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   BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69   

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https://dejure.org/1971,353
BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1971 - I ZR 109/69 (https://dejure.org/1971,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische Privatklinik - Klagebefugnis eines Verbandes aufgrund satzungsmäßigen Zweck der Bekämpfung von unlauterer Werbung - Automatischer Verstoß gegen das UWG bei Verstoß gegen das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1889
  • MDR 1971, 989
  • GRUR 1971, 585
  • VersR 1971, 662
  • afp 1972, 348
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Wie der Beklagte nicht verkennt, ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 1 UWG nicht erforderlich, daß die Interessen einzelner seiner Mitglieder durch die beanstandete Werbemaßnahme verletzt oder berührt werden oder daß den einzelnen Mitgliedern überhaupt ein eigenes Klägerecht nach § 13 Abs. 1 UWG zusteht (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 607 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1966, 267, 270 - White Horse).
  • RG, 21.11.1922 - II 865/21

    Unlauterer Wettbewerb; Klagebefugnis eines Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Andererseits ist allerdings auch anerkannt, daß mangels Rechtsschutzbedürfnisses ein solcher Verband nicht klagen kann, wenn die Verfolgung der beanstandeten Wettbewerbshandlung außerhalb des Bereichs der durch die Satzung festgelegten Verbandsziele liegt (vgl. z.B. RGZ 105, 378, 380).
  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Beruhen aber die verletzten Vorschriften selbst auf sittlich begründeten Wertungen oder dienen sie unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs und verschafft sich der Verletzer durch den Verstoß bewußt einen wettbewerblichen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern, so enthält ihre Verletzung zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG, selbst wenn der eine oder andere praktische Grund für eine andere Beurteilung angeführt werden könnte (vgl. BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; GRUR 1963, 578 - Sammelbesteller).
  • BGH, 20.05.1958 - I ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Auch Verstöße gegen diejenigen ärztlichen Standesregeln, die das Ausmaß erlaubter Werbung festlegen, sind zugleich unlauter im Sinne des § 1 UWG, soweit sie geeignet sind, dem Verletzer ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile vor seinen ärztlichen Kollegen zu verschaffen (vgl. allgemein BGH GRUR 1959, 35, 36 - Zahnprothetiker).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Beruhen aber die verletzten Vorschriften selbst auf sittlich begründeten Wertungen oder dienen sie unmittelbar der Regelung des Wettbewerbs und verschafft sich der Verletzer durch den Verstoß bewußt einen wettbewerblichen Vorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern, so enthält ihre Verletzung zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG, selbst wenn der eine oder andere praktische Grund für eine andere Beurteilung angeführt werden könnte (vgl. BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung; GRUR 1963, 578 - Sammelbesteller).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Überdies ist die Klage auch auf Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gestützt, die nicht dem Standesrecht angehören und deren Verletzung zugleich als Verstoß gegen § 1 UWG in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 I a.E. - Sanatorium).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Die §§ 10 Abs. 2 HWG und 9 Abs. 2 Ziff. 3, 21 Geschlechtskrankheitengesetz, deren Verletzung hier in Betracht kommt, dienen dem Schutz kranker und hilfsbedürftiger Menschen vor irreführender oder sie sonst gefährdender Werbung und beruhen deshalb auf sittlich begründeten Forderungen, so daß ihre Verletzung stets auch gegen § 1 UWG verstößt (vgl. auch BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
