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   BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70   

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https://dejure.org/1971,1173
BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1173)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1971 - I ZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1173)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - I ZR 11/70 (https://dejure.org/1971,1173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Anspruch auf Unterlassen einer Verkaufsveranstaltung - Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 30
  • GRUR 1972, 125
  • DB 1971, 2107
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
    Zweck des Verbotes sei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I) zu verhindern, daß der Kunde zu unbedachten Käufen angereizt werde; das Wesen der zeitlichen Begrenzung liege demnach gerade darin, daß das Angebot nur kurze Zeit gelte.
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
    Eine zeitliche Begrenzung im Sinne des § 1 Abs. 2 AO liegt nicht nur dann vor, wenn das Angebot durch eine nach dem Kalender bestimmte Zeitdauer befristet ist, sie kann sich auch aus anderen Formulierungen der Ankündigung oder sonstigen Umständen ergeben (BGH GRUR 1962, 36, 38 - Sonderangebot).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63

    Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß die mittelbare Verkaufsförderung durch die Verbraucherwerbung des Herstellers, der selbst keine Verkäufe an die von ihm angesprochenen Endverbraucher vornimmt, sondern mit der Werbung die Einführung der Ware durch eine Vielzahl ungenannter, seine Artikel führender Einzelhändler unterstützen will, nicht unter den Anwendungsbereich der AO fällt, sondern nur den Schranken des allgemeinen Wettbewerbsrechts, insbesondere § 1 UWG unterliegt (BGH GRUR 1965, 542 - Omo, dort: "Einführungspaket zum Kennenlernen").
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bereits die Ankündigung als Teil der unzulässigen Sonderveranstaltung für sich allein untersagt werden kann, sofern im übrigen sämtliche Merkmale des § 1 Abs. 1 der AO vorliegen (BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 750/02

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für

    Ob die Beklagte selbst solche Aktionen in der Vergangenheit bereits durchgeführt hat und ob sie sie in Zukunft regelmäßig durchführen will, ist rechtlich unerheblich, denn es kommt im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG - anders als bei § 7 Abs. 2 - nicht auf die individuelle Betriebsüblichkeit, sondern auf die Branchengepflogenheiten an (vgl. BGH GRUR 58, 395, 397; 72, 125, 126; Köhler / Piper, UWG, 3. Aufl. Rdn. 20 zu / 7 mwNw.).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Dementsprechend kann - muß allerdings nicht - (vgl. BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125 - Sonderveranstaltung III) der Unterlassungsantrag im Prozeß grundsätzlich auch auf das Verbot des Vertriebs im Rahmen der Sonderveranstaltung erstreckt werden.
  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73

    Werbegeschenke

    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß es sowohl für die Frage, ob "im Einzelverkauf an den letzten Verbraucher veräußert" wird (§ 1 RabG) als auch für die Frage, ob eine "Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel" erfolgt (§ 1 AO), nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler ist, sondern allein darauf, ob der angesprochene Käufer als letzter Verbraucher zu gelten hat (BGHZ 27, 369, 371 - Elektrogeräte; BGH GRUR 72, 125 - Sonderveranstaltung III).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Danach entspricht es Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 AO, der in erster Linie dem Schutz der Mitbewerber dient, maßgeblich auf den in der betreffenden Branche üblichen und als angemessen empfundenen Geschäftsverkehr abzustellen und nicht so sehr darauf, ob sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem Veranstalter üblicherweise gezeigten Geschäftsgebarens hält (so auch die Grundlage der Entscheidungen vom 23. Juni 1961 - I ZR 1/60 - GRUR 1962, 42 f - Sonderveranstaltung II; vom 16. Juni 1971 - I ZR 11/70 - GRUR 1972, 125 - Sonderveranstaltung III und vom 24. November 1972 - I ZR 94/72 - Porzellan-Umtausch, sowie OLG Düsseldorf GRUR 1961, 321).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Ein Angebot ist zeitlich begrenzt, wenn es den Eindruck vermittelt, dass es sich bei ihm um eine besondere Gelegenheit handelt, die so eng befristet ist, dass ohne Rücksicht auf einen etwa bestehenden Bedarf sofort gekauft werden muss, um die Gelegenheit nicht zu versäumen (BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; Köhler/Pieper, a.a.0., § 7 Rdnr. 8, 28, 38, 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des

    Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 4. Juli 1935 betreffend Sonderveranstaltungen gilt auch für Direktverkäufe des Herstellers an Letztverbraucher (vgl. BGH GRUR 1972, 125 - Sonderveranstaltung III für den Vertrieb durch eigene Filialgeschäfte).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77

    Vorliegen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Verbot von Zeitungsanzeigen

  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 56/74

    Unzulässigkeit von Sonderaktionen als Werbung - Jubiläumsverkauf als Unterfall

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 106/71

    Verein zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Voraussetzungen der

  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

  • OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 205/87

    Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;

  • BGH, 12.01.1973 - I ZR 103/71

    Betreiben eines Photoversandhauses neben Einzelhandelsgeschäften -

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