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   BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70   

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https://dejure.org/1972,3562
BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70 (https://dejure.org/1972,3562)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1972 - X ZB 37/70 (https://dejure.org/1972,3562)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - X ZB 37/70 (https://dejure.org/1972,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Patentanmeldung - Anforderungen an das Vorliegen einer patentfähigen Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 776
  • GRUR 1972, 536
  • DB 1972, 2470
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67

    Entschädigung wegen eines auf Grund des Bundes-Seuchengesetzes (BSG)

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70
    Als "Verwaltungsakte", die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, sind nur hoheitliche Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sind (vgl. BVerwGE 3, 258, 259 [BVerwG 03.05.1956 - I C 89/55] ; BGH Urteil vom 31. Januar 1972, III ZR 209/67, S. 12).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70
    Als "Verwaltungsakte", die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, sind nur hoheitliche Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sind (vgl. BVerwGE 3, 258, 259 [BVerwG 03.05.1956 - I C 89/55] ; BGH Urteil vom 31. Januar 1972, III ZR 209/67, S. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" (BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
  • BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"

    Dass die Rücknahme einer Anmeldung auch materiell-rechtliche Wirkungen zeitigt, weshalb ihr eine Doppelnatur zukommt (vgl. BGH GRUR 1972, 536, juris Rn. 8 - Akustische Wand), rechtfertigt keine andere Beurteilung.

    Abgesehen davon, dass zur Existenz einer derartigen Auskunft nichts Näheres bekannt oder glaubhaft gemacht worden ist, könnte eine solche - insbesondere gegenüber einem Patentanwalt - keinen Vertrauensschutz begründen (vgl. BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" (BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" bzw. "gemäß § 28 GebrMG" (für PatG: BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
  • BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75

    Nachträglicher Widerruf einer zurückgenommenen Patentanmeldung - Wirksamkeit der

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, sind als Verwaltungsakte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, nur solche hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hin gerichtet sind (BGH GRUR 1972, 536, 538 - Akustische Wand - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 258, 259 - und BGH Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 S. 12).
  • BPatG, 23.06.2015 - 17 W (pat) 18/12

    Patentfähigkeit einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Verwalten von

    Zu Recht macht die Prüfungsstelle im Zurückweisungsbeschluss geltend, dass ein Vertrauensschutz nicht begründet wird, wenn die amtliche Feststellung lediglich vorbereitender Natur war (vgl. Busse, PatG, 7. Auflage (2013), § 47 Rn. 62; Schulte, PatG, 9. Auflage (2013), Einl. Rn. 406; jeweils mit Verweis auf BGH GRUR 72, 536 - akustische Wand).
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