    Wie der Beklagte nicht verkennt, ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 1 UWG nicht erforderlich, daß die Interessen einzelner seiner Mitglieder durch die beanstandete Werbemaßnahme verletzt oder berührt werden oder daß den einzelnen Mitgliedern überhaupt ein eigenes Klägerecht nach § 13 Abs. 1 UWG zusteht (vgl. BGH GRUR 1957, 606, 607 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1966, 267, 270 - White Horse).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Diese Vorschriften begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, solange dem Heilmittelwerbegesetz, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (vgl. BGH, GRUR 1996, S. 806 ; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. 2000, § 12 Rn. 11), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte und Kliniken keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1971, S. 585 ; GRUR 1988, S. 841 ).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Das Gesetz will den Laien einmal vor nicht überschaubaren Gefahren, die von einem Arzneimittel oder einer Behandlung ausgehen können, schützen und sodann den Kranken aber auch von einer nutzlosen Selbstbehandlung abhalten und verhindern, daß er im Vertrauen auf die Wirksamkeit eines harmlosen Präparats oder einer harmlosen Behandlung das bei schweren und komplizierten Krankheiten und Leiden gebotene unverzügliche Aufsuchen eines Arztes unterläßt (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Die Klagebefugnis eines Verbandes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG erfordert nicht, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (BGH, Beschl. v. 10.03.1971 - I ZR 73/69, GRUR 1971, 516 - Brockhaus-Enzyklopädie; Urt. v. 10.03.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 586 - Spezialklinik; Urt. v. 05.10.1989 - I ZR 56/89 - Wettbewerbsverein IV, Umdr. S. 10 - zur Veröffentlichung bestimmt); umso weniger setzt sie voraus, daß der Verband bei der Rechtsverfolgung den Interessen aller seiner Mitglieder gemäß handelt.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Kuranstalten, zu denen auch Sanatorien gehören, werden sogar von dem in § 12 HeilMWerbG enthaltenen absoluten Werbeverbot freigestellt, das einer Verleitung Kranker zur Selbstbehandlung entgegenwirken soll und das demgemäß bei gravierenden, in einer Anlage genannten Krankheiten grundsätzlich jegliche Werbung für Arzneimittel und Behandlungen außerhalb der Fachkreise untersagt (vgl. dazu BTDrucks. IV/1867, S. 8 f. zu §§ 5 f.; ferner BGH, GRUR 1971, S. 585 (587)).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Der Bundesgerichtshof hat nicht erst in diesem Urteil, sondern auch vorher in ständiger Rechtsprechung gefordert, daß ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG n.F.) die im Gesetz selbst genannten Voraussetzungen nicht nur der Form und dem Wortlaut der Satzung nach, sondern auch durch seine Tätigkeit erfüllen muß, indem er tatsächlich gewerbliche Interessen verfolgt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 586 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik; Urt. v. 29.11.1974 - I ZR 117/73, GRUR 1975, 377, 378 = WRP 1975, 21 - Verleger von Tonträgern; Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83, GRUR 1986, 320, 321 = WRP 1986, 201 - Wettbewerbsverein I).
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Das Verbot des § 12 II 1 erstreckt sich nicht auf die Werbung eines Krankenhauses mit der Indikation "Durchblutungserkrankungen", ohne daß es darauf ankommt, ob in dieser Werbung der Name des ärztlichen Leiters genannt wird (Ergänzung zu BGH, NJW 1971, 1889 = LM HeilmittelwerbeG Nr. 3 = GRUR 1971, 585 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erstreckt sich das - der Verhinderung der Selbstmedikation durch Laien dienende - Verbot des § 12 Abs. 2 Satz 1 HWG (§ 10 Abs. 2 HWG a. F.) nicht auf eine ärztliche Werbung, die sich im Einklang mit den ärztlichen Standesregeln hält (BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik; vgl. auch Doepner, Heilmittelwerbegesetz, § 12 Rdn. 11, 36).

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 49/87

    "Frischzellenbehandlungen"; Zulässigkeit der Werbung für Frischzellentherapie

    Dieser Gesichtspunkt tritt aber, wie der Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG auch zum Ausdruck gebracht hat, zurück, wenn - wie in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG - ärztliche Betreuung und Aufsicht vorauszusetzen ist (BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).

