kennzeichnungsrecht nicht gibt (vgl. BGH GRUR 61, 413, 416 - Dolex; 67, 490, 492 - Pudelzeichen).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Der an sich von Amts wegen zu prüfenden Frage einer Anspruchsverwirkung (BGH GRUR 66, 623, 625 - Kupferberg) brauchte das Berufungsgericht ebensowenig nachzugehen, da für die behauptete Vorbenutzung und die Benutzung bis zum Einschreiten der Klägerin kein längerer, gegebenenfalls eine Verwirkung rechtfertigender Zeitraum vorgetragen worden war.
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Verwechslungsfähigkeit eines Bildzeichens mit einem Wortzeichen dann gegeben ist, wenn das Wort die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Benennung des Bildes beinhaltet (vgl. BGH GRUR 67, 355, 358 - Rabe; BPatGerE 5, 172, 175 - Mohrenbild).
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Schließlich bestand ohne einen weiteren diesbezüglichen Sachvortrag der hierfür darlegungspflichtigen Beklagten für das Berufungsgericht keine Veranlassung, die Zeichenanmeldung der Klägerin und die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Zeichen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs zu prüfen (vgl. BGH GRUR 69, 190 - halazon; 69, 607 - Recrin).
  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Schließlich bestand ohne einen weiteren diesbezüglichen Sachvortrag der hierfür darlegungspflichtigen Beklagten für das Berufungsgericht keine Veranlassung, die Zeichenanmeldung der Klägerin und die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Zeichen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs zu prüfen (vgl. BGH GRUR 69, 190 - halazon; 69, 607 - Recrin).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine solche Herausstellung einer Bezeichnung oder Bilddarstellung zwar nicht stets für sich allein, aber in Verbindung mit weiteren Begleitumständen, hier durch die Form der Bilddarstellung sowie durch ihren Zusammenhang mit dem herausgehobenen Firmenschlagwort "A.", dem flüchtigen Verbraucher den Eindruck einer Herkunftskennzeichnung vermitteln kann (BGH GRUR 70, 305, 306 - Löscafé m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56

    Zeichenentwertung durch berühmte Marke

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Dieser Grundsatz ist für die Kollision von Wort- und Bildmarken anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; Urteil vom 14. März 1975 - I ZR 71/73, GRUR 1975, 487, 489 = WRP 1975, 357 - WMF-Mondmännchen; Urteil vom 25. Mai 1979 - I ZR 132/77, BGHZ 75, 7, 11 - Lila; Urteil vom 26. September 1985 - I ZR 86/83, GRUR 1986, 248, 249 - Sporthosen; BGH, Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 512 - Teekanne II; BGH, Beschluss vom 18. März 1999 - I ZB 24/96, GRUR 1999, 990, 991 f. = WRP 1999, 1041 - Schlüssel).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Während Überkreuzkollisionen zwischen Wort- und Bildzeichen bereits Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen waren (vgl. BGH, GRUR 1971, 251 ff - Oldtimer; BGH, GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel; BGH, GRUR 2004, 779 [781] - Zwilling/Zweibrüder; BGH, GRUR 2006, 60 [61] - coccodrillo; vgl. auch Senat, Urteil v. 12.05.2000 - 6 U 25/99 - BeckRS 2000, 30111420 - Panda), war die rechtliche Beurteilung einer Überkreuzkollision zwischen einer Wortmarke einerseits und einer dreidimensionalen Gestaltung andererseits bisher nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs (vgl. G, a.a.O., S. 62 des GA; Lerach, GRUR-Prax 2013, 14; Haag/Deckers, WRP 2013, 455 Rn. 17).

    So wird als rechtserheblicher Umstand etwa umschrieben, dass der fest und eindeutig umrissene Bedeutungsgehalt bei jeder Begegnung des Verkehrs mit dem Zeichen ohne weiteres vermittelt werde (BGH, GRUR 1999, 990 ff - Schlüssel) oder der Verkehr beim Anblick der Darstellung an das Wort erinnert werde und den Wortbegriff im Bild wiederfinde (BGH, GRUR 1971, 251 ff - Oldtimer).

