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   BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71   

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https://dejure.org/1972,1413
BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,1413)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1972 - I ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,1413)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1972 - I ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,1413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kunststoff verarbeitenden Industrie unter dem Namen "Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie" - Irreführende Angabe - Herstellen von Geschäftsverbindungen - Handeln zum Zweck des Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 279
  • MDR 1973, 382
  • GRUR 1973, 371
  • DB 1973, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats fällt ein Verhalten unter den Begriff des Handelns zum Zwecke des Wettbewerbs, wenn es in objektiver Hinsicht geeignet ist, den Absatz eines Verkehrsbeteiligten zum Nachteil eines anderen zu fördern, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine auf die Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die nicht der einzige und wesentliche Beweggrund für seine Handlung zu sein braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH NJW 70, 378, 380 - Sportkommission).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von dem, der dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1969, NJW 70, 378 ff - Sportkommission - zugrunde lag.

  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 137/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich auch von denen, die den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 15. November 1967, GRUR 1968, 205 ff - Teppichreinigung - und vom 14. Januar 1972 - GRUR 72, 427 - zugrunde lagen.
  • BGH, 14.01.1972 - I ZR 95/70

    Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken

    Auszug aus BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich auch von denen, die den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 15. November 1967, GRUR 1968, 205 ff - Teppichreinigung - und vom 14. Januar 1972 - GRUR 72, 427 - zugrunde lagen.
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 227/81

    Deutsche Heilpraktikerschaft

    Die Ausführungen des Berufungsurteils hierzu stehen im Einklang mit der Beurteilung ähnlicher Sachverhalte durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH GRUR 1973, 371, 372 = WRP 1973, 98 - Gesamtverband) und werden auch weder von der Revision noch von der Revisionserwiderung infrage gestellt.

    Hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung eines (auch) im geschäftlichen Verkehr verwendeten, unrichtige Vorstellungen erweckenden Namensbestandteils eines Vereins zur Irreführung des Verkehrs sowie hinsichtlich der Annahme einer solchen Verwendung des Namens des Klägers im geschäftlichen Verkehr entspricht die Beurteilung des Berufungsgerichts den Grundsätzen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1973, 371, 372 - WRP 1973, 93 - Gesamtverband); sie wird insoweit auch von der Revision nicht angegriffen.

    Ob der Verkehr der Bezeichnung - ähnlich wie dem Begriff "Gesamtverband" (vgl. dazu BGH GRUR 1973, 371, 373 = WRP 1973, 93 - Gesamtverband) eine "herausragende" Bedeutung des Namensträgers entnimmt, kann dahinstehen; denn zumindest wird er nicht erwarten, daß der Träger einer solchen Bezeichnung ein Verein ist, dem nach der rechtsfehlerfrei, nämlich entsprechend den eigenen Angaben des Klägers, getroffenen Feststellung des Berufungsgerichts nur etwa 7, 5 % der praktizierenden Heilpraktiker angehören.

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    b) Bei der dem Satzungszweck entsprechenden Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder der Beklagten spricht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Absicht, zugunsten des Wettbewerbs der Verbandsmitglieder gehandelt zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 14.7. 1961 - I ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 47 - Betonzusatzmittel; Urt. v. 10.11.1972 - I ZR 60/71, GRUR 1973, 371, 372 - Gesamtverband).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 34 O 51/05

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Bei Gewerbetreibenden ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zudem zu vermuten (vgl BGH GRUR 1973 S 371 (372)).
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

    Diese Beurteilung steht in Übereinstimmung mit der Würdigung ähnlicher Sachverhalte durch den Senat (vgl. Urt. v. 10.11.1972 - I ZR 60/71, GRUR 1973, 371, 372 = WRP 1973, 93, 94 - Gesamtverband; Urt. v. 26.1.1984 - I ZR 227/81, GRUR 1984, 457, 458 = WRP 1984, 382, 384 - Deutsche Heilpraktikerschaft).
  • BGH, 20.10.1983 - I ZR 130/81

    Mitgliederwerbung eines Idealvereins als ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs -

    Das wäre nur dann der Fall, wenn es sich um eine "reine" Mitgliederwerbung handelte, durch die die Wettbewerbsverhältnisse im geschäftlichen Verkehr nicht berührt würden und wettbewerblich weitergehende Interessen nicht verfolgt würden (vgl. BGH GRUR 1968, 205, 206 - Teppichreinigung; GRUR 1970, 182 Sportkommission; GRUR 1972, 427, 428 - Mitgliederwerbung; GRUR 1973, 371 = WRP 1973, 93 - Gesamtverband).
  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer

    Letzteres folgt daraus, daß er als Interessenvertreter seiner Mitglieder auftritt und jedenfalls deren Wettbewerb fördert (vgl. BGH GRUR 1973, 371, 372 - Gesamtverband).
  • LG Hamburg, 28.02.2006 - 312 O 865/05

    "Immobilienverband Deutschland": Irreführender Vereinsname!

    Mit Recht ist von Seiten der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1972 (Urt. v. 10.11.72 - I ZR 60/71 "Gesamtverband"; GRUR 73, 371) hingewiesen worden.
  • LG Berlin, 01.02.2002 - 103 O 12/02

    Darf sich ein neuer ostdeutscher Bauverband "Zentralverband des ostdeutschen

    Die gewählte Bezeichnung enthält eine Aussage zu Bedeutung, Größe und Betätigung des Antragsgegners und fällt somit als Angabe mit nachprüfbarem Tatsachenkern in den Regelungsbereich des § 3 UWG (vgl. BGH GRUR 73, 534, 535 - Mehrwert II; GRUR 1973, 371, 372 - Gesamtverband; GRUR 1984, 457, 460 - Deutsche Heilpraktikerschaft).
  • LG Hamburg, 28.02.2006 - 312 O 665/05
    Mit Recht ist von Seiten der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1972 (Urt. v. 10, 11.72-1 ZR 60/71 "Gesamtverband"; GRUR 73, 371) hingewiesen worden.
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