    Ob und inwieweit die Krankenhaus- oder Klinikwerbung einer ärztlich geleiteten Anstalt dem Werbeprivileg dieser Vorschrift tatsächlich nicht unterfällt (vgl. BGH Urt. vom 10. März 1971 - I ZR 109/69, aaO - Spezialklinik), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 23/80

    Kündigung und Leistungsfreiheit des Krankenversicherers

    Für den Fall einer Verletzung des vertraglichen Verbots, ohne Einwilligung des Versicherers eine weitere Krankentagegeldversicherung mit einem anderen Versicherer abzuschließen, hat der frühere IV. Zivilsenat entschieden (LM VVG § 6 Nr. 36 = NJW 1971, 1889 = VersR 1971, 662), diese Obliegenheitsverletzung betreffe die sogenannte "Vertragsgefahr"; sie falle deshalb nicht unter § 6 Abs. 2 VVG.

    Insoweit wird an der Entscheidung des früheren IV. Zivilsenats vom 28. April 1971 (LM VVG § 6 Nr. 36 = NJW 1971, 1889 = VersR 1971, 662) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 5/81

    Heilpraktikerwerbung

    Soweit eine Ausnahme von diesem Verbot für eine Werbung zugelassen werden könne, die den Kranken veranlassen solle, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (BGH GRUR 1971, 585, 587 - Spezialklinik), könne diese nicht gleichermaßen für Heilpraktikerbehandlungen gelten, da dies der Absicht des Gesetzgebers, die Werbung außerhalb der Fachkreise für bestimmte Verfahren und Behandlungen zu unterbinden, zuwiderliefe.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Urteil vom 10. März 1971 (GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469 - Spezialklinik) auch erörtert, ob die Anwendbarkeit des Werbeverbots auf eine Werbung, die den Patienten einer ärztlichen Behandlung zuführen soll, deswegen fraglich sein könnte, weil eine solche Werbung möglicherweise dem Gesetzeszweck der Verhinderung einer Selbstbehandlung durch den Patienten nicht zuwiderlaufe.

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 50/87

    Ärztlich geleitetes Sanatorium als Kuranstalt - Begriff des Sanatoriums im

    Dieser Gesichtspunkt tritt aber, wie der Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG auch zum Ausdruck gebracht hat, zurück, wenn - wie in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 2 HWG - ärztliche Betreuung und Aufsicht vorauszusetzen ist (BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, GRUR 1971, 585, 587 = WRP 1971, 469, 471 - Spezialklinik).

    Ob und inwieweit die Krankenhaus- oder Klinikwerbung einer ärztlich geleiteten Anstalt dem Werbeprivileg dieser Bestimmung tatsächlich nicht unterfällt (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1971 - I ZR 109/69, a.a.O. - Spezialklinik), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79

    Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG

  • BGH, 14.10.1977 - I ZR 7/76

    Verletzung der Regelungen zum Wettbewerb unter Ärzten führen unmittelbar zum

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

  • BGH, 01.12.1983 - I ZR 164/81

    Zulässigkeit einer Heilpraktikerwerbung für die Behandlung von Krebserkrankungen

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 127/79

    Grippewerbung

  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 13/73

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein

  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 49/80

    Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot für Ärzte - Unlautere Verletzung

  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein

  • OLG München, 11.01.1990 - 6 U 1791/89

    Unterlassung von Indikationsangaben in Werbeprospekten für eine "MORA-Therapie in

  • OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96

    Werbung eines Belegkrankenhauses als "Privatklinik für patientenschonende

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen;

  • BGH, 23.06.1978 - I ZR 149/76

    Verstoß gegen das ärztliche Werbeverbot

  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77
  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 52/87

    Werbemäßiges Herausstellen eines Hauptindikationsgebietes eines Krankenhauses

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 53/87

    Begründung einer selbständigen Unterlassungspflicht des Mitwirkenden durch jede

  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 184/79

    Verstoß gegen § 1 Heilpraktikergesetz (HeilpraktikerG) bei selbstständigen

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