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt schließlich auch nicht der Hinweis der Klägerin auf die Oldtimer-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 1971, 251 ff), nach der die dort beim Zeichenvergleich in der Überkreuzkollision eines Wort- mit einem Bildzeichen festgestellte Verwechslungsgefahr nicht dadurch beseitigt werde, dass die angegriffenen Kennzeichnung nur im Zusammenhang mit dem Firmenschlagwort "A" benutzt werde.

  • LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung bei Verletzung der deutschen

    Dass auch zwischen verschiedenen Markenkategorien eine Ähnlichkeit bestehen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder; BGH GRUR 1999, 990, 991 - Schlüssel; Fezer , Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 519 m.w.N.; Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage 2010, § 14 Rn. 973; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Auflage 2012, § 9 Rn. 271).

    Hinsichtlich der Kollision zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke hat der BGH jedoch wiederholt entschieden, dass eine eine Markenverletzung begründende Ähnlichkeit dann gegeben sei, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv vorliege, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist (BGH GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer ; BGH GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel ; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling / Zweibrüder ).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    waren die Beklagten zu 1 und 2 ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 253 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rdn. 516).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Wie das Berufungsgericht im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend ausgeführt hat, kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer Bilddarstellung und einem Wortzeichen in Betracht kommen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs den Wortbegriff im Bild wiederfindet und beim Anblick des Bildes an das Wort erinnert wird (BGH GRUR 1967, 355, 358 - Rabe), bzw. wenn das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des Bildes ist (GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer; ebenso GRUR 1979, 853, 854 - Lila).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Bei deren Würdigung hat das Berufungsgericht zwar rechtsfehlerfrei berücksichtigt, daß die Beklagte im vorliegenden Fall ein Warenzeichen der Klägerin - in einer Werbeanzeige verwendet hat und daß bei einer solchen Verwendungsweise die Annahme einer (zumindest auch) zeichenmäßigen Verwendung der fremden Kennzeichnung für den Verkehr naheliegt und im Zweifel zugrundezulegen ist (vgl. BGH aaO - Tosca; ferner BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    bb) Bei dieser Sachlage sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsätze, wonach im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes der Begriff der zeichenmäßigen Verwendung weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II m.w.N.) und bei Verwendung eines fremden Zeichens im Zweifel eine Vermutung für einen kennzeichenmäßigen Gebrauch spricht (BGH aaO. - Tosca), könnten nur sehr gewichtige Umstände die naheliegende Möglichkeit ausschließen, daß ein nicht ganz unbeachtlicher Teil des Verkehrs annimmt, hier handele es sich um Erzeugnisse oder um Werbemaßnahmen (vgl. zu letzterem BGH aaO. - Markenverunglimpfung I) der Inhaberin der Marke "NIVEA".
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Dabei ist zwar, insbesondere für den Bereich der im Hinblick auf die gekennzeichnete Ware als Fantasie-Zeichen anzusehenden Warenzeichen, allgemein von dem Grundsatz auszugehen, daß der Begriff der warenzeichenmäßigen Benutzung weit auszulegen ist und daß eine unmittelbare Benutzung der Bezeichnung auf der Ware, ihrer Verpackung und Etikettierung, sowie auf Prospekten oder sonstigen Ankündigungen der Ware in der Regel für einen zeichenmäßigen Gebrauch spricht (vgl. BGH GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 83/07

    Markenverletzungsverfahren: Ansprüche wegen der Ähnlichkeit von Gelenksteigbügeln

    Zwar trifft es zu, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine Verpflichtung zur fortlaufenden Überwachung der Zeichenlage nicht besteht (BGH GRUR 71, 251, 253 - Oldtimer).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 U 95/15

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung einer

    Denn eine Verpflichtung zur laufenden Rechercheaktualisierung besteht nur bis zur eigenen Benutzungsaufnahme, danach nur bei besonderem Anlass (BGH GRUR 1971, 251, 253 - Oldtimer ; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 14 Rn. 504).
  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

  • OLG Koblenz, 17.11.2005 - 6 U 407/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verwirkung des Anspruchs auf

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei einer

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 67/72

    Annahme eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung eines

  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 136/75

    Verletzung von Firmen- und Warenzeichenrechte - Umfang des

  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 2a O 129/16
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 53/74

    Verletzung des Warenzeichens "TORCH" - Warengleichartigkeit von Gasfeuerzeugen

  • BGH, 20.06.1973 - I ZR 156/71

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung

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