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   BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69   

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https://dejure.org/1970,1773
BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69 (https://dejure.org/1970,1773)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1970 - I ZR 50/69 (https://dejure.org/1970,1773)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1970 - I ZR 50/69 (https://dejure.org/1970,1773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf Erteilung einer Reproduktionsgenehmigung - Veröffentlichung eines Buchs über den Künstlerbund "Blauer Reiter" - Konkludente Erlaubnis zur Wiedergabe

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kandinsky II

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 16, 17, 31, 51 Nr. 1, 97 UrhG

Papierfundstellen

  • GRUR 1971, 362
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
    Dieses Urteil ist vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (BGHZ 50, 147).
  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
    Hinsichtlich der Rechtslage ist zunächst folgendes klarzustellen: Zwar bedarf auch die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse nicht zwingend einer ausdrücklichen Erklärung, sondern es kann ein dahingehender Parteiwille aus einem schlüssigen Verhalten des Berechtigten unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände entnommen werden (RGZ 153, 1, 22 ff; BGHZ 28, 234, 238 [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied).
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
    Doch ist in der Regel zu fordern, daß ein entsprechender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGHZ 22, 209, 212 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Morgenpost; 24, 55, 70 ff - Ledigenheim).
  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
    Doch ist in der Regel zu fordern, daß ein entsprechender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGHZ 22, 209, 212 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Morgenpost; 24, 55, 70 ff - Ledigenheim).
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69
    Hinsichtlich der Rechtslage ist zunächst folgendes klarzustellen: Zwar bedarf auch die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse nicht zwingend einer ausdrücklichen Erklärung, sondern es kann ein dahingehender Parteiwille aus einem schlüssigen Verhalten des Berechtigten unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände entnommen werden (RGZ 153, 1, 22 ff; BGHZ 28, 234, 238 [BGH 17.10.1958 - I ZR 180/57] - Verkehrskinderlied).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Das Recht, ein Werk auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 UrhG), kann einem Dritten allerdings auch durch eine konkludente Erklärung des Urhebers eingeräumt werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1970 - I ZR 50/69, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.).

    Die betreffende Willenserklärung setzt demnach insbesondere voraus, dass unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände nach dem objektiven Inhalt der Erklärung unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, der Erklärende wolle über sein Urheberrecht in der Weise verfügen, dass er einem Dritten daran ein bestimmtes Nutzungsrecht einräume (vgl. BGH GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II, m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Die betreffende Willenserklärung setzt demnach insbesondere voraus, dass unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände nach dem objektiven Inhalt der Erklärung unzweideutig zum Ausdruck kommt, der Erklärende wolle über sein Urheberrecht in der Weise verfügen, dass er einem Dritten daran ein bestimmtes Nutzungsrecht einräume (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1971, 362 - Kandinsky II).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99

    Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).
  • OLG Frankfurt, 12.07.1990 - 6 U 103/89

    Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten

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  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 132/71

    Übergang des Verbreitungs- und des Vervielfältigungsrechts auf den neuen

    Wegen des Sachverhalts wird auf die Urteile des Senats vom 3. April 1968 und vom 20. November 1970 (abgedr. GRUR 1968, 607; 1971, 362) Bezug genommen, durch die die angefochtenen Urteile des Berufungsgerichts aufgehoben worden sind und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2001 - 4 O 211/00

    Erteilung des europäischen Patents für das Verfahren und die Vorrichtung zum

    Eine dahingehende Abrede kann aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig (so für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse auch BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II) ergibt, daß er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen und daß dieser die Übertragung annehmen will (Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdnr. 62; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdnr. 44; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 17. September 1991, 4 0 13/91; Urteil vom 23. Januar 1996, 4 0 42/94, Entscheidungen 1996, 17, 19/20 -Hochregalanlage